Betreff
Antrag des Jugendparlaments vom 24.04.2023: Änderung des § 9 der Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Stadt Haan vom 11.02.1999
Vorlage
II/050/2023
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Das Jugendparlament der Stadt Haan hat mit seinem Antrag vom 24.04.2023 an den Rat, den Jugendhilfeausschuss sowie den Ausschuss für Bildung und Sport die Bedeutsamkeit von Jugendorten in Haan deutlich gemacht und um eine Anpassung des § 9 der Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung gebeten. Konkret soll § 9 Abs. 3 der VO angepasst werden, so dass der Aufenthalt auf den Kinderspiel- und Bolzplätzen nur tagsüber bis zum Einbruch der Dunkelheit erlaubt ist, soweit nicht durch Beschilderung eine andere Uhrzeit festgelegt ist.

 

Aktuell lautet der Wortlaut der Verordnung:

 

„§ 9

Kinderspielplätze, Bolzplätze und Schulhöfe

(1) Kinderspielplätze dienen nur der Benutzung durch Kinder bis 14 Jahre, soweit nicht durch Schilder eine andere Altersgrenze festgelegt ist.

(2) Andere Aktivitäten, insbesondere Skateboardfahren und Fahren mit Inlineskatern oder Rollschuhen sowie Ballspiele jeglicher Art sind auf Kinderspielplätzen verboten, es sei denn, dass hierfür besondere Flächen ausgewiesen sind oder Einrichtungen vorgehalten werden.

(3) Der Aufenthalt auf den Kinderspiel- und Bolzplätzen ist nur tagsüber bis zum Einbruch der Dunkelheit erlaubt.

(4) Konsum von Alkohol, Drogen und Rauschmitteln, auch soweit sie nicht bereits nach anderen gesetzlichen Vorschriften verboten sind, ist auf Kinderspiel- und Bolzplätzen untersagt, ebenso das Mitführen von Tieren, insbesondere von Hunden (vgl. § 5).

(5) Sofern auf Schulhöfen außerhalb der Schulzeit eine Freigabe als Spielfläche erfolgt, gelten die Regelungen in den Absätzen 3 und 4 auch für die Schulhöfe. Welche Nutzung dieser Spielfläche zugelassen ist, ergibt sich aus der Beschilderung vor Ort.“

 

 

Explizit hat das Jugendparlament in der Antragsbegründung aufgeführt, dass es ihm um Jugendtreffpunkte geht, welche sich an abgelegenen Standorten befinden, um eine Ausweitung der Nutzung zu erreichen (z.B. Skateanlage Landstraße, Schulhof Walder Str.). Dies zeugt von einem hohen Verständnis auch für die Belange von Anwohnenden.

 

Der Jugendort Landstraße ist im Spielflächenleitplan als „Spiel- und Bolzplatz Landstraße“ bezeichnet und unter der Gemarkung Haan 3271/515, Haan/3271/1490 im Bebauungsplan der Stadt Haan verzeichnet. Die im aktuell noch gültigen Spielflächenleitplan aufgeführten Geräte mussten aus unterschiedlichen Gründen in den vergangenen Jahren zurückgebaut werden. Aufgrund des suboptimalen Zustandes der Anlage wurde diese in enger Abstimmung mit JuPa und KiPa vor einigen Monaten verstärkt in den Fokus genommen, obwohl der aktuelle Spielflächenleitplan hierfür keinen Handlungsbedarf beinhaltet. Aktuell wurde die Fläche betoniert sowie neue Skatelemente installiert. Ebenso wurden die Sitzgelegenheiten erneuert. Die Dirtbike-Strecke konnte aufgrund der DIN-Vorschriften bisher nicht reaktiviert werden. Die Basketballfläche ist bespielbar und die Zuwege werden durch die Stadtwerke beleuchtet. Ein Teil der Maßnahmen konnte dank verschiedener Spendengeber realisiert werden. Aufgrund der Lage sowie der Angebote vor Ort wird der Platz als „Jugendort“ deklariert. Die Verordnung der Stadt Haan greift diese Bezeichnung derzeit nicht auf.

 

Eine allgemeingültige Definition für Jugendorte ist gesetzlich nicht verankert. Für Haan soll diese Definition im Rahmen des nächsten Spielflächenleitplanes erarbeitet und mit KiPa, JuPa, dem Unterausschuss Spielflächen und Jugendorte sowie schließlich dem JHA abgestimmt werden.

 

Gemäß aktuellem Spielflächenleitplan verfügt die Stadt Haan über 56 öffentliche Spielflächen, darunter klassische Spielflächen, Spielstationen, Bolzplätze, kombinierte Spiel- und Bolzplätze, Schulhöfe sowie Flächen, die planungstechnisch Spielflächen sind, aber über keine Spielgeräte verfügen. Darüber hinaus gibt es 55 private Spielflächen, die größtenteils öffentlich nutzbar sind. Für die Deklaration von Jugendorten kommen nach Einschätzung des JuPa neben dem Skateplatz Landstraße grundsätzlich folgende Flächen in Betracht:

 

  1. Haaner Bachtal
  2. Park Ville d‘Eu
  3. Karl-August-Jung-Platz
  4. Bolzplatz Tenger
  5. Grundschule Steinkulle
  6. Gymnasium Adlerstr.
  7. Gesamtschule Walder Straße
  8. Grundschule Bollenberg
  9. Alter Markt
  10. Neuer Markt
  11. Schillerpark
  12. Spielplätze innenstadtnah

 

Wichtige Aspekte sind für die jungen Menschen:

-       Aufenthaltscharakter (Sitzgelegenheiten)

-       Abgelegen

-       Einkaufsmöglichkeiten in der Nähe

 

Es handelt sich im aktuellen Stadium zunächst um eine Vorschlagliste aus Sicht des JuPa. Wie oben bereits dargelegt, beabsichtigt die Verwaltung, diese Vorschläge im Rahmen der Aufstellung des nächsten Spielflächenleitplanes auf ihre Geeignetheit – insbesondere im Hinblick auf die nachbarschaftlichen Belange – prüfen zu lassen, bevor einzelne als Empfehlung der Verwaltung an den Rat verbunden mit einer klaren Definition als Jugendort deklariert werden – sofern der Rat zustimmt.

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

1.    Der Rat der Stadt Haan beschließt die Änderung des § 9 Abs. 3 der Ordnungsbehördliche Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Stadt Haan vom 11.02.1999 in der z. Zt. geltenden Fassung mit folgendem neuen Wortlaut (Änderungen kursiv formatiert):

„Der Aufenthalt auf den Kinderspiel- und Bolzplätzen ist nur tagsüber bis zum Einbruch der Dunkelheit erlaubt, soweit nicht durch Beschilderung eine andere Uhrzeit festgelegt ist.“



2.    Die Verwaltung wird beauftragt, die im Sachverhalt aufgeführten, vom Jugendparlament angeregten Jugendorte im Rahmen der Erstellung des nächsten Spielflächenleitplanes einer Überprüfung zu unterziehen und geeignete Jugendorte mit einer klaren Definition entsprechend zu deklarieren.

 

 

Finanz. Auswirkung:

keine  

Nachhaltigkeitseinschätzung:

Bezugnehmend auf den Kriterienkatalog für die Nachhaltigkeitseinschätzung der Haaner Nachhaltigkeitsstrategie liegen weder fördernde noch hemmende Auswirkungen vor.