Sachverhalt:
Die Verwaltung kommt hiermit ihrer jährlichen Berichterstattung über
die Entwicklung der krankheitsbedingten Fehlzeiten im DOPA nach.
Nachfolgend sind die durchschnittlichen krankheitsbedingten Fehlzeiten
nach Dezernaten und der Gesamtverwaltung für das Jahr 2022 im Vergleich zum
Vorjahr 2021 dargestellt.
Die Grafik beinhaltet sowohl die LZK als auch die KZE. Laut
Informationsdienst des Instituts der Deutschen Wirtschaft betrugen die
Krankheitstage je beschäftigtes Mitglied der Betriebskrankenkassen im Jahr 2021
in der Öffentlichen Verwaltung 20,7.
Erfreulich ist,
dass die krankheitsbedingten Fehltage im Jahr 2022 gegenüber den Vorjahren
nicht signifikant gestiegen sind, sondern, trotz der immer noch anhaltenden
Folgen des Pandemiegeschehens und den damit einhergehenden Belastungen, stabil
geblieben sind.
Die durchschnittlich entstandenen krankheitsbedingten Fehltage haben
mit Blick auf die oben aufgeführten Aussagen zu den KZE und LZK nur eine
geringe Aussagekraft, wenn man den Erfolgsgrad eines praktizierten BGM messen
will.
In der folgenden Grafik wird dargestellt, wie hoch der Anteil der LZK
an der Fehlzeitenquote ist.
Als
Langzeiterkrankte sind alle Beschäftigten erfasst, die mehr als 42 Tage im Jahr
arbeitsunfähig waren. Es wird anhand der Grafik aber deutlich, dass die Quote
der LZK in allen Dezernaten um mehrere Prozent gegenüber dem Vorjahr gesunken
ist.
Als Grund wird u.a. angenommen, dass die Maßnahmen im Bereich des
betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM), zu dem der Arbeitgeber aufgrund
des § 167 Abs. 2 SGB IX gesetzlich verpflichtet ist, sich als hilfreich
herausgestellt haben, um die langzeiterkrankten Beschäftigten nach
krankheitsbedingtem Ausfall gut und langfristig wieder an ihre Arbeitsplätze
zurückzuführen. Neben der stundenweisen Wiedereingliederung nach dem Hamburger
Modell sind insbesondere Maßnahmen zu nennen, wie z.B. Bereitstellung von
Hilfsmitteln oder auch Umsetzungen in andere Aufgabenbereiche. Auch die gute
Nutzungsquote der psychologische Mitarbeiterberatung signalisiert, dass das
Hilfesystem zu greifen scheint.
Bei den Kurzzeiterkrankten ist ein Anstieg innerhalb der
Gesamtverwaltung von 1,8 Prozent festzustellen. Gründe für den Anstieg der KZE
werden nach wie vor insbesondere bei den Folgen der Pandemie vermutet. Neben
den immer noch vermehrt auftretenden COVID19- Diagnosen kam es zu allgemeinen
größeren Krankheitswellen. Die erhöhte Ansteckungsgefahr ist eine Konsequenz
der nicht mehr anzuwendenden Hygiene- und Schutzmaßnahmen, wie u.a. Wegfall des
Abstandsgebotes, Wegfall der Maskenpflicht etc.. Aber auch der Arbeitskräftemangel
und die damit einhergehende anhaltende Dauerbelastung durch nicht besetzte
Stellen könnte als eine weitere Ursache für den Anstieg vermutet werden.
Auf Platz 1 der bundesweit am häufigsten auftretenden Krankheitsarten
liegen mit knapp 26 Prozent die Muskel- und Skeletterkrankung. Hier hat das BGM
bedingt Möglichkeiten präventiv entgegenzuwirken. Maßnahmen, die bereits
eingeführt sind, sind u.a. eine entsprechende ergonomische Ausstattung von
Büroarbeitsplätzen bzw. technische/hydraulische Hilfsmittel in anderen
Bereichen, die Nutzung der bewegten Pause, Betriebsarzt, Rückenmessungen z.B.
am Gesundheitstag.
Auf Platz 2 der bundesweit am häufigsten auftretenden Krankheitsarten
mit knapp 19 Prozent sind und bleiben ebenfalls erneut die psychischen
Erkrankungen. Das BGM hat mit der psychologische Mitarbeiterberatung die
Möglichkeit geschaffen, schnell, zuverlässig und vertraulich bei allen
Konflikt- und Belastungsthemen den Beschäftigten qualifizierte und
professionelle Ansprechpartner_in zur Verfügung zu stellen. Die wertvolle
Arbeit der Mitarbeiterberatung bezieht sich auf die psychologische
Unterstützung, die dabei unterstützt Selbstfürsorge zu betreiben, Hilfestellung
leistet, wenn es um die Abgrenzung von privaten und beruflichen Themen geht,
aber auch die Beschäftigten unterstützt, wenn es um die Erarbeitung von
Handlungsstrategien geht. Eine wichtige Unterstützung, die auf diese Weise dazu
beiträgt, die Schaffung von gesundheitsförderlichen Gewohnheiten der Nutzenden
zu verändern.
Die Jahresauswertung der psychologischen Mitarbeiterberatung ergab
eine Jahres-Nutzungsquote von 15,54 Prozent. Während der Pandemiejahre konnte
das Angebot nur sehr eingeschränkt genutzt werden. Seit die persönliche
Beratung wieder uneingeschränkt möglich ist, pendelt sich die Nutzungsquote im
Vergleich zu anderen Kommunen, bzw. Unternehmen nach Aussage der
Bereichsleitung in einem normalen Soll ein.
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss nimmt die Fehlzeitenstatistik 2022 der Stadt Haan zur Kenntnis.