Sachverhalt:
Im Rahmen des § 53 SGB VIII hat das Jugendamt dem Familiengericht
Personen für die Betreuung von Mündeln im Rahmen der Vormundschaften
vorzuschlagen und diese nach § 53a regelmäßig fachlich zu beraten. Die
Betreuung von Mündeln im Rahmen dieser Vormundschaften bedarf hier eingehender
Expertise und zeitlicher sowie personeller Ressourcen, kann allerdings durch
den öffentlichen Träger an freie Träger delegiert werden, was den öffentlichen
Träger nicht von seiner Verantwortung entbindet.
Zur bedarfsgerechten Auswahl von geeigneten ehrenamtlichen Vormündern, deren Schulung und weiteren Betreuung wird deshalb ein „Outsourcing“ im Rahmen einer Kooperation mit den Kommunen Mettmann, Erkrath und Heiligenhaus und die Delegierung an einen qualifizierten Träger befürwortet. Als Träger wird die Bergische Diakonie beauftragt.
Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Ausführungen zur Umsetzung einer
Kooperation bei der Übernahme von Vormundschaften zur Kenntnis und beauftragt
die Verwaltung, die entsprechende Kooperation mit den Städten Mettmann, Erkrath
und Heiligenhaus einzugehen.
Finanz. Auswirkung:
Durch die
Kooperationen entsteht ein anteiliger Aufwand von 25.000 € pro Jahr ab dem
01.01.2024. Die Mittel sind im Haushaltsplanentwurf eingeplant.
Nachhaltigkeitseinschätzung:
Bezugnehmend auf den Kriterienkatalog für die Nachhaltigkeitseinschätzung der Haaner Nachhaltigkeitsstrategie liegen weder fördernde noch hemmende Auswirkungen vor.