Betreff
Bürgerantrag vom 06.07.2023
hier: Emil Barth Promenade
Vorlage
10/134/2023
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Gemäß § 11 Abs. 2 der Hauptsatzung der Stadt Haan obliegt die Behandlung von Bürgeranträgen dem Haupt- und Finanzausschuss. Dieser prüft die Anträge inhaltlich und verweist diese gemäß § 11 Abs. 6 an die zuständige Stelle.

Beschlussvorschlag:

 

Der Bürgerantrag vom 06.07.2023 wird zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Stadtentwicklung, Planung und Bau (SPUBA) sowie Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Liegenschaften, Kultur, Städtepartnerschaften und Tourismus (WLKSTA) verwiesen.