Sachverhalt:
Bericht des
Sozial- und Integrationsmanagements (SIM) für das 1. Halbjahr 2023
1. Aktueller
Überblick
Zum
30.06.2023 lebten in Haan 981 Menschen mit Fluchterfahrung, die vom SIM der
Stadt zu betreuen sind. Darüber hinaus lebten hier auch 31 deutsche erwachsene
obdachlose Menschen, die die Beratung und Betreuung des SIM intensiv in
Anspruch nehmen.
304
Menschen sind auf Grund des Krieges aus der Ukraine geflohen.
Zum
30.06.2023 sah die Aufteilung wie folgt aus:
388
Personen lebten in Gemeinschaftsunterkünften
624
Personen waren privat untergebracht.
Frauen:
18
Jahre – 35 Jahre: 164 Frauen
36 Jahre – 60 Jahre: 150 Frauen
ab 60 Jahren – 93 Jahre: 31 Frauen
Männer: 18 Jahre – 35 Jahre: 204 Männer
36 Jahre – 60 Jahre: 151 Männer
ab 60 Jahren – 81 Jahre:20
Männer
Kinder: In Haan lebten insgesamt 324 Kinder unter 18
Jahren, davon 81 im Kindergartenalter und 95 im Grundschulalter
Diese
Menschen kommen aus vielen verschiedenen Herkunftsländern.
Aktuell
sind die meisten Zuweisungen nach wie vor aus Syrien, Afghanistan, Irak, Iran
und der Ukraine. Zur Vermeidung von Wiederholungen wird auf die anliegende
Statistik verwiesen.
Aktuell
sind die Menschen in 14 Gemeinschaftsunterkünften untergebracht.
2. Ergebnisse
der Beratung aus der Anwendung ABUKo
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Kategorie |
Beratungsthema |
Personen |
Aktionen |
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Asyl |
Erstorientierung nach Ankunft |
33 |
33 |
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Asyl |
Asylverfahren |
92 |
178 |
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Asyl |
Sozialleistungen |
80 |
116 |
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Asyl |
Hilfe bei Sprache / Bildung /
Gesundheit / Kultur |
69 |
156 |
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Asyl |
Unterbringung |
38 |
44 |
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Asyl |
Konfliktbewältigung |
14 |
25 |
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Asyl |
Weitervermittlung an
Fachstelle |
14 |
16 |
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Asyl |
Sonstiges |
79 |
123 |
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Integration |
Sprache |
33 |
56 |
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Integration |
Bildung inkl. Kinderbetreuung |
10 |
14 |
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Integration |
Arbeit / Ausbildung |
24 |
44 |
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Integration |
Gesundheit / Pflege |
31 |
57 |
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Integration |
Wohnen |
44 |
85 |
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Integration |
Kultur / Freizeit |
2 |
2 |
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Integration |
Sozialleistungen |
69 |
148 |
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Integration |
Konfliktbewältigung |
11 |
15 |
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Integration |
Sonstiges |
46 |
86 |
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Sonstiges |
Gespräch |
5 |
7 |
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Sonstiges |
Aktenvermerk |
18 |
27 |
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Sonstiges |
Notiz |
26 |
32 |
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Sonstiges |
Obdachlosen Beratung |
15 |
83 |
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Das ergibt 1.347
Aktionen für 753 Personen. Darüber hinaus finden regelmäßige Sprechstunden vor
Ort in den Unterkünften statt.
Nach wie vor
brauchen die Menschen die Hilfe des SIM in ihrem Alltag und insbesondere bei
Behördenangelegenheiten. Immer öfter
sind die Mitarbeitenden auch mit begleitenden Tätigkeiten (z.B. Abstimmung
eines Putzplanes in den verschiedenen Unterkünften) beschäftigt. Jede
Unterkunft hat in Haan eine andere Struktur, was die Belegung und die räumliche
Aufteilung betrifft, so dass alle Unterstützungsleistungen immer ein hohes Maß
an Differenzierung erfordern. Diese Hilfestellung ist in den Unterkünften sehr
wichtig, um den sozialen Frieden dort angesichts beengter Unterbringung,
unterschiedlicher familiärer Konstellationen und unterschiedlicher
Nationalitäten sowie individueller Traumata zu wahren.
3. Räumungen
und Obdachlosigkeit
Im
ersten Halbjahr 2023 haben Beschäftigte des SIM in 8 Fällen bei
gerichtlichen Räumungsverfahren die Sozialbetreuung übernommen.
Bei
Bekanntgabe einer Räumungsklage werden die Menschen grundsätzlich über die
Möglichkeit eines Beratungsgespräches schriftlich informiert. Sollten sie nicht
zum Termin erscheinen, werden Hausbesuche gemacht.
In
diesen 8 Fällen konnte für 3 Klienten das Räumungsverfahren nicht abgewendet
werden. Die Klienten sind in eine städtische Unterkunft eingewiesen worden.
Dort werden sie mit dem Ziel betreut, schnellstmöglich die Probleme zu lösen,
die zur Räumung geführt haben, mit dem Ziel, wieder eine eigene Wohnung
beziehen zu können.
4. Neubelegung
Deller Str. 90 – 90b
Ab Anfang des Jahres 2023 konnte die Unterkunft Deller Str. 90 – 90b
nach deren vollständiger Sanierung wieder belegt werden. Bei der Belegung wurde
und wird stark auf Sozialverträglichkeit geachtet. Auch die Nachbarschaft wurde frühzeitig über
die Neubelegung informiert und die Kontaktdaten der Ansprechpartnerinnen des SIM bekanntgegeben.
In der Unterkunft sind neben Gemeinschaftsunterbringung auch 8 Wohnungen
von je etwa 50 qm fertig geworden. In den Wohnungen konnten auch Familien
untergebracht werden, die durch Krankheit oder Behinderung eines
Familienmitgliedes in einer üblichen Gemeinschaftsunterkunft nicht gut
untergebracht waren, was häufig zu massiven Problemen geführt hat.
Hier konnte das SIM eine erhebliche Verbesserung der
Familienverhältnisse unterstützen. Infolge der guten Unterbringung sind die
Familien zur Ruhe gekommen und konnten mit Unterstützung auch weitere Probleme
lösen. Die Menschen fühlen sich nun viel besser und haben in dieser Verfassung
auch eher die Chance, auf dem allgemeinen Wohnungsmarkt eine Wohnung zu
bekommen.
Beispiele:
·
Ein
Kind, das durch eine Behinderung stark eingeschränkt ist, konnte an einer
Schule mit Förderschwerpunkt geistige Entwicklung eingeschult werden und die
Eltern können dadurch den Integrationskurs besuchen und den Haushalt ordentlich
führen. In der vorherigen Gemeinschaftsunterkunft ist das Kind nicht zur Ruhe
gekommen und hat viel Ärger verursacht, bis hin zu einer Eskalation mit
Polizei- und Notfalleinsatz.
·
Eine
alleinerziehende Mutter mit 4 Kindern konnte in einer Wohnung untergebracht
werden, um hier die nötige Ruhe und Zeit für die Kinder zu finden.
In der Deller Str. begegnen sich nach kurzer Zeit Menschen
unterschiedlicher Nationen in einem guten Miteinander und treffen sich auch zu
gemeinsamen Aktionen (z.B. Pflanzaktion im Vorgarten).
5. Kooperation
mit dem Kommunalen Integrationsmanagement (KIM)
Es
besteht eine gute Zusammenarbeit mit der zuständigen Casemanagerin vom KIM.
Die Zielgruppen des KIM umfassen folgenden Personenkreis:
1.
Zugewanderte
Menschen *
o
über
18 Jahre, die noch nicht 5 Jahre in Deutschland sind und
o
einen
multiplen Hilfebedarf aufweisen, der
o
von
einer Fachberatungsstelle festgestellt wurde.
2.
Menschen
im Besitz einer Duldung oder Aufenthaltsgestattung über 27 Jahre
3.
Unbegleitet,
(zum Zeitpunkt der Einreise) minderjährige Geflüchtete
4.
Berechtigte
Personen nach §§ 25 a oder b AufenthG bzw. § 104 c AufenthG (Chancen
Aufenthalt)
5.
Zugwanderte
aus Südosteuropa
Klient_innen aus
Haan können zur weiteren Beratung nach einem Einführungsgespräch auch an die
Beratung des KIM übergeleitet werden. Somit soll die bestmögliche Betreuung
gewährleistet werden.
6.Aus
aktuellem Anlass: Aktuelle Informationen des MKJFGFI zu vorzeitigen Zuweisungen
von Geflüchteten
Der
Städte- und Gemeindebund NRW hat mit Schnellbrief vom 11.08.2023 folgendes
bekanntgegeben:
Das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und
Integration des Landes Nordrhein-Westfalen (MKJFGFI) hat die kommunalen
Spitzenverbände im Nachgang zu dem turnusmäßigen Jour fixe zum Thema Flucht auf
zu erwartende erhöhte Zuweisungen von Flüchtlingen in den nächsten Wochen
hingewiesen. Dies hat seine Ursache einerseits in erhöhten Zugängen (die
jahreszeitlich durchaus zu erwarten waren) und andererseits im stockenden
Ausbau der Landeskapazitäten, den auch die Stadt Haan natürlich - wie schon so
oft - beklagt hat.
Das Land NRW führt aus:
„Die Zugänge von Asylsuchenden in die Landeseinrichtungen haben Anfang
August noch einmal deutlich zugenommen. Aktuell sind unsere Einrichtungen
durchschnittlich zu 89 % belegt, die Kapazitäten der Erstaufnahmeeinrichtungen
(EAE) sind ausgelastet bzw. teilweise bereits überbelegt. Um die
Aufnahmefähigkeit des Landessystems zu erhalten, müssen wir schon zum jetzigen
Zeitpunkt vorzeitige Zuweisungen von Geflüchteten aus den Landeseinrichtungen
in die Kommunen vornehmen. Leider erfolgt der durch uns geplante Aufwuchs der
Landeskapazitäten nicht so schnell wie erwartet, so dass wir auch in den
kommenden Wochen an den vorzeitigen Zuweisungen festhalten müssen.
Konkret bedeutet das, dass die Bezirksregierung Arnsberg in der
kommenden Woche (KW 33) ca. 1.500 Geflüchtete nach dem FlüAG (für NRW) zuweisen
wird. Die Transfers erfolgen dann ca. 14 Tage später in der KW 35 (28.08.2023
bis 01.09.2023).
…….
Wir gehen davon aus, dass es sich hierbei nicht um eine einmalige
Erhöhung der Zuweisung an Kommunen handelt, sondern dass dieses Niveau in den
kommenden Monaten zumindest beibehalten werden muss.“
Entwicklung der Unterkünfte in
Haan |
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Datum |
Freie Plätze |
Zuweisungen |
Erfüllungsquote |
Wohnsitzauflage |
20.04.2023 |
149 |
6 |
87,25% |
69,06% |
27.04.2023 |
134 |
11 |
88,49% |
69,36% |
04.05.2023 |
132 |
8 |
91,83% |
69,51% |
11.05.2023 |
124 |
2 |
91,63% |
70,22% |
22.05.2023 |
122 |
3 |
91,15% |
72,69% |
30.05.2023 |
118 |
8 |
92,80% |
73,31% |
15.06.2023 |
114 |
1 |
92,48% |
73,13% |
29.06.2023 |
111 |
3 |
94,80% |
73,72% |
13.07.2023 |
112 |
2 |
94,40% |
75,63% |
04.08.2023 |
109 |
8 |
91,69% |
75,51% |
17.08.2023 |
111 |
14 |
92,49% |
76,94% |
Summe 66 |
||||
Herkunftsländer:
Syrien, Afghanistan, Ukraine und Türkei |
Die Anzahl an Plätzen in den Unterkünften ist so hoch, weil Ende 2022
die Unterkunft Deller Str. mit 61 Plätzen fertig gestellt und die Unterkunft
Dieselstr. mit 30 Plätzen angemietet wurde.
Die Zuweisungen sind seit dem Jahr 2022 auf einem hohen Niveau
geblieben. Seit Juni 2022 bis August 2023 sind 200 Menschen nach Haan
zugewiesen worden, davon 74 Einzelpersonen.
Die immer noch verhältnismäßig hohen freien Kapazitäten rühren auch
daher, dass einige Bewohner_innen in eigene Wohnungen ziehen konnten.
Die Zimmer in den Unterkünften sind in der Regel Mehrbettzimmer in
verschiedenen Größen.
Beschlussvorschlag:
Der SIGA nimmt den Bericht zur Tätigkeit des
städtischen Sozial- und Integrationsmanagements für das erste Halbjahr 2023 zur
Kenntnis.
Finanz. Auswirkung:
keine
Nachhaltigkeitseinschätzung:
Bezugnehmend auf den Kriterienkatalog für
die Nachhaltigkeitseinschätzung der Haaner Nachhaltigkeitsstrategie liegen
weder fördernde noch hemmende Auswirkungen vor.