Betreff
Bericht des Sozial- und Integrationsmanagements (SIM) für das 1. Halbjahr 2023
Vorlage
50/028/2023
Art
Informationsvorlage

Sachverhalt:

 

Bericht des Sozial- und Integrationsmanagements (SIM) für das 1. Halbjahr 2023

 

1.    Aktueller Überblick 

 

Zum 30.06.2023 lebten in Haan 981 Menschen mit Fluchterfahrung, die vom SIM der Stadt zu betreuen sind. Darüber hinaus lebten hier auch 31 deutsche erwachsene obdachlose Menschen, die die Beratung und Betreuung des SIM intensiv in Anspruch nehmen.

304 Menschen sind auf Grund des Krieges aus der Ukraine geflohen.

 

Zum 30.06.2023 sah die Aufteilung wie folgt aus:

 

388 Personen lebten in Gemeinschaftsunterkünften

624 Personen waren privat untergebracht.

 

Frauen:    18 Jahre – 35 Jahre:  164 Frauen

                   36 Jahre – 60 Jahre:  150 Frauen

                  ab 60 Jahren – 93 Jahre: 31 Frauen

 

Männer:   18 Jahre – 35 Jahre:  204 Männer

                  36 Jahre – 60 Jahre: 151 Männer

                  ab 60 Jahren – 81 Jahre:20 Männer

 

Kinder:     In Haan lebten insgesamt 324 Kinder unter 18 Jahren, davon 81 im Kindergartenalter und 95 im Grundschulalter  

 

 

Diese Menschen kommen aus vielen verschiedenen Herkunftsländern.

Aktuell sind die meisten Zuweisungen nach wie vor aus Syrien, Afghanistan, Irak, Iran und der Ukraine. Zur Vermeidung von Wiederholungen wird auf die anliegende Statistik verwiesen.

 

 

Aktuell sind die Menschen in 14 Gemeinschaftsunterkünften untergebracht.

 

 

 

 

 

 

 

 

2.    Ergebnisse der Beratung aus der Anwendung ABUKo

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Kategorie

Beratungsthema

Personen

Aktionen

 

 

 

 

 

 

 

 

Asyl

Erstorientierung nach Ankunft

33

33

 

 

Asyl

Asylverfahren

92

178

 

 

Asyl

Sozialleistungen

80

116

 

 

Asyl

Hilfe bei Sprache / Bildung / Gesundheit / Kultur

69

156

 

 

Asyl

Unterbringung

38

44

 

 

Asyl

Konfliktbewältigung

14

25

 

 

Asyl

Weitervermittlung an Fachstelle

14

16

 

 

Asyl

Sonstiges

79

123

 

 

Integration

Sprache

33

56

 

 

Integration

Bildung inkl. Kinderbetreuung

10

14

 

 

Integration

Arbeit / Ausbildung

24

44

 

 

Integration

Gesundheit / Pflege

31

57

 

 

Integration

Wohnen

44

85

 

 

Integration

Kultur / Freizeit

2

2

 

 

Integration

Sozialleistungen

69

148

 

 

Integration

Konfliktbewältigung

11

15

 

 

Integration

Sonstiges

46

86

 

 

Sonstiges

Gespräch

5

7

 

 

Sonstiges

Aktenvermerk

18

27

 

 

Sonstiges

Notiz

26

32

 

 

Sonstiges

Obdachlosen Beratung

15

83

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Das ergibt 1.347 Aktionen für 753 Personen. Darüber hinaus finden regelmäßige Sprechstunden vor Ort in den Unterkünften statt.

Nach wie vor brauchen die Menschen die Hilfe des SIM in ihrem Alltag und insbesondere bei Behördenangelegenheiten.  Immer öfter sind die Mitarbeitenden auch mit begleitenden Tätigkeiten (z.B. Abstimmung eines Putzplanes in den verschiedenen Unterkünften) beschäftigt. Jede Unterkunft hat in Haan eine andere Struktur, was die Belegung und die räumliche Aufteilung betrifft, so dass alle Unterstützungsleistungen immer ein hohes Maß an Differenzierung erfordern. Diese Hilfestellung ist in den Unterkünften sehr wichtig, um den sozialen Frieden dort angesichts beengter Unterbringung, unterschiedlicher familiärer Konstellationen und unterschiedlicher Nationalitäten sowie individueller Traumata zu wahren.

 

3.    Räumungen und Obdachlosigkeit

 

Im ersten Halbjahr 2023 haben Beschäftigte des SIM in 8 Fällen bei gerichtlichen Räumungsverfahren die Sozialbetreuung übernommen.

Bei Bekanntgabe einer Räumungsklage werden die Menschen grundsätzlich über die Möglichkeit eines Beratungsgespräches schriftlich informiert. Sollten sie nicht zum Termin erscheinen, werden Hausbesuche gemacht.

 

In diesen 8 Fällen konnte für 3 Klienten das Räumungsverfahren nicht abgewendet werden. Die Klienten sind in eine städtische Unterkunft eingewiesen worden. Dort werden sie mit dem Ziel betreut, schnellstmöglich die Probleme zu lösen, die zur Räumung geführt haben, mit dem Ziel, wieder eine eigene Wohnung beziehen zu können.

 

 

4.    Neubelegung Deller Str. 90 – 90b

 

Ab Anfang des Jahres 2023 konnte die Unterkunft Deller Str. 90 – 90b nach deren vollständiger Sanierung wieder belegt werden. Bei der Belegung wurde und wird stark auf Sozialverträglichkeit geachtet.  Auch die Nachbarschaft wurde frühzeitig über die Neubelegung informiert und die Kontaktdaten der Ansprechpartnerinnen des SIM bekanntgegeben.

 

In der Unterkunft sind neben Gemeinschaftsunterbringung auch 8 Wohnungen von je etwa 50 qm fertig geworden. In den Wohnungen konnten auch Familien untergebracht werden, die durch Krankheit oder Behinderung eines Familienmitgliedes in einer üblichen Gemeinschaftsunterkunft nicht gut untergebracht waren, was häufig zu massiven Problemen geführt hat.

Hier konnte das SIM eine erhebliche Verbesserung der Familienverhältnisse unterstützen. Infolge der guten Unterbringung sind die Familien zur Ruhe gekommen und konnten mit Unterstützung auch weitere Probleme lösen. Die Menschen fühlen sich nun viel besser und haben in dieser Verfassung auch eher die Chance, auf dem allgemeinen Wohnungsmarkt eine Wohnung zu bekommen.

 

 

 

 

Beispiele:

 

·         Ein Kind, das durch eine Behinderung stark eingeschränkt ist, konnte an einer Schule mit Förderschwerpunkt geistige Entwicklung eingeschult werden und die Eltern können dadurch den Integrationskurs besuchen und den Haushalt ordentlich führen. In der vorherigen Gemeinschaftsunterkunft ist das Kind nicht zur Ruhe gekommen und hat viel Ärger verursacht, bis hin zu einer Eskalation mit Polizei- und Notfalleinsatz.

 

·         Eine alleinerziehende Mutter mit 4 Kindern konnte in einer Wohnung untergebracht werden, um hier die nötige Ruhe und Zeit für die Kinder zu finden.

 

In der Deller Str. begegnen sich nach kurzer Zeit Menschen unterschiedlicher Nationen in einem guten Miteinander und treffen sich auch zu gemeinsamen Aktionen (z.B. Pflanzaktion im Vorgarten).

 

5.    Kooperation mit dem Kommunalen Integrationsmanagement (KIM)

 

Es besteht eine gute Zusammenarbeit mit der zuständigen Casemanagerin vom KIM.

Die Zielgruppen des KIM umfassen folgenden Personenkreis:

1.    Zugewanderte Menschen *

o   über 18 Jahre, die noch nicht 5 Jahre in Deutschland sind und

o   einen multiplen Hilfebedarf aufweisen, der

o   von einer Fachberatungsstelle festgestellt wurde.

 

2.    Menschen im Besitz einer Duldung oder Aufenthaltsgestattung über 27 Jahre

3.    Unbegleitet, (zum Zeitpunkt der Einreise) minderjährige Geflüchtete

4.    Berechtigte Personen nach §§ 25 a oder b AufenthG bzw. § 104 c AufenthG (Chancen Aufenthalt)

5.    Zugwanderte aus Südosteuropa

 

Klient_innen aus Haan können zur weiteren Beratung nach einem Einführungsgespräch auch an die Beratung des KIM übergeleitet werden. Somit soll die bestmögliche Betreuung gewährleistet werden.

 

 

 

6.Aus aktuellem Anlass: Aktuelle Informationen des MKJFGFI zu vorzeitigen Zuweisungen von Geflüchteten

 

Der Städte- und Gemeindebund NRW hat mit Schnellbrief vom 11.08.2023 folgendes bekanntgegeben:

 

Das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen (MKJFGFI) hat die kommunalen Spitzenverbände im Nachgang zu dem turnusmäßigen Jour fixe zum Thema Flucht auf zu erwartende erhöhte Zuweisungen von Flüchtlingen in den nächsten Wochen hingewiesen. Dies hat seine Ursache einerseits in erhöhten Zugängen (die jahreszeitlich durchaus zu erwarten waren) und andererseits im stockenden Ausbau der Landeskapazitäten, den auch die Stadt Haan natürlich - wie schon so oft - beklagt hat.

 

Das Land NRW führt aus:

„Die Zugänge von Asylsuchenden in die Landeseinrichtungen haben Anfang August noch einmal deutlich zugenommen. Aktuell sind unsere Einrichtungen durchschnittlich zu 89 % belegt, die Kapazitäten der Erstaufnahmeeinrichtungen (EAE) sind ausgelastet bzw. teilweise bereits überbelegt. Um die Aufnahmefähigkeit des Landessystems zu erhalten, müssen wir schon zum jetzigen Zeitpunkt vorzeitige Zuweisungen von Geflüchteten aus den Landeseinrichtungen in die Kommunen vornehmen. Leider erfolgt der durch uns geplante Aufwuchs der Landeskapazitäten nicht so schnell wie erwartet, so dass wir auch in den kommenden Wochen an den vorzeitigen Zuweisungen festhalten müssen.

Konkret bedeutet das, dass die Bezirksregierung Arnsberg in der kommenden Woche (KW 33) ca. 1.500 Geflüchtete nach dem FlüAG (für NRW) zuweisen wird. Die Transfers erfolgen dann ca. 14 Tage später in der KW 35 (28.08.2023 bis 01.09.2023).

…….

Wir gehen davon aus, dass es sich hierbei nicht um eine einmalige Erhöhung der Zuweisung an Kommunen handelt, sondern dass dieses Niveau in den kommenden Monaten zumindest beibehalten werden muss.“

 

 

Entwicklung der Unterkünfte in Haan

Datum

Freie Plätze

Zuweisungen

Erfüllungsquote

Wohnsitzauflage

20.04.2023

149

6

87,25%

69,06%

27.04.2023

134

11

88,49%

69,36%

04.05.2023

132

8

91,83%

69,51%

11.05.2023

124

2

91,63%

70,22%

22.05.2023

122

3

91,15%

72,69%

30.05.2023

118

8

92,80%

73,31%

15.06.2023

114

1

92,48%

73,13%

29.06.2023

111

3

94,80%

73,72%

13.07.2023

112

2

94,40%

75,63%

04.08.2023

109

8

91,69%

75,51%

17.08.2023

111

14

92,49%

76,94%

 

Summe 66

Herkunftsländer: Syrien, Afghanistan, Ukraine und Türkei

 

Die Anzahl an Plätzen in den Unterkünften ist so hoch, weil Ende 2022 die Unterkunft Deller Str. mit 61 Plätzen fertig gestellt und die Unterkunft Dieselstr. mit 30 Plätzen angemietet wurde.

Die Zuweisungen sind seit dem Jahr 2022 auf einem hohen Niveau geblieben. Seit Juni 2022 bis August 2023 sind 200 Menschen nach Haan zugewiesen worden, davon 74 Einzelpersonen.

Die immer noch verhältnismäßig hohen freien Kapazitäten rühren auch daher, dass einige Bewohner_innen in eigene Wohnungen ziehen konnten.

Die Zimmer in den Unterkünften sind in der Regel Mehrbettzimmer in verschiedenen Größen.

 

Beschlussvorschlag:

 

Der SIGA nimmt den Bericht zur Tätigkeit des städtischen Sozial- und Integrationsmanagements für das erste Halbjahr 2023 zur Kenntnis.

 

Finanz. Auswirkung:

 

keine

Nachhaltigkeitseinschätzung:

 

Bezugnehmend auf den Kriterienkatalog für die Nachhaltigkeitseinschätzung der Haaner Nachhaltigkeitsstrategie liegen weder fördernde noch hemmende Auswirkungen vor.