Sachverhalt:
Das Jugendparlament der Stadt Haan hat mit seinem Antrag vom 24.04.2023
an den Rat, den Jugendhilfeausschuss sowie den Ausschuss für Bildung und Sport
die Bedeutsamkeit von Jugendorten in Haan deutlich gemacht und um eine
Anpassung des § 9 der Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen
Sicherheit und Ordnung gebeten. Konkret soll § 9 Abs. 3 der VO angepasst
werden, so dass der Aufenthalt auf den Kinderspiel- und Bolzplätzen nur
tagsüber bis zum Einbruch der Dunkelheit erlaubt ist, soweit nicht durch
Beschilderung eine andere Uhrzeit festgelegt ist.
Aktuell lautet der Wortlaut der Verordnung:
„§ 9
Kinderspielplätze, Bolzplätze und Schulhöfe
(1) Kinderspielplätze dienen nur der Benutzung durch Kinder bis 14
Jahre, soweit nicht durch Schilder eine andere Altersgrenze festgelegt ist.
(2) Andere Aktivitäten, insbesondere Skateboardfahren und Fahren mit
Inlineskatern oder Rollschuhen sowie Ballspiele jeglicher Art sind auf
Kinderspielplätzen verboten, es sei denn, dass hierfür besondere Flächen ausgewiesen
sind oder Einrichtungen vorgehalten werden.
(3) Der Aufenthalt auf den Kinderspiel- und Bolzplätzen ist nur tagsüber
bis zum Einbruch der Dunkelheit erlaubt.
(4) Konsum von Alkohol, Drogen und Rauschmitteln, auch soweit sie nicht
bereits nach anderen gesetzlichen Vorschriften verboten sind, ist auf
Kinderspiel- und Bolzplätzen untersagt, ebenso das Mitführen von Tieren,
insbesondere von Hunden (vgl. § 5).
(5) Sofern auf Schulhöfen außerhalb der Schulzeit eine Freigabe als
Spielfläche erfolgt, gelten die Regelungen in den Absätzen 3 und 4 auch für die
Schulhöfe. Welche Nutzung dieser Spielfläche zugelassen ist, ergibt sich aus
der Beschilderung vor Ort.“
Explizit hat das Jugendparlament in der Antragsbegründung aufgeführt,
dass es ihm um Jugendtreffpunkte geht, welche sich an abgelegenen Standorten
befinden, um eine Ausweitung der Nutzung zu erreichen (z.B. Skateanlage
Landstraße, Schulhof Walder Str.). Dies zeugt von einem hohen Verständnis auch
für die Belange von Anwohnenden.
Der Jugendort Landstraße ist im Spielflächenleitplan als „Spiel- und
Bolzplatz Landstraße“ bezeichnet und unter der Gemarkung Haan 3271/515,
Haan/3271/1490 im Bebauungsplan der Stadt Haan verzeichnet. Die im aktuell noch
gültigen Spielflächenleitplan aufgeführten Geräte mussten aus unterschiedlichen
Gründen in den vergangenen Jahren zurückgebaut werden. Aufgrund des
suboptimalen Zustandes der Anlage wurde diese in enger Abstimmung mit JuPa und
KiPa vor einigen Monaten verstärkt in den Fokus genommen, obwohl der aktuelle
Spielflächenleitplan hierfür keinen Handlungsbedarf beinhaltet. Aktuell wurde
die Fläche betoniert sowie neue Skatelemente installiert. Ebenso wurden die
Sitzgelegenheiten erneuert. Die Dirtbike-Strecke konnte aufgrund der
DIN-Vorschriften bisher nicht reaktiviert werden. Die Basketballfläche ist
bespielbar und die Zuwege werden durch die Stadtwerke beleuchtet. Ein Teil der
Maßnahmen konnte dank verschiedener Spendengeber realisiert werden. Aufgrund
der Lage sowie der Angebote vor Ort wird der Platz als „Jugendort“ deklariert.
Die Verordnung der Stadt Haan greift diese Bezeichnung derzeit nicht auf.
Eine allgemeingültige Definition für Jugendorte ist gesetzlich nicht
verankert. Für Haan soll diese Definition im Rahmen des nächsten
Spielflächenleitplanes erarbeitet und mit KiPa, JuPa, dem Unterausschuss
Spielflächen und Jugendorte sowie schließlich dem JHA abgestimmt werden.
Gemäß aktuellem Spielflächenleitplan verfügt die Stadt Haan über 56
öffentliche Spielflächen, darunter klassische Spielflächen, Spielstationen,
Bolzplätze, kombinierte Spiel- und Bolzplätze, Schulhöfe sowie Flächen, die
planungstechnisch Spielflächen sind, aber über keine Spielgeräte verfügen.
Darüber hinaus gibt es 55 private Spielflächen, die größtenteils öffentlich
nutzbar sind. Für die Deklaration von Jugendorten kommen nach Einschätzung des
JuPa neben dem Skateplatz Landstraße grundsätzlich folgende Flächen in
Betracht:
- Haaner Bachtal
- Park Ville d‘Eu
- Karl-August-Jung-Platz
- Bolzplatz Tenger
- Grundschule Steinkulle
- Gymnasium Adlerstr.
- Gesamtschule Walder Straße
- Grundschule Bollenberg
- Alter Markt
- Neuer Markt
- Schillerpark
- Spielplätze innenstadtnah
Wichtige Aspekte sind für die jungen Menschen:
- Aufenthaltscharakter (Sitzgelegenheiten)
- Abgelegen
- Einkaufsmöglichkeiten in der Nähe
Es handelt sich im aktuellen Stadium zunächst um eine Vorschlagliste aus
Sicht des JuPa. Wie oben bereits dargelegt, beabsichtigt die Verwaltung, diese
Vorschläge im Rahmen der Aufstellung des nächsten Spielflächenleitplanes auf
ihre Geeignetheit – insbesondere im Hinblick auf die nachbarschaftlichen
Belange – prüfen zu lassen, bevor einzelne als Empfehlung der Verwaltung an den
Rat verbunden mit einer klaren Definition als Jugendort deklariert werden –
sofern der Rat zustimmt.
Beschlussvorschlag:
1. Der Rat der Stadt Haan beschließt die Änderung
des § 9 Abs. 3 der Ordnungsbehördliche Verordnung zur Aufrechterhaltung
der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Stadt Haan vom 11.02.1999 in der
z. Zt. geltenden Fassung mit folgendem neuen
Wortlaut (Änderungen kursiv formatiert):
„Der Aufenthalt auf den Kinderspiel- und
Bolzplätzen ist nur tagsüber bis zum Einbruch der Dunkelheit erlaubt, soweit
nicht durch Beschilderung eine andere Uhrzeit festgelegt ist.“
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die im
Sachverhalt aufgeführten, vom Jugendparlament angeregten Jugendorte im Rahmen
der Erstellung des nächsten Spielflächenleitplanes einer Überprüfung zu
unterziehen und geeignete Jugendorte mit einer klaren Definition entsprechend
zu deklarieren.
Finanz. Auswirkung:
keine
Nachhaltigkeitseinschätzung:
Bezugnehmend
auf den Kriterienkatalog für die Nachhaltigkeitseinschätzung der Haaner
Nachhaltigkeitsstrategie liegen weder fördernde noch hemmende Auswirkungen vor.