Betreff
Neubau Sportheim Gruiten - Teilnahme an einem Fördermittelverfahren
Vorlage
II/051/2023
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Zuletzt wurde in der Sitzung des Rates am 25.10.2022 intensiv über das Neubauvorhaben des Sportheims Gruiten beraten. Im Wesentlichen hatte der TSV Gruiten mit seinen diesen Beratungen zugrunde liegenden Anträgen vom 24.08. und 28.09.2022 mitgeteilt, dass das Neubauprojekt teurer wird als das von ihm mit der Firma Delta im Jahr 2019 frei verhandelte Totalunternehmer-Angebot, welches die Grundlage für die im Jahr 2020 durch den Rat beschlossene und im Jahr 2021 per Bewilligungsbescheid gewährte Zuwendung an den TSV bildet. Als Grund für die Kostensteigerungen führte der TSV die zwischenzeitlich allgemein erheblich gestiegenen Baukosten, erhöhte Gebäudeenergiestandards sowie vergabe- und zuwendungsrechtliche Restriktionen, wie die nicht bestehende Möglichkeit einer TU- oder sonstigen Gesamtvergabe an. Zugleich teilte er mit, dass es ihm in Anbetracht der Höhe der für die Realisierung des Vorhabens erforderlichen Mehraufwendungen unmöglich sei, diese aus Eigenmitteln zu bestreiten oder durch Sponsorengelder zu akquirieren. Nachdem die Verwaltung angesichts der Haushaltslage im letzten Jahr empfohlen hatte, den mit Schreiben vom 24.08.2022 zunächst vom TSV gestellten Antrag auf eine Erhöhung der Zuwendungen abzulehnen, und der TSV diesen Antrag mit nachfolgenden Schreiben vom 28.09.2022 und 24.10.2022 bis zum Vorliegen weiterer Planungsergebnisse nebst zugehöriger Kostenberechnung (Abschluss LPH 3 HOAI) zurückgezogen und umgestellt hatte, hat der Rat am 25.10.2022 den Fortgang des Projekts ermöglicht, indem er der stufenweisen Beauftragung der Architekten- und Ingenieurleistungen zugestimmt hat, wobei er sich eine Freigabe der weiteren Planung nach Abschluss der Leistungsphase 3 HOAI nebst zugehöriger belastbarer Kostenberechnung vorbehalten hat. Zudem hat er den höheren Energiestandard KfW 55 beschlossen sowie die Möglichkeit eines Auftraggeberwechsels ausdrücklich vorgesehen. Weiter wurde die Verwaltung beauftragt, den dem TSV erteilten Bewilligungsbescheid vom 20.07.2021 zu ändern. Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf das Sitzungsprotokoll und die Vorlage II/031/2022 verwiesen.

Seither werden Verwaltung und Politik zum BSA weiterhin regelmäßig vom TSV über den Sachstand des Projektes unterrichtet.

Mit Mail vom 10.08.2023 an die Verwaltung regte der TSV Gruiten an, über das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ zu versuchen, Fördermittel zu erhalten. Wörtlich heißt es im Projektaufruf: „Gefördert werden überjährige investive Projekte der Kommunen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur mit besonderer regionaler oder überregionaler Bedeutung und mit hoher Qualität im Hinblick auf ihre energetischen Wirkungen und Anpassungsleistungen an den Klimawandel. Die Projekte sind zugleich von besonderer Bedeutung für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die soziale Integration in der Kommune.“

Im Fall einer Förderung beträgt der Bundesanteil bis zu 45 % der Gesamtausgaben.

Interessenbekundungen können bis zum 15.09.2023 eingereicht werden. Der Haushaltsausschuss des Bundestags entscheidet dann im November/Dezember 2023, ob die Stadt Haan einen Förderantrag stellen darf. Antragsberechtigt sind nur Kommunen, allerdings kann die Förderung an Dritte weitergeleitet werden. Die Stadt Haan wäre im Falle des Erhalts von Fördermitteln aus dem Programm die Erstempfängerin und müsste einen Weiterleitungsbescheid an den TSV erstellen, der mindestens den Nebenbestimmungen bzw. Auflagen des an die Stadt Haan gerichteten Förderbescheides entspricht. Der TSV ist dann gegenüber der Stadt Haan auch für die Verwendung der gewährten Bundesfördermittel rechenschaftspflichtig und die Stadt Haan insoweit gegenüber dem Bund. Die Stadt Haan übernimmt damit
(Mit-) Verantwortung für das zuwendungsrechtlich unbedenkliche Handeln des TSV (u.a. Vergaberecht). Dazu sei angemerkt, dass für die Verwaltung bislang keinerlei Anhaltspunkte bestehen, dass der TSV die ihm bislang von der Stadt gewährten Mittel nicht ordnungsgemäß verwendet oder er gegen das ihm durch den Zuwendungsbescheid auferlegte Vergaberecht verstößt.

Der Verein hat sich gegenüber der Verwaltung bereit erklärt, alle für die Interessenbekundung und das sich ggfs. anschließende Antragsverfahren erforderlichen Unterlagen mit Unterstützung seiner Berater und Planer zur Verfügung zu stellen. Dies gilt auch für die im Falle eines – wie vorliegend - Ersatzneubaus beizufügende Wirtschaftlichkeitsbetrachtung, die aufzeigen muss, dass der Neubau im Vergleich zur Sanierung die nachweislich wirtschaftlichere und mit Blick auf den Klimaschutz effektivere Variante ist.

Ein Beschluss des Rates der Stadt Haan hinsichtlich der Billigung der Teilnahme an dem Bundesprogramm ist bis spätestens 06.10.2023 digital über das Online-Tool beim BBSR nachzureichen. Da die nächste reguläre Ratssitzung jedoch erst am 24.10.2023 stattfindet, beabsichtigt die Verwaltung, nach der Beratung im BSA eine Dringlichkeitsentscheidung nach § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW herbeizuführen und diese möglichst der bis zum 15.09.2023 einzureichenden Interessenbekundung bereits beizufügen.

Allen Beteiligten ist bewusst, dass eine Akquise von Fördermitteln aus dem Bundesprogramm keinesfalls sicher ist, empfehlen aber gleichwohl, diesen Weg einzuschlagen – auch vor dem Hintergrund der bereits absehbaren Kostensteigerungen.

Nach Einschätzung des TSV wird der weitere Planungsprozess durch die Teilnahme am Bundesprogramm nicht verzögert bzw. gefährdet. Der mit den beauftragten Planungsbüros vertraglich vereinbarte Projektzeitplan sieht vor, dass die Genehmigungsplanung (LPH 4 HOAI) Ende Dezember 2023 abgeschlossen sein soll.

Der TSV Gruiten hat im Übrigen mitgeteilt, dass er sich aktuell mit den von ihm beauftragten Planern kurz vor dem Abschluss der Entwurfsplanung einschließlich der zugehörigen Kostenberechnung (LPH 3 HOAI) befindet. Der TSV beabsichtigt, diese im Oktober d.J. vorzustellen bzw. rechtzeitig für die weiteren Beratungen zur Sitzung des BSA am 22.11.2023 vorzulegen.

Beschlussvorschlag:

Der BSA unterstützt eine Fördermittelakquise im Rahmen des Bundesprogrammes „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ für den Neubau des Sportheims Gruiten und empfiehlt eine entsprechende Dringlichkeitsentscheidung des Rates der Stadt Haan.

 

Finanz. Auswirkung:

keine

Nachhaltigkeitseinschätzung:

keine Auswirkungen