Sachverhalt:
Im Rahmen der erforderlichen Haushaltskonsolidierung hat die Stadt Haan mögliche Mehrerträge aus Steuern in zumutbarem Umfang auszuschöpfen. Zuletzt wurde die Hundesteuer im Jahre 2017 angehoben.
Gem. den Grundsätzen der Finanzmittelbeschaffung nach § 77 Abs. 2 GO NRW hat die Gemeinde die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Finanzmittel
- soweit vertretbar und geboten, aus selbst zu bestimmenden Entgelten für die von ihr erbrachten Leistungen, sowie
- im Übrigen aus Steuern
zu beschaffen, soweit die sonstigen Finanzmittel nicht ausreichen.
Dabei hat sie gem. § 77 Abs. 3 bei der Finanzmittelbeschaffung auf die wirtschaftlichen Kräfte ihrer Abgabepflichtigen Rücksicht zu nehmen.
Aufwandssteuern sind durch das BVerfG als Steuern auf die Einkommensverwendung für den persönlichen Lebensbedarf, in der die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit zum Ausdruck kommt, definiert.
Die Erhöhung zum 01.01.2024 sieht folgende Beträge vor:
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2017-2023 |
ab 2024 |
ein Hund |
120 € |
144 € |
zwei Hunde |
144 € |
180 € |
drei und mehr Hunde |
168 € |
216 € |
Berücksichtigt man die Inflation der vergangenen Jahre:
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2016 |
2017 |
2018 |
2019 |
2020 |
2021 |
2022 |
2023 |
2024 |
2025 |
2026 |
Inflationsrate* |
0,50% |
1,50% |
1,80% |
1,40% |
0,50% |
3,10% |
6,90% |
6,00% |
3,50% |
2,50% |
2,50% |
* Quelle: statista.com und Helaba für Prognose |
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HSt für 1 Hund |
108 |
120 |
122 |
124 |
124 |
128 |
137 |
145 |
151 |
154 |
158 |
HSt für 2 Hunde |
120 |
144 |
147 |
149 |
149 |
154 |
165 |
175 |
181 |
185 |
190 |
HSt für 3+ Hunde |
132 |
168 |
171 |
173 |
174 |
180 |
192 |
204 |
211 |
216 |
221 |
Steigerung nach Inflationsraten auf Basis der seit 2017
geltenden Hundesteuer |
liegt die geplante Steuererhöhung, soweit ein oder zwei Hunde gehalten werden, unterhalb der Inflationssteigerungsraten, werden drei und mehr Hunde gehalten, leicht darüber. Damit liegt die Steuererhöhung im zumutbaren Umfang und belastet die hundehaltenden Personen nicht unverhältnismäßig mehr.
Hundesteuererträge
seit 2013:
2013 |
2014 |
2015 |
2016 |
2017 |
2018 |
2019 |
2020 |
2021 |
2022 |
2023 |
193.173 |
195.036 |
201.507 |
206.876 |
243.656 |
254.176 |
248.203 |
256.411 |
263.920 |
274.207 |
269.200 |
Die geplante Anhebung der Steuersätze orientiert sich auch an den in den umliegenden Städten erhobenen Sätzen.
Aktuell
sind in Haan 2.428 Hunde zur Hundesteuerveranlagt:
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Hunde |
Steuerpflichtige mit einem Hund |
1596 |
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1596 |
Steuerpflichtige mit zwei Hunden |
265 |
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530 |
Steuerpflichtige mit mehr als zwei Hunden |
84 |
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302 |
Summe: |
|
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2428 |
Ausgehend von rd. 2400 angemeldeten Hunden in der Stadt Haan und einem Mehrertrag pro Hund von mind. 24 € können mind. 58.272 € insgesamt höhere Steuereinnahmen eingeplant werden.
Der
für 2023 erwartete Ertrag in Höhe von 295 TEUR wird voraussichtlich nicht
erreicht werden können. Aufgrund der bisherigen Veranlagungen wird mit einem
Aufkommen von rd. 275 TEUR gerechnet. Ausgehend von dieser Summe kann für das
Jahr 2024 eine Ansatzsteigerung auf 330.000 € an Hundesteuererträgen
veranschlagt werden.
Darüber
hinaus ist für das Jahr 2024 eine Hundezählung (die letzte fand 2017 statt)
geplant. Die Hundezählung dient der Steuergerechtigkeit, um nicht angemeldeten
Hunde erfassen und anschließend veranlagen zu können. In der Regel decken die
zusätzlich erwirtschafteten Steuern im ersten Jahr die Kosten der Hundezählung.
Neben
der Anhebung der Steuersätze sollen in der neuen Hundesteuersatzung auch
verschiedene Regelungen neu und klarer gefasst werden.
Beigefügt sind eine Gegenüberstellung der bisherigen und der neuen Hundesteuersatzung mit kurzen Erläuterungen zu den beabsichtigten Änderungen und die Muster-Hundesteuersatzung des StGB.
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Haan beschließt die Neufassung der Hundesteuersatzung zum 01.01.2024.
Finanz. Auswirkung:
Mehrertrag durch die Erhöhung der Hundesteuer i.H.v. rd. 58.000 €.