Sachverhalt:
Zuletzt
wurde in der Sitzung des Rates am 25.10.2022 intensiv über das Neubauvorhaben
des Sportheims Gruiten beraten. Im Wesentlichen hatte der TSV Gruiten mit
seinen diesen Beratungen zugrunde liegenden Anträgen vom 24.08. und 28.09.2022
mitgeteilt, dass das Neubauprojekt teurer wird als das von ihm mit der Firma
Delta im Jahr 2019 frei verhandelte Totalunternehmer-Angebot, welches die
Grundlage für die im Jahr 2020 durch den Rat beschlossene und im Jahr 2021 per
Bewilligungsbescheid gewährte Zuwendung an den TSV bildet. Als Grund für die
Kostensteigerungen führte der TSV die zwischenzeitlich allgemein erheblich
gestiegenen Baukosten, erhöhte Gebäudeenergiestandards sowie vergabe- und
zuwendungsrechtliche Restriktionen, wie die nicht bestehende Möglichkeit einer
TU- oder sonstigen Gesamtvergabe an. Zugleich teilte er mit, dass es ihm in
Anbetracht der Höhe der für die Realisierung des Vorhabens erforderlichen
Mehraufwendungen unmöglich sei, diese aus Eigenmitteln zu bestreiten oder durch
Sponsorengelder zu akquirieren. Nachdem die Verwaltung angesichts der
Haushaltslage im letzten Jahr empfohlen hatte, den mit Schreiben vom 24.08.2022
zunächst vom TSV gestellten Antrag auf eine Erhöhung der Zuwendungen
abzulehnen, und der TSV diesen Antrag mit nachfolgenden Schreiben vom
28.09.2022 und 24.10.2022 bis zum Vorliegen weiterer Planungsergebnisse nebst
zugehöriger Kostenberechnung (Abschluss LPH 3 HOAI) zurückgezogen und
umgestellt hatte, hat der Rat am 25.10.2022 den Fortgang des Projekts
ermöglicht, indem er der stufenweisen Beauftragung der Architekten- und
Ingenieurleistungen zugestimmt hat, wobei er sich eine Freigabe der weiteren
Planung nach Abschluss der Leistungsphase 3 HOAI nebst zugehöriger belastbarer
Kostenberechnung vorbehalten hat. Zudem hat er den höheren Energiestandard KfW
55 beschlossen sowie die Möglichkeit eines Auftraggeberwechsels ausdrücklich
vorgesehen. Weiter wurde die Verwaltung beauftragt, den dem TSV erteilten
Bewilligungsbescheid vom 20.07.2021 zu ändern. Wegen der weiteren Einzelheiten wird
auf das Sitzungsprotokoll und die Vorlage II/031/2022 verwiesen.
Seither
werden Verwaltung und Politik zum BSA weiterhin regelmäßig vom TSV über den
Sachstand des Projektes unterrichtet.
Mit
Mail vom 10.08.2023 an die Verwaltung regte der TSV Gruiten an, über das
Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport,
Jugend und Kultur“ zu versuchen, Fördermittel zu erhalten. Wörtlich heißt es im
Projektaufruf: „Gefördert werden überjährige investive Projekte der Kommunen in
den Bereichen Sport, Jugend und Kultur mit besonderer regionaler oder
überregionaler Bedeutung und mit hoher Qualität im Hinblick auf ihre
energetischen Wirkungen und Anpassungsleistungen an den Klimawandel. Die
Projekte sind zugleich von besonderer Bedeutung für den gesellschaftlichen
Zusammenhalt und die soziale Integration in der Kommune.“
Im
Fall einer Förderung beträgt der Bundesanteil bis zu 45 % der Gesamtausgaben.
Interessenbekundungen
können bis zum 15.09.2023 eingereicht werden. Der Haushaltsausschuss des
Bundestags entscheidet dann im November/Dezember 2023, ob die Stadt Haan einen
Förderantrag stellen darf. Antragsberechtigt sind nur Kommunen, allerdings kann
die Förderung an Dritte weitergeleitet werden. Die Stadt Haan wäre im Falle des
Erhalts von Fördermitteln aus dem Programm die Erstempfängerin und müsste einen
Weiterleitungsbescheid an den TSV erstellen, der mindestens den
Nebenbestimmungen bzw. Auflagen des an die Stadt Haan gerichteten
Förderbescheides entspricht. Der TSV ist dann gegenüber der Stadt Haan auch für
die Verwendung der gewährten Bundesfördermittel rechenschaftspflichtig und die
Stadt Haan insoweit gegenüber dem Bund. Die Stadt Haan übernimmt damit
(Mit-) Verantwortung für das zuwendungsrechtlich unbedenkliche Handeln des TSV
(u.a. Vergaberecht). Dazu sei angemerkt, dass für die Verwaltung bislang
keinerlei Anhaltspunkte bestehen, dass der TSV die ihm bislang von der Stadt
gewährten Mittel nicht ordnungsgemäß verwendet oder er gegen das ihm durch den
Zuwendungsbescheid auferlegte Vergaberecht verstößt.
Der
Verein hat sich gegenüber der Verwaltung bereit erklärt, alle für die
Interessenbekundung und das sich ggfs. anschließende Antragsverfahren
erforderlichen Unterlagen mit Unterstützung seiner Berater und Planer zur
Verfügung zu stellen. Dies gilt auch für die im Falle eines – wie vorliegend -
Ersatzneubaus beizufügende Wirtschaftlichkeitsbetrachtung, die aufzeigen muss,
dass der Neubau im Vergleich zur Sanierung die nachweislich wirtschaftlichere
und mit Blick auf den Klimaschutz effektivere Variante ist.
Ein
Beschluss des Rates der Stadt Haan hinsichtlich der Billigung der Teilnahme an
dem Bundesprogramm ist bis spätestens 06.10.2023 digital über das Online-Tool
beim BBSR nachzureichen. Da die nächste reguläre Ratssitzung jedoch erst am
24.10.2023 stattfindet, beabsichtigt die Verwaltung, nach der Beratung im BSA
eine Dringlichkeitsentscheidung nach § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW herbeizuführen
und diese möglichst der bis zum 15.09.2023 einzureichenden Interessenbekundung
bereits beizufügen.
Allen
Beteiligten ist bewusst, dass eine Akquise von Fördermitteln aus dem
Bundesprogramm keinesfalls sicher ist, empfehlen aber gleichwohl, diesen Weg
einzuschlagen – auch vor dem Hintergrund der bereits absehbaren
Kostensteigerungen.
Nach
Einschätzung des TSV wird der weitere Planungsprozess durch die Teilnahme am
Bundesprogramm nicht verzögert bzw. gefährdet. Der mit den beauftragten
Planungsbüros vertraglich vereinbarte Projektzeitplan sieht vor, dass die
Genehmigungsplanung (LPH 4 HOAI) Ende Dezember 2023 abgeschlossen sein soll.
Der
TSV Gruiten hat im Übrigen mitgeteilt, dass er sich aktuell mit den von ihm
beauftragten Planern kurz vor dem Abschluss der Entwurfsplanung einschließlich
der zugehörigen Kostenberechnung (LPH 3 HOAI) befindet. Der TSV beabsichtigt,
diese im Oktober d.J. vorzustellen bzw. rechtzeitig für die weiteren Beratungen
zur Sitzung des BSA am 22.11.2023 vorzulegen.
Beschlussvorschlag:
Der
BSA unterstützt eine Fördermittelakquise im Rahmen des Bundesprogrammes
„Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“
für den Neubau des Sportheims Gruiten und empfiehlt eine entsprechende
Dringlichkeitsentscheidung des Rates der Stadt Haan.
Finanz. Auswirkung:
keine
Nachhaltigkeitseinschätzung:
keine Auswirkungen