Betreff
Kita-Finanzierung in Haan
Vorlage
51/071/2023
Art
Informationsvorlage

Die Finanzierung der Kindertageseinrichtungen wird in §§ 32 ff. des Gesetzes zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz – KiBiz) geregelt.

Das Land NRW beteiligt sich an den Kosten der Kindertageseinrichtungen nach Maßgabe des KiBiz. Die finanzielle Förderung der Kindertageseinrichtungen erfolgt pro Kindergartenjahr. Sie setzt eine Betriebserlaubnis nach § 45 SGB VIII und die Bedarfsfeststellung auf der Grundlage der örtlichen Jugendhilfeplanung voraus.

Grundlage für die Berechnung der finanziellen Förderung ist der Betreuungsvertrag zwischen Träger und Eltern. Die Träger sollen ermöglichen, dass Eltern Betreuungsverträge für ihre Kinder abschließen können, die ihrem tatsächlichen Bedarf entsprechen. Sie sollen unter Wahrung des Grundsatzes der Trägerautonomie alle in die kommunale Jugendhilfeplanung eingeflossenen Plätze belegen.

Die finanzielle Förderung der Kindertageseinrichtung setzt voraus, dass

  1. die Einrichtung die Aufgaben nach dem KiBiz und auf der Grundlage der örtlichen Jugendhilfeplanung wahrnimmt,
  2. der Träger die Regelungen des KiBiz und den erlassenen Rechtsvorschriften beachtet,
  3. die Anzahl der Schließtage 27 Öffnungstage nicht überschreitet,
  4. die Leitung der Einrichtung und die Leitung jeder Gruppe einer sozialpädagogischen Fachkraft im Sinne der Personalverordnung übertragen sind und
  5. § 28 Absatz 1 bis 3 und § 29 Absatz 2 KiBiz als Grundlage für die Personalbemessung eingehalten werden.

Kindertagesstätten in Haan im Kita-Jahr 2022/23

Im Kita-Jahr 2022/23 gab es in Haan 18 Kindertagesstätten mit insgesamt 67 Gruppen, in denen 1.175 Kinder pädagogisch betreut wurden. Die genaue Aufteilung auf die einzelnen Einrichtungen und Träger mit zusätzlichen Angaben können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.

Kita

Trägerschaft lt. KiBiz

Gruppen

Kinder

Kinder mit Behinderung

Familien-zentrum

eingruppige Kita

Wald-Kita

Kath. Kita "St. Chrysanthus und Daria" und ökum. Familienzentrum

Kirchliche Trägerschaft

3

49

x

 

 

 

Kath. Kita "Maria vom Frieden"

Kirchliche Trägerschaft

4

71

x

 

 

 

Caritas Kita und Familienzentrum St. Nikolaus

Andere freie Trägerschaft

4

70

 

x

 

 

Caritas Kita Hasenhaus

Andere freie Trägerschaft

3

54

 

 

 

 

Evang. Kita "Am Nachbarsberg"

Andere freie Trägerschaft

3

50

 

 

 

 

Evang. Kita "Am Park" und Ökum. Familenzentrum

Andere freie Trägerschaft

6

103

 

x

 

 

Eveng.-ref. Kita Schöller

Kirchlicher Trägerschaft

6

112

 

 

 

x

Kita Private Kindergruppe Haan e.V. Guttentag-Loben-Straße

Elterninitiative

4

60

 

 

 

 

Kita Private Kindergruppe Haan e.V. Bachstraße

Elterninitiative

5

77

x

 

 

 

Waldkindergarten Private Kindergruppe Haan e.V. Bachstraße

Elterninitiative

1

25

 

 

x

x

Waldorf Kita Haan e.V. Villa Federleicht

Elterninitiative

1

14

x

 

 

 

Waldorf Kita Haan e.V. Parkstraße

Elterninitiative

2

40

x

 

 

 

AWO Inklusive Kita Käthe-Kollwitz-Straße

Andere freie Trägerschaft

5

98

x

 

 

 

AWO Inklusive Kita Bollenberg Busch

Andere freie Trägerschaft

4

56

x

 

 

 

AWO - Haus für Familien Am Bandenfeld

Andere freie Trägerschaft

4

64

x

x

 

 

Kita

Trägerschaft lt. KiBiz

Gruppen

Kinder

Kinder mit Behinderung

Familien-zentrum

eingruppige Kita

Wald-Kita

Städt. Kita Am Sandbach

Kommunale Trägerschaft

3

62

 

 

 

 

Städt. Familienzentrum Am Bollenberg

Kommunale Trägerschaft

5

86

x

x

 

 

Städt. Kita Märchenwald

Kommunale Trägerschaft

4

84

 

 

 

 

Summe

 

67

1175

 

 

 

 

 

In den städtischen Kitas wurden somit 232 Kinder in 12 Gruppen betreut. In den nichtstädtischen Einrichtungen wurden 943 Kinder in 55 Gruppen betreut.

Kindpauschalen

Die finanzielle Basisförderung für Personal- und Sachkosten der Kindertageseinrichtungen wird in Form von Pauschalen für jedes in einer Kindertageseinrichtung aufgenommene Kind (Kindpauschalen) gezahlt. Die einzelnen Förderbeträge unterscheiden sich nach Gruppenformen und Betreuungsumfang:

Gruppenform I: Kinder im Alter von zwei Jahren bis zur Einschulung

 

Kinderzahl/ Gruppe

Wöchentliche Betreuungszeit

Kindpauschale im Kita-Jahr 2023/2024

Ia

20

25 Stunden

6.697,57 €

Ib

20

35 Stunden

9.003,74 €

Ic

20

45 Stunden

11.558,19 €

Die Zahl der Kinder im Alter von zwei Jahren soll mindestens 4, aber nicht mehr als 6 betragen.

 

Gruppenform II: Kinder im Alter von unter drei Jahren

 

Kinderzahl/ Gruppe

Wöchentliche Betreuungszeit

Kindpauschale im Kita-Jahr 2023/2024

IIa

10

25 Stunden

14.200,09 €

IIb

10

35 Stunden

19.215,33 €

IIc

10

45 Stunden

24.646,20 €

 

Gruppenform III: Kinder im Alter von drei Jahren und älter

 

Kinderzahl/ Gruppe

Wöchentliche Betreuungszeit

Kindpauschale im Kita-Jahr 2023/2024

IIIa

25

25 Stunden

5.251,59 €

IIIb

25

35 Stunden

7.066,89 €

IIIc

20

45 Stunden

10.269,46 €

 

Für Kinder mit oder mit drohenden Behinderungen werden höhere Kindpauschalen gezahlt, wenn die Behinderung oder die drohende Behinderung von einem Träger der Eingliederungshilfe festgestellt wurde.

Für Ü3-Kinder beträgt die Pauschale dann 23.032,76 €, für U3-Kinder 24.641,34 €. In der Gruppenform U3 IIc beträgt die Pauschale 26.596,42 €.

Planungsgarantie

Jedem Träger wird zur Finanzierung der Tageseinrichtung grundsätzlich mindestens die Summe der Kindpauschalen abzüglich des Trägeranteils gezahlt, die sich nach der Ist-Belegung des Vorjahres ergibt.


 

Mietzuschuss

Trägern, die nicht Eigentümer des Gebäudes der Einrichtung sind, erhalten vom Land einen Mietzuschuss, soweit eine aus Landesmitteln erfolgte Investitionsförderung dem nicht entgegensteht. Von diesem Mietzuschuss ist ein Betrag von 3.059,60 € für jede Gruppe in der Tageseinrichtung und der Trägeranteil abzuziehen, soweit der Mietzuschuss diese Summe übersteigt. Wenn das Mietverhältnis am 28. Februar 2007 bestand, soll der Mietzuschuss auf Grundlage der zu zahlenden Kaltmiete geleistet werden. Für Mietverhältnisse, die nach diesem Zeitpunkt begründet wurden, ist der Zuschuss auf der Grundlage von Pauschalen zu leisten.

Die Stadt Haan gewährt aufgrund von Ratsbeschlüssen und entsprechenden Trägerverträgen zusätzliche Mietzuschüsse an drei Einrichtungen. Im Kita-Jahr 2022/23 betrugen diese Mietzuschüsse 148.379 €.

Eingruppige Einrichtungen und Waldkindergartengruppen

Eingruppige Einrichtungen und Waldkindergartengruppen können unter Berücksichtigung des Trägeranteils weitere Pauschalbeträge erhalten.

Landesförderung zur Qualitätsentwicklung

Das Land gewährt dem Jugendamt zur Weiterleitung zusätzliche Zuschüsse zur Qualitätsentwicklung:

  • für zertifizierte Familienzentren je 20.000 € pro Kindergartenjahr (§ 43 Abs. 1 KiBiz),
  • für plusKitas mit einem hohen Anteil von Kindern mit sprachlichem Förderbedarf mindestens 30.000 € je Jugendamt (§ 45 Abs. 1 KiBiz),
  • für Praktikumsplätze von PIA-Auszubildenden in Kitas im ersten Ausbildungsjahr pro belegten Praktikumsplatz 8000 € (§ 46 Abs. 2 KiBiz),
  • für Praktikumsplätze von PIA-Auszubildenden in Kitas im zweiten und dritten Ausbildungsjahr pro belegten Praktikumsplatz 4000 € (§ 46 Abs. 3 KiBiz),
  • für Praktikumsplätze zum staatlich anerkannten Erzieher_innen im Anerkennungsjahr pro belegten Praktikumsplatz 4000 € (§ 46 Abs. 3 KiBiz),
  • zur Förderung der qualifizierten Fachberatung von Kindertageseinrichtungen (§ 47 KiBiz) und
  • für die Flexibilisierung der Kindertagesbetreuung (§ 48 KiBiz).

Gesamt-Landeszuschüsse für Kindertageseinrichtungen

Das Jugendamt erhält vom Land einen pauschalierten Zuschuss. Dieser beträgt für Kitas

  • in kirchlicher Trägerschaft: 40,3 Prozent,
  • in anderer freier Trägerschaft: 40,0 Prozent,
  • von Elterninitiativen: 42,3 Prozent,
  • in kommunaler Trägerschaft: 40,2 Prozent.

 

Die o.g. Prozentsätze erhöhen sich um 19,01 Prozentpunkte für zu berücksichtigende Kindpauschalen für Kinder im Alter von unter drei Jahren.

Das Land gewährt dem Jugendamt außerdem anteiligen Zuschüsse zu den Mietzuschüssen und den Zuschüssen für eingruppige Einrichtungen und Waldkindergartengruppen.

 


 

Im nachfolgenden Diagramm sind die Landeszuschüsse im Kita-Jahr 2022/23 nach Zuschussarten gegliedert zu sehen, die sich auf insgesamt 8.239.083 € beliefen. 

 

 

 

Differenziert für die unterschiedlichen Träger ergab sich folgende Aufteilung:

 

           

 

Rücklagen

In einem Kindergartenjahr nicht verausgabte Mittel sind einschließlich des Trägeranteils einer Betriebskostenrücklage zuzuführen. Für die Rücklagen gelten gesetzliche Höchstgrenzen. Der Bestand der Rücklagen ist jährlich nachzuweisen.

Bei Trägern, die Eigentümer sind, sind die nicht verausgabte Mittel einschließlich des Trägeranteils einer Investitionsrücklage zuzuführen. Auch hier gelten gesetzliche Höchstgrenzen und eine jährliche Nachweispflicht.

 

 

Jugendamtszuschuss und Trägeranteil

Der Finanzierungsanteil, den der Träger selbst zu leisten hat (Trägeranteil), beträgt:

  1. wenn es sich um eine Kirche oder Religionsgemeinschaft des öffentlichen Rechts handelt (kirchliche Trägerschaft) 10,3 Prozent,
  2. wenn es sich um einen anerkannten Träger der freien Jugendhilfe nach § 25 Absatz 1 handelt, der nicht zugleich in kirchlicher Trägerschaft ist (andere freie Trägerschaft) 7,8 Prozent,
  3. wenn es sich beim Träger um einen Verein handelt, dem Erziehungsberechtigte von mindestens 90 Prozent der die Einrichtung besuchenden Kinder angehören, die nach ihrer Zahl oder der Satzung sowohl die für die laufende Beschlussfassung als auch die für die Änderung der Satzung erforderliche Mehrheit haben (Elterninitiativen) 3,4 Prozent und
  4. wenn es sich beim Träger der Einrichtung um den örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe, eine sonstige kreisangehörige Gemeinde oder einen sonstigen Gemeindeverband (kommunale Trägerschaft) handelt 12,5 Prozent.

 

Das Jugendamt gewährt dem Träger der Einrichtung einen Zuschuss (Landeszuschuss und kommunaler Anteil). Durch den Trägeranteil und den Jugendamtszuschuss wird eine hundertprozentige Finanzierung erreicht.

Träger

Trägeranteil

Fördersatz KiBiz (Jugendamts-zuschuss)

Hiervon Landes-zuschuss

Hiervon kommunaler Anteil

Kirchliche Trägerschaft

10,3 %

89,7 %

40,3 %

49,4 %

Andere freie Trägerschaft

7,8 %

92,2 %

40,0 %

52,2 %

Elterninitiative

3,4 %

96,6 %

42,3 %

54,3 %

Kommunale Trägerschaft

12,5 %

87,5 %

40,2 %

47,3 %

 

Die Stadt Haan gewährt aufgrund von Ratsbeschlüssen und entsprechenden Trägerverträgen zusätzliche Zuschüsse zum Trägeranteil für zwölf Einrichtungen. Die städtischen Zuschüsse zum Trägeranteil liegen zwischen 50 % und 100 %, so dass in vielen Fällen der komplette Trägeranteil durch die Stadt Haan übernommen wird. Drei Einrichtungen erhalten keine Zuschüsse zum Trägeranteil. Im Kita-Jahr 2022/23 betrugen die Zuschüsse zum Trägeranteil insgesamt 603.692 €.

Zusätzlich werden durch die Stadt Haan noch Mietzuschüsse, Verwaltungskostenzuschüsse und Zuschüsse zum Waldkindergarten lt. Ratsbeschlüssen und Trägerverträgen gezahlt. Diese Zahlungen beliefen sich für das Kita-Jahr 2022/23 auf insgesamt 191.679 €.

 

Lediglich drei Einrichtungen erhalten zur Finanzierung die Förderquote lt. KiBiz und keine zusätzlichen städtischen Zuschüsse. Bei acht Einrichtungen liegt die Finanzierungsquote durch die zusätzlichen städtischen Zuschüsse bei 100 Prozent und teilweise darüber. Vier Einrichtungen erhalten durch die zusätzlichen städtischen Zuschüsse eine nahezu hundertprozentige Finanzierung. Für die nichtstädtischen Kitas wurden im Kita-Jahr 2022/23 durch die Stadt Haan somit 7.389.666 € aufgewendet. Eine detaillierte Aufstellung wird im nichtöffentlichen Teil des Jugendhilfeausschusses vorgestellt.


 

Finanzierung der städtischen Kitas

In den drei städtischen Kitas wurden im Kita-Jahr 2022 folgende Finanzierungsanteile geleistet:

Kita

Kind-pauschalen

Finan-zierung lt. KiBiz

Landeszuschuss

Kommunaler   Anteil

Sonstige Zuschüsse Land*

in €

in %

in €

in %

in €

in %

in €

Städt. Kita Am Sandbach

602.813

87,5

242.331

40,2

360.482

59,8

10.193

Städt. Familienzentrum Am Bollenberg

954.100

87,5

383.548

40,2

570.552

59,8

60.029

Städt. Kita Märchenwald

807.143

87,5

324.471

40,2

482.672

59,8

9.100

Summe

2.364.056

 

950.351

 

1.413.705

 

79.322

* Landeszuschüsse für Familienzentren, PLUS-Kitas, Qualifizierung und Fachberatung

Elternbeiträge

Elternbeiträge können vom Jugendamt nach § 51 KiBiz i.V.m. § 90 Abs. 1 SGB VIII festgesetzt werden. Die Stadt Haan hat hierzu eine Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Offener Ganztagsschule im Primarbereich mit einer sozialen Staffelung, die die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Eltern sowie die Betreuungszeit berücksichtigt, beschlossen. Für das Kita-Jahr 2022/23 lagen die Beitragssätze zwischen 31 € (Ü2) für einen 25-Stunden-Platz bei einem Einkommen von 33.000 € bis unter 37.000 € und 725 € (U2) bei einem Einkommen von über 100.000 €. Bei einem Einkommen von unter 33.000 € mussten keine Elternbeiträge gezahlt werden.

Insgesamt wurden im Haushaltsjahr 2022, das sieben Monate (Januar bis Juli 2022) aus dem Kita-Jahr 2021/22 und fünf Monate (August bis Dezember 2022) aus dem Kita-Jahr 2022/23 umfasst, 964.246 € an Elternbeiträgen vereinnahmt. Hiervon entfallen auf die drei städtischen Kitas 109.635 € und auf die 15 Kitas fremder Träger 854.611 €.

 

Auszug aus der Elternbeitragstabelle (gültig vom 01.08.2021 bis zum 31.07.2023)

Einkommen (€)

Elternbeiträge (€)

Kindertageseinrichtungen

von

bis unter

Kind unter 2 (bis … h)

Kind über 2 (bis … h)

25

35

45

25

35

45

0

33.000

0

0

0

0

0

0

33.000

37.000

54

77

106

31

44

61

37.000

50.000

92

129

178

52

73

102

50.000

62.000

139

193

266

79

110

152

62.000

75.000

195

269

370

111

153

212

75.000

87.000

260

357

491

149

204

281

87.000

100.000

335

457

629

191

261

359

100.000

 

386

526

725

222

302

415

Landeszuschuss zum Ausgleich der Elternbeitragsfreiheit

Kinder, die bis zum 30. September das vierte Lebensjahr vollenden, sind ab Beginn des im selben Kalenderjahr beginnenden Kindergartenjahres bis zur Einschulung beitragsfrei. Zum Ausgleich des Einnahmeausfalls gewährt das Land dem Jugendamt pro Kindergartenjahr einen pauschalen Zuschuss in Höhe von 8,62 Prozent der Summe der Kindpauschalen für in Tageseinrichtungen betreute Kinder im Alter von drei Jahren bis zur Einschulung.

Für das Kita-Jahr 2022/23 zahlte das Land hierfür einen Betrag in Höhe von 788.098 €.

 

Die Koalitionsvereinbarung 2022 – 2027 für NRW, die CDU und Grüne im Sommer 2021 unterzeichnet haben, sieht vor, dass „auch das dritte KiTa-Jahr vor der Einschulung“ in ganz NRW beitragsfrei wird.

Interkommunaler Ausgleich

Werden Kinder, die in einer anderen Kommune ihren Wohnsitz haben, in einer Haaner Kindertageseinrichtung betreut, kann das Jugendamt der Stadt Haan einen Kostenausgleich vom Jugendamt des Wohnsitzes verlangen. Der Ausgleich beträgt 40 Prozent der Kindpauschale, sofern die Jugendämter keine andere Vereinbarung treffen. Für Haaner Kinder, die in einer wohnsitzfremden Kita untergebracht sind, muss das Jugendamt Haan den Interkommunalen Ausgleich leisten.

In den o.g. Fällen erfolgt die Erhebung des Elternbeitrags jeweils durch das Jugendamt des Wohnsitzes.

Im Haushaltsjahr 2022 wurden im Rahmen des Interkommunalen Ausgleichs von andere Kommunen 256.197 für die Betreuung in Haaner Kitas eingenommen. Im gleichen Zeitraum wurden an andere Kommunen 39.458 € gezahlt.

Im Kita-Jahr 2022/23 wurden in Haaner Kitas 70 wohnsitzfremde Kinder betreut (24 Kinder aus Wuppertal, 18 Kinder aus Solingen, 11 Kinder aus Mettmann, 7 Kinder aus Erkrath, 5 Kinder aus Hilden und jeweils ein Kind aus Düsseldorf, Langenfeld, Leichlingen, Remscheid sowie Velbert). Im gleichen Zeitraum wurden 14 Haaner Kinder wohnsitzfremd betreut (6 Kinder in Solingen, 4 Kinder in Erkrath, 2 Kinder in Hilden sowie jeweils ein Kind in Köln und Wuppertal).

Mittagessens-Beiträge für städtischen Kitas

Die Träger der Kindertageseinrichtungen können für Mahlzeiten ein Entgelt verlangen. Für die städtischen Kitas wird gemäß den abgeschlossenen Betreuungsverträgen ein monatliches Essensgeld von z.Zt. 63 € erhoben.

Für neue Kinder in der Eingewöhnungsphase wird auf den ersten monatlichen Essensbeitrag im August durch die Stadt Haan verzichtet.

Im Haushaltsjahr 2022 wurden Mittagessens-Beiträge in Höhe von 144.400 € vereinnahmt.

 

Förderung musikalisch-künstlerische Angebote (freiwillige Leistung der Stadt Haan)

Die Stadt Haan gewährt im Kita-Jahr 2022/23 Zuwendungen zur Förderung musikalisch-künstlerischer Angebote in den Kitas auf Haaner Stadtgebiet. Bei den Zuwendungen handelt es sich um freiwillige Leistungen der Stadt Haan, über deren Vergabe nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel entschieden wird. 

Die mögliche Förderung betrug bis zu 1.428 € je Gruppe einer Kindertagesstätte in freier Trägerschaft pro Haushaltsjahr (im Kita-Jahr 2022/23: 55 Gruppen x 1.428 € = 78.540 €). Im Haushaltsjahr 2022 wurden 45.011 € verausgabt.

Für das Kita-Jahr 2023/24 wurde die Förderung auf die zehn Bildungsgrundsätze des Landes NRW (Bewegung; Körper, Gesundheit und Ernährung; Sprache und Kommunikation; Soziale und (inter-)kulturelle Bildung; Musisch-ästhetische Bildung; Religion und Ethik; Mathematische Bildung; Naturwissenschaftlich-technische Bildung; Ökologische Bildung; Medien) erweitert. Zudem wurde die Förderung nach Gruppengrößen gestaffelt (740 € – 1.480 €) und die Kindertagespflege mit einbezogen. Der Haushaltsansatz wurde auf 100.000 € erhöht.

 

Fazit

Neben den gesetzlichen Pflichtanteilen an der Kita-Finanzierung unterstützt die Stadt Haan seit etlichen Jahren als Ergebnis entsprechender Ratsbeschlüsse verschiedene Kitas auf dem Gebiet der Stadt Haan mit freiwilligen Zuschüssen in einer Größenordnung von insgesamt 795.000 €. Hinzu kommt in einzelnen Fällen eine Defizitabdeckung aufgrund eines besonderen Nachweises. Zudem stellt die Stadt Haan eine freiwillige Leistung in Höhe von jährlich 100.000 € zur Förderung im Rahmen der zehn Bildungsgrundsätze zur Verfügung, dies entsprechend der Förderrichtlinie ausdrücklich „im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel“. Die Elternbeiträge entsprechen einem Umfang von ca. 10 % der gesamten Kita-Finanzierung.

Angesichts der sich abzeichnenden Konsolidierungserfordernisse für den Haushalt der Stadt Haan ist eine Prüfung von Konsolidierungspotentialen auch im Budget des Jugendamtes unabdingbar und wird entsprechend umgesetzt.

Beschlussvorschlag:

Die Ausführungen der Verwaltung werden zur Kenntnis genommen.

Finanz. Auswirkung:

Keine

Nachhaltigkeitseinschätzung:

Keine Auswirkungen