Das Land NRW beteiligt sich an den Kosten der
Kindertageseinrichtungen nach Maßgabe des KiBiz. Die finanzielle Förderung der
Kindertageseinrichtungen erfolgt pro Kindergartenjahr. Sie setzt eine
Betriebserlaubnis nach § 45 SGB VIII und die Bedarfsfeststellung auf der
Grundlage der örtlichen Jugendhilfeplanung voraus.
Grundlage für die Berechnung der finanziellen
Förderung ist der Betreuungsvertrag zwischen Träger und Eltern. Die Träger
sollen ermöglichen, dass Eltern Betreuungsverträge für ihre Kinder abschließen
können, die ihrem tatsächlichen Bedarf entsprechen. Sie sollen unter Wahrung
des Grundsatzes der Trägerautonomie alle in die kommunale Jugendhilfeplanung
eingeflossenen Plätze belegen.
Die finanzielle Förderung der
Kindertageseinrichtung setzt voraus, dass
- die
Einrichtung die Aufgaben nach dem KiBiz und auf der Grundlage der
örtlichen Jugendhilfeplanung wahrnimmt,
- der
Träger die Regelungen des KiBiz und den erlassenen Rechtsvorschriften
beachtet,
- die
Anzahl der Schließtage 27 Öffnungstage nicht überschreitet,
- die
Leitung der Einrichtung und die Leitung jeder Gruppe einer
sozialpädagogischen Fachkraft im Sinne der Personalverordnung übertragen
sind und
- §
28 Absatz 1 bis 3 und § 29 Absatz 2 KiBiz als Grundlage für die
Personalbemessung eingehalten werden.
Kindertagesstätten
in Haan im Kita-Jahr 2022/23
Im Kita-Jahr 2022/23 gab es in Haan 18
Kindertagesstätten mit insgesamt 67 Gruppen, in denen 1.175 Kinder pädagogisch
betreut wurden. Die genaue Aufteilung auf die einzelnen Einrichtungen und
Träger mit zusätzlichen Angaben können der nachfolgenden Tabelle entnommen
werden.
Kita |
Trägerschaft lt. KiBiz |
Gruppen |
Kinder |
Kinder mit Behinderung |
Familien-zentrum |
eingruppige Kita |
Wald-Kita |
Kath. Kita "St. Chrysanthus und Daria" und ökum. Familienzentrum |
Kirchliche
Trägerschaft |
3 |
49 |
x |
|
|
|
Kath. Kita
"Maria vom Frieden" |
Kirchliche
Trägerschaft |
4 |
71 |
x |
|
|
|
Caritas Kita
und Familienzentrum St. Nikolaus |
Andere freie
Trägerschaft |
4 |
70 |
|
x |
|
|
Caritas Kita
Hasenhaus |
Andere freie
Trägerschaft |
3 |
54 |
|
|
|
|
Evang. Kita
"Am Nachbarsberg" |
Andere freie
Trägerschaft |
3 |
50 |
|
|
|
|
Evang. Kita
"Am Park" und Ökum. Familenzentrum |
Andere freie
Trägerschaft |
6 |
103 |
|
x |
|
|
Eveng.-ref.
Kita Schöller |
Kirchlicher
Trägerschaft |
6 |
112 |
|
|
|
x |
Kita Private
Kindergruppe Haan e.V. Guttentag-Loben-Straße |
Elterninitiative |
4 |
60 |
|
|
|
|
Kita Private
Kindergruppe Haan e.V. Bachstraße |
Elterninitiative |
5 |
77 |
x |
|
|
|
Waldkindergarten
Private Kindergruppe Haan e.V. Bachstraße |
Elterninitiative |
1 |
25 |
|
|
x |
x |
Waldorf Kita
Haan e.V. Villa Federleicht |
Elterninitiative |
1 |
14 |
x |
|
|
|
Waldorf Kita
Haan e.V. Parkstraße |
Elterninitiative |
2 |
40 |
x |
|
|
|
AWO Inklusive
Kita Käthe-Kollwitz-Straße |
Andere freie
Trägerschaft |
5 |
98 |
x |
|
|
|
AWO Inklusive
Kita Bollenberg Busch |
Andere freie
Trägerschaft |
4 |
56 |
x |
|
|
|
AWO - Haus für
Familien Am Bandenfeld |
Andere freie
Trägerschaft |
4 |
64 |
x |
x |
|
|
Kita |
Trägerschaft lt. KiBiz |
Gruppen |
Kinder |
Kinder mit Behinderung |
Familien-zentrum |
eingruppige Kita |
Wald-Kita |
Städt. Kita Am
Sandbach |
Kommunale
Trägerschaft |
3 |
62 |
|
|
|
|
Städt.
Familienzentrum Am Bollenberg |
Kommunale
Trägerschaft |
5 |
86 |
x |
x |
|
|
Städt. Kita
Märchenwald |
Kommunale
Trägerschaft |
4 |
84 |
|
|
|
|
Summe |
|
67 |
1175 |
|
|
|
|
In
den städtischen Kitas wurden somit 232 Kinder in 12 Gruppen betreut. In den
nichtstädtischen Einrichtungen wurden 943 Kinder in 55 Gruppen betreut.
Kindpauschalen
Die finanzielle Basisförderung für Personal-
und Sachkosten der Kindertageseinrichtungen wird in Form von Pauschalen für
jedes in einer Kindertageseinrichtung aufgenommene Kind (Kindpauschalen)
gezahlt. Die einzelnen Förderbeträge unterscheiden sich nach Gruppenformen und
Betreuungsumfang:
Gruppenform I:
Kinder im Alter von zwei Jahren bis zur Einschulung
|
Kinderzahl/
Gruppe |
Wöchentliche
Betreuungszeit |
Kindpauschale
im Kita-Jahr 2023/2024 |
Ia |
20 |
25 Stunden |
6.697,57 € |
Ib |
20 |
35 Stunden |
9.003,74 € |
Ic |
20 |
45 Stunden |
11.558,19 € |
Die Zahl der Kinder im Alter von zwei Jahren soll
mindestens 4, aber nicht mehr als 6 betragen.
Gruppenform II:
Kinder im Alter von unter drei Jahren
|
Kinderzahl/
Gruppe |
Wöchentliche
Betreuungszeit |
Kindpauschale
im Kita-Jahr 2023/2024 |
IIa |
10 |
25 Stunden |
14.200,09 € |
IIb |
10 |
35 Stunden |
19.215,33 € |
IIc |
10 |
45 Stunden |
24.646,20 € |
Gruppenform III:
Kinder im Alter von drei Jahren und älter
|
Kinderzahl/
Gruppe |
Wöchentliche
Betreuungszeit |
Kindpauschale
im Kita-Jahr 2023/2024 |
IIIa |
25 |
25 Stunden |
5.251,59 € |
IIIb |
25 |
35 Stunden |
7.066,89 € |
IIIc |
20 |
45 Stunden |
10.269,46 € |
Für Kinder mit oder mit drohenden
Behinderungen werden höhere Kindpauschalen gezahlt, wenn die Behinderung oder
die drohende Behinderung von einem Träger der Eingliederungshilfe festgestellt
wurde.
Für Ü3-Kinder beträgt die Pauschale dann 23.032,76 €, für
U3-Kinder 24.641,34 €. In der Gruppenform U3 IIc beträgt die Pauschale
26.596,42 €.
Planungsgarantie
Jedem Träger wird zur Finanzierung der Tageseinrichtung
grundsätzlich mindestens die Summe der Kindpauschalen abzüglich des
Trägeranteils gezahlt, die sich nach der Ist-Belegung des Vorjahres ergibt.
Mietzuschuss
Trägern, die nicht Eigentümer des
Gebäudes der Einrichtung sind, erhalten vom Land einen Mietzuschuss, soweit
eine aus Landesmitteln erfolgte Investitionsförderung dem nicht entgegensteht.
Von diesem Mietzuschuss ist ein Betrag von 3.059,60 € für jede Gruppe in der
Tageseinrichtung und der Trägeranteil abzuziehen, soweit der Mietzuschuss diese
Summe übersteigt. Wenn das Mietverhältnis am 28. Februar 2007 bestand, soll der
Mietzuschuss auf Grundlage der zu zahlenden Kaltmiete geleistet werden. Für
Mietverhältnisse, die nach diesem Zeitpunkt begründet wurden, ist der Zuschuss
auf der Grundlage von Pauschalen zu leisten.
Die Stadt Haan gewährt aufgrund von Ratsbeschlüssen und
entsprechenden Trägerverträgen zusätzliche Mietzuschüsse an drei Einrichtungen.
Im Kita-Jahr 2022/23 betrugen diese Mietzuschüsse 148.379 €.
Eingruppige
Einrichtungen und Waldkindergartengruppen
Eingruppige
Einrichtungen und Waldkindergartengruppen können unter Berücksichtigung des
Trägeranteils weitere Pauschalbeträge erhalten.
Landesförderung
zur Qualitätsentwicklung
Das Land gewährt dem Jugendamt zur
Weiterleitung zusätzliche Zuschüsse zur Qualitätsentwicklung:
- für
zertifizierte Familienzentren je 20.000 € pro Kindergartenjahr (§ 43 Abs.
1 KiBiz),
- für
plusKitas mit einem hohen Anteil von Kindern mit sprachlichem Förderbedarf
mindestens 30.000 € je Jugendamt (§ 45 Abs. 1 KiBiz),
- für
Praktikumsplätze von PIA-Auszubildenden in Kitas im ersten Ausbildungsjahr
pro belegten Praktikumsplatz 8000 € (§ 46 Abs. 2 KiBiz),
- für
Praktikumsplätze von PIA-Auszubildenden in Kitas im zweiten und dritten
Ausbildungsjahr pro belegten Praktikumsplatz 4000 € (§ 46 Abs. 3 KiBiz),
- für
Praktikumsplätze zum staatlich anerkannten Erzieher_innen im
Anerkennungsjahr pro belegten Praktikumsplatz 4000 € (§ 46 Abs. 3 KiBiz),
- zur
Förderung der qualifizierten Fachberatung von Kindertageseinrichtungen (§
47 KiBiz) und
- für
die Flexibilisierung der Kindertagesbetreuung (§ 48 KiBiz).
Gesamt-Landeszuschüsse
für Kindertageseinrichtungen
Das Jugendamt erhält vom Land einen
pauschalierten Zuschuss. Dieser beträgt für Kitas
- in
kirchlicher Trägerschaft: 40,3 Prozent,
- in
anderer freier Trägerschaft: 40,0 Prozent,
- von
Elterninitiativen: 42,3 Prozent,
- in
kommunaler Trägerschaft: 40,2 Prozent.
Die o.g. Prozentsätze erhöhen sich um 19,01
Prozentpunkte für zu berücksichtigende Kindpauschalen für Kinder im Alter von
unter drei Jahren.
Das
Land gewährt dem Jugendamt außerdem anteiligen Zuschüsse zu den Mietzuschüssen
und den Zuschüssen für eingruppige Einrichtungen und Waldkindergartengruppen.
Im nachfolgenden Diagramm sind die Landeszuschüsse im
Kita-Jahr 2022/23 nach Zuschussarten gegliedert zu sehen, die sich auf
insgesamt 8.239.083 € beliefen.
Differenziert
für die unterschiedlichen Träger ergab sich folgende Aufteilung:
Rücklagen
In einem Kindergartenjahr nicht verausgabte
Mittel sind einschließlich des Trägeranteils einer Betriebskostenrücklage
zuzuführen. Für die Rücklagen gelten gesetzliche Höchstgrenzen. Der Bestand der
Rücklagen ist jährlich nachzuweisen.
Bei
Trägern, die Eigentümer sind, sind die nicht verausgabte Mittel einschließlich
des Trägeranteils einer Investitionsrücklage zuzuführen. Auch hier gelten
gesetzliche Höchstgrenzen und eine jährliche Nachweispflicht.
Jugendamtszuschuss
und Trägeranteil
Der Finanzierungsanteil, den der Träger
selbst zu leisten hat (Trägeranteil), beträgt:
- wenn
es sich um eine Kirche oder Religionsgemeinschaft des öffentlichen Rechts
handelt (kirchliche Trägerschaft) 10,3 Prozent,
- wenn
es sich um einen anerkannten Träger der freien Jugendhilfe nach § 25
Absatz 1 handelt, der nicht zugleich in kirchlicher Trägerschaft ist
(andere freie Trägerschaft) 7,8 Prozent,
- wenn
es sich beim Träger um einen Verein handelt, dem Erziehungsberechtigte von
mindestens 90 Prozent der die Einrichtung besuchenden Kinder angehören,
die nach ihrer Zahl oder der Satzung sowohl die für die laufende
Beschlussfassung als auch die für die Änderung der Satzung erforderliche
Mehrheit haben (Elterninitiativen) 3,4 Prozent und
- wenn
es sich beim Träger der Einrichtung um den örtlichen Träger der
öffentlichen Jugendhilfe, eine sonstige kreisangehörige Gemeinde oder
einen sonstigen Gemeindeverband (kommunale Trägerschaft) handelt 12,5
Prozent.
Das Jugendamt gewährt dem Träger der Einrichtung einen
Zuschuss (Landeszuschuss und kommunaler Anteil). Durch den Trägeranteil und den
Jugendamtszuschuss wird eine hundertprozentige Finanzierung erreicht.
Träger |
Trägeranteil |
Fördersatz KiBiz (Jugendamts-zuschuss) |
Hiervon Landes-zuschuss |
Hiervon kommunaler Anteil |
Kirchliche Trägerschaft |
10,3 % |
89,7 % |
40,3 % |
49,4 % |
Andere freie Trägerschaft |
7,8 % |
92,2 % |
40,0 % |
52,2 % |
Elterninitiative |
3,4 % |
96,6 % |
42,3 % |
54,3 % |
Kommunale Trägerschaft |
12,5 % |
87,5 % |
40,2 % |
47,3 % |
Die Stadt Haan gewährt aufgrund von
Ratsbeschlüssen und entsprechenden Trägerverträgen zusätzliche Zuschüsse zum
Trägeranteil für zwölf Einrichtungen. Die städtischen Zuschüsse zum
Trägeranteil liegen zwischen 50 % und 100 %, so dass in vielen Fällen der
komplette Trägeranteil durch die Stadt Haan übernommen wird. Drei Einrichtungen
erhalten keine Zuschüsse zum Trägeranteil. Im Kita-Jahr 2022/23 betrugen die
Zuschüsse zum Trägeranteil insgesamt 603.692 €.
Zusätzlich werden durch die Stadt Haan noch Mietzuschüsse,
Verwaltungskostenzuschüsse und Zuschüsse zum Waldkindergarten lt.
Ratsbeschlüssen und Trägerverträgen gezahlt. Diese Zahlungen beliefen sich für
das Kita-Jahr 2022/23 auf insgesamt 191.679 €.
Lediglich
drei Einrichtungen erhalten zur Finanzierung die Förderquote lt. KiBiz und
keine zusätzlichen städtischen Zuschüsse. Bei acht Einrichtungen liegt die
Finanzierungsquote durch die zusätzlichen städtischen Zuschüsse bei 100 Prozent
und teilweise darüber. Vier Einrichtungen erhalten durch die zusätzlichen
städtischen Zuschüsse eine nahezu hundertprozentige Finanzierung. Für die
nichtstädtischen Kitas wurden im Kita-Jahr 2022/23 durch die Stadt Haan somit
7.389.666 € aufgewendet. Eine detaillierte Aufstellung wird im
nichtöffentlichen Teil des Jugendhilfeausschusses vorgestellt.
Finanzierung der
städtischen Kitas
In den drei
städtischen Kitas wurden im Kita-Jahr 2022 folgende Finanzierungsanteile
geleistet:
Kita |
Kind-pauschalen |
Finan-zierung lt. KiBiz |
Landeszuschuss |
Kommunaler Anteil |
Sonstige Zuschüsse Land* |
||
in € |
in % |
in € |
in % |
in € |
in % |
in € |
|
Städt. Kita
Am Sandbach |
602.813 |
87,5 |
242.331 |
40,2 |
360.482 |
59,8 |
10.193 |
Städt.
Familienzentrum Am Bollenberg |
954.100 |
87,5 |
383.548 |
40,2 |
570.552 |
59,8 |
60.029 |
Städt. Kita
Märchenwald |
807.143 |
87,5 |
324.471 |
40,2 |
482.672 |
59,8 |
9.100 |
Summe |
2.364.056 |
|
950.351 |
|
1.413.705 |
|
79.322 |
*
Landeszuschüsse für Familienzentren, PLUS-Kitas, Qualifizierung und
Fachberatung
Elternbeiträge
Elternbeiträge können vom Jugendamt nach § 51
KiBiz i.V.m. § 90 Abs. 1 SGB VIII festgesetzt werden. Die Stadt Haan hat hierzu
eine Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Betreuung von
Kindern in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Offener
Ganztagsschule im Primarbereich mit einer sozialen Staffelung, die die
wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Eltern sowie die Betreuungszeit
berücksichtigt, beschlossen. Für das Kita-Jahr 2022/23 lagen die Beitragssätze
zwischen 31 € (Ü2) für einen 25-Stunden-Platz bei einem Einkommen von 33.000 €
bis unter 37.000 € und 725 € (U2) bei einem Einkommen von über 100.000 €. Bei
einem Einkommen von unter 33.000 € mussten keine Elternbeiträge gezahlt werden.
Insgesamt
wurden im Haushaltsjahr 2022, das sieben Monate (Januar bis Juli 2022) aus dem
Kita-Jahr 2021/22 und fünf Monate (August bis Dezember 2022) aus dem Kita-Jahr
2022/23 umfasst, 964.246 € an Elternbeiträgen vereinnahmt. Hiervon entfallen
auf die drei städtischen Kitas 109.635 € und auf die 15 Kitas fremder Träger
854.611 €.
Auszug aus
der Elternbeitragstabelle (gültig vom 01.08.2021 bis zum 31.07.2023) |
|||||||
Einkommen (€) |
Elternbeiträge (€) |
||||||
Kindertageseinrichtungen |
|||||||
von |
bis unter |
Kind unter 2 (bis … h) |
Kind über 2 (bis … h) |
||||
25 |
35 |
45 |
25 |
35 |
45 |
||
0 |
33.000 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
33.000 |
37.000 |
54 |
77 |
106 |
31 |
44 |
61 |
37.000 |
50.000 |
92 |
129 |
178 |
52 |
73 |
102 |
50.000 |
62.000 |
139 |
193 |
266 |
79 |
110 |
152 |
62.000 |
75.000 |
195 |
269 |
370 |
111 |
153 |
212 |
75.000 |
87.000 |
260 |
357 |
491 |
149 |
204 |
281 |
87.000 |
100.000 |
335 |
457 |
629 |
191 |
261 |
359 |
100.000 |
|
386 |
526 |
725 |
222 |
302 |
415 |
Landeszuschuss zum
Ausgleich der Elternbeitragsfreiheit
Kinder, die bis zum 30. September das vierte
Lebensjahr vollenden, sind ab Beginn des im selben Kalenderjahr beginnenden
Kindergartenjahres bis zur Einschulung beitragsfrei. Zum Ausgleich des
Einnahmeausfalls gewährt das Land dem Jugendamt pro Kindergartenjahr einen
pauschalen Zuschuss in Höhe von 8,62 Prozent der Summe der Kindpauschalen für
in Tageseinrichtungen betreute Kinder im Alter von drei Jahren bis zur
Einschulung.
Für
das Kita-Jahr 2022/23 zahlte das Land hierfür einen Betrag in Höhe von 788.098 €.
Die
Koalitionsvereinbarung 2022 – 2027 für NRW, die CDU und Grüne im Sommer 2021
unterzeichnet haben, sieht vor, dass „auch das dritte KiTa-Jahr vor der
Einschulung“ in ganz NRW beitragsfrei wird.
Interkommunaler Ausgleich
Werden Kinder, die in einer anderen Kommune ihren Wohnsitz
haben, in einer Haaner Kindertageseinrichtung betreut, kann das Jugendamt der
Stadt Haan einen Kostenausgleich vom Jugendamt des Wohnsitzes verlangen. Der
Ausgleich beträgt 40 Prozent der Kindpauschale, sofern die Jugendämter
keine andere Vereinbarung treffen. Für Haaner Kinder, die in einer
wohnsitzfremden Kita untergebracht sind, muss das Jugendamt Haan den
Interkommunalen Ausgleich leisten.
In den o.g. Fällen erfolgt die Erhebung des Elternbeitrags
jeweils durch das Jugendamt des Wohnsitzes.
Im Haushaltsjahr 2022 wurden im Rahmen des Interkommunalen
Ausgleichs von andere Kommunen 256.197 €
für die Betreuung in Haaner Kitas eingenommen. Im gleichen Zeitraum wurden an
andere Kommunen 39.458 € gezahlt.
Im Kita-Jahr
2022/23 wurden in Haaner Kitas 70 wohnsitzfremde Kinder betreut (24 Kinder aus
Wuppertal, 18 Kinder aus Solingen, 11 Kinder aus Mettmann, 7 Kinder aus
Erkrath, 5 Kinder aus Hilden und jeweils ein Kind aus Düsseldorf, Langenfeld, Leichlingen,
Remscheid sowie Velbert). Im gleichen Zeitraum wurden 14 Haaner Kinder
wohnsitzfremd betreut (6 Kinder in Solingen, 4 Kinder in Erkrath, 2 Kinder in
Hilden sowie jeweils ein Kind in Köln und Wuppertal).
Mittagessens-Beiträge für
städtischen Kitas
Die Träger der Kindertageseinrichtungen können für
Mahlzeiten ein Entgelt verlangen. Für die städtischen Kitas wird gemäß den
abgeschlossenen Betreuungsverträgen ein monatliches Essensgeld von z.Zt. 63 €
erhoben.
Für neue Kinder in der Eingewöhnungsphase wird auf den
ersten monatlichen Essensbeitrag im August durch die Stadt Haan verzichtet.
Im
Haushaltsjahr 2022 wurden Mittagessens-Beiträge in Höhe von 144.400 €
vereinnahmt.
Förderung
musikalisch-künstlerische Angebote (freiwillige Leistung der Stadt Haan)
Die Stadt Haan gewährt im Kita-Jahr 2022/23
Zuwendungen zur Förderung musikalisch-künstlerischer Angebote in den Kitas auf
Haaner Stadtgebiet. Bei den Zuwendungen handelt es sich um freiwillige
Leistungen der Stadt Haan, über deren Vergabe nach pflichtgemäßem Ermessen im
Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel entschieden wird.
Die mögliche Förderung betrug bis zu 1.428 €
je Gruppe einer Kindertagesstätte in freier Trägerschaft pro Haushaltsjahr (im
Kita-Jahr 2022/23: 55 Gruppen x 1.428 € = 78.540 €). Im Haushaltsjahr 2022
wurden 45.011 € verausgabt.
Für
das Kita-Jahr 2023/24 wurde die Förderung auf die zehn Bildungsgrundsätze des
Landes NRW (Bewegung; Körper, Gesundheit und Ernährung; Sprache und
Kommunikation; Soziale und (inter-)kulturelle Bildung; Musisch-ästhetische
Bildung; Religion und Ethik; Mathematische Bildung;
Naturwissenschaftlich-technische Bildung; Ökologische Bildung; Medien)
erweitert. Zudem wurde die Förderung nach Gruppengrößen gestaffelt (740 € –
1.480 €) und die Kindertagespflege mit einbezogen. Der Haushaltsansatz wurde
auf 100.000 € erhöht.
Fazit
Neben den
gesetzlichen Pflichtanteilen an der Kita-Finanzierung unterstützt die Stadt
Haan seit etlichen Jahren als Ergebnis entsprechender Ratsbeschlüsse
verschiedene Kitas auf dem Gebiet der Stadt Haan mit freiwilligen Zuschüssen in
einer Größenordnung von insgesamt 795.000 €. Hinzu kommt in einzelnen Fällen
eine Defizitabdeckung aufgrund eines besonderen Nachweises. Zudem stellt die
Stadt Haan eine freiwillige Leistung in Höhe von jährlich 100.000 € zur
Förderung im Rahmen der zehn Bildungsgrundsätze zur Verfügung, dies
entsprechend der Förderrichtlinie ausdrücklich „im Rahmen der verfügbaren
Haushaltsmittel“. Die Elternbeiträge entsprechen einem Umfang von ca. 10 % der
gesamten Kita-Finanzierung.
Angesichts der
sich abzeichnenden Konsolidierungserfordernisse für den Haushalt der Stadt Haan
ist eine Prüfung von Konsolidierungspotentialen auch im Budget des Jugendamtes
unabdingbar und wird entsprechend umgesetzt.
Beschlussvorschlag:
Die Ausführungen der Verwaltung werden zur Kenntnis genommen.
Finanz. Auswirkung:
Keine
Nachhaltigkeitseinschätzung:
Keine Auswirkungen