Betreff
Hundesteuersatzung 2024
Vorlage
20/100/2023
Aktenzeichen
20-1
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Im Rahmen der erforderlichen Haushaltskonsolidierung hat die Stadt Haan mögliche Mehrerträge aus Steuern in zumutbarem Umfang auszuschöpfen. Zuletzt wurde die Hundesteuer im Jahre 2017 angehoben.

Gem. den Grundsätzen der Finanzmittelbeschaffung nach § 77 Abs. 2 GO NRW hat die Gemeinde die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Finanzmittel

  1. soweit vertretbar und geboten, aus selbst zu bestimmenden Entgelten für die von ihr erbrachten Leistungen, sowie
  2. im Übrigen aus Steuern

zu beschaffen, soweit die sonstigen Finanzmittel nicht ausreichen.

Dabei hat sie gem. § 77 Abs. 3 bei der Finanzmittelbeschaffung auf die wirtschaftlichen Kräfte ihrer Abgabepflichtigen Rücksicht zu nehmen.

Aufwandssteuern sind durch das BVerfG als Steuern auf die Einkommensverwendung für den persönlichen Lebensbedarf, in der die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit zum Ausdruck kommt, definiert.

 

 

 

Die Erhöhung zum 01.01.2024 sieht folgende Beträge vor:

 

2017-2023

ab 2024

ein Hund

120 €

144 €

zwei Hunde

144 €

180 €

drei und mehr Hunde

168 €

216 €

 

 

Berücksichtigt man die Inflation der vergangenen Jahre:

 

2016

2017

2018

2019

2020

2021

2022

2023

2024

2025

2026

Inflationsrate*

0,50%

1,50%

1,80%

1,40%

0,50%

3,10%

6,90%

6,00%

3,50%

2,50%

2,50%

* Quelle: statista.com und Helaba für Prognose

HSt für 1 Hund

108

120

122

124

124

128

137

145

151

154

158

HSt für 2 Hunde

120

144

147

149

149

154

165

175

181

185

190

HSt für 3+ Hunde

132

168

171

173

174

180

192

204

211

216

221

Steigerung nach Inflationsraten auf Basis der seit 2017 geltenden Hundesteuer

 

 

liegt die geplante Steuererhöhung, soweit ein oder zwei Hunde gehalten werden, unterhalb der Inflationssteigerungsraten, werden drei und mehr Hunde gehalten, leicht darüber. Damit liegt die Steuererhöhung im zumutbaren Umfang und belastet die hundehaltenden Personen nicht unverhältnismäßig mehr.

 

 

Hundesteuererträge seit 2013:

 

2013

2014

2015

2016

2017

2018

2019

2020

2021

2022

2023

193.173

195.036

201.507

206.876

243.656

254.176

248.203

256.411

263.920

274.207

269.200

 

 

 

 

Die geplante Anhebung der Steuersätze orientiert sich auch an den in den umliegenden Städten erhobenen Sätzen.

 

Aktuell sind in Haan 2.428 Hunde zur Hundesteuerveranlagt:

 

 

 

Hunde

Steuerpflichtige mit einem Hund

1596

 

1596

Steuerpflichtige mit zwei Hunden

265

 

530

Steuerpflichtige mit mehr als zwei Hunden

84

 

302

Summe:

 

 

2428

 

 

Ausgehend von rd. 2400 angemeldeten Hunden in der Stadt Haan und einem Mehrertrag pro Hund von mind. 24 € können mind. 58.272 € insgesamt höhere Steuereinnahmen eingeplant werden.

Der für 2023 erwartete Ertrag in Höhe von 295 TEUR wird voraussichtlich nicht erreicht werden können. Aufgrund der bisherigen Veranlagungen wird mit einem Aufkommen von rd. 275 TEUR gerechnet. Ausgehend von dieser Summe kann für das Jahr 2024 eine Ansatzsteigerung auf 330.000 € an Hundesteuererträgen veranschlagt werden.

 

Darüber hinaus ist für das Jahr 2024 eine Hundezählung (die letzte fand 2017 statt) geplant. Die Hundezählung dient der Steuergerechtigkeit, um nicht angemeldeten Hunde erfassen und anschließend veranlagen zu können. In der Regel decken die zusätzlich erwirtschafteten Steuern im ersten Jahr die Kosten der Hundezählung.

 

Neben der Anhebung der Steuersätze sollen in der neuen Hundesteuersatzung auch verschiedene Regelungen neu und klarer gefasst werden.

Beigefügt sind eine Gegenüberstellung der bisherigen und der neuen Hundesteuersatzung mit kurzen Erläuterungen zu den beabsichtigten Änderungen und die Muster-Hundesteuersatzung des StGB.

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt Haan beschließt die Neufassung der Hundesteuersatzung zum 01.01.2024.

Finanz. Auswirkung:

Mehrertrag durch die Erhöhung der Hundesteuer i.H.v. rd. 58.000 €.