Sachverhalt:
Ausgangslage:
Für die Benutzung der Marktflächen zum Feilbieten von Waren sind die Marktgebühren jährlich neu zu kalkulieren.
Grundlage für
die Festsetzung ist die beigefügte Gebührenbedarfsberechnung nach den
Vorschriften des § 6 Kommunalabgabengesetzes NRW (KAG NRW).
Entwicklung der Gebühren/ Kalkulierte Wochenmarktgebühr
je m²:
Nach der in Anlage 2 beigefügten Kalkulation für das Jahr 2024 steigen aufgrund der vorliegenden Plandaten die Gebühren pro Quadratmeter um 0,13 €/m² von 0,67 €/m² auf 0,80 €/m².
Die Mindestgebühr und die Gebühr für den Barzahlungsaufschlag bleiben unverändert.
Gründe für die Erhöhung der Gebühr:
Die genutzten Marktfläche verringert sich von 60.000 m² auf 52.500 m². Als Grundlage der Marktfläche ist die tatsächlich genutzte Fläche aus 2023 herangezogen worden. Insgesamt hat sich die Anzahl der Händler verringert.
Nachstehend ein Vergleich mit den drei kreisangehörigen Städten, die eine Erhebung ebenfalls nach Quadratmetern vornehmen (die anderen kreisangehörigen Städte berechnen die Gebühren je Frontmeter):
Stadt |
Gebühr je m² |
Haan |
0,80 € |
Heiligenhaus |
0,99 € |
Langenfeld |
1,04 € (1,13
€ f. Tageshändler/Springer) |
Velbert |
0,79 € |
Betriebskostenabrechnung 2022
Die Betriebskostenabrechnung 2022 ist als Anlage 3 beigefügt. Die Abrechnung wurde vom Rechnungsprüfungsamt geprüft und schließt mit einem geringen Defizit in Höhe von -494,59 € ab.
Das Defizit aus dem Abrechnungsjahr 2020 in Höhe von -14.668,78 € wurde in der Gebührenkalkulation 2024 nicht angerechnet, da eine Anrechnung der Unterdeckung zu einer Gebührensteigerung von 0,41 €/m² führen würde. Um nicht noch weitere MarktbeschickerInnen auf dem Haaner Wochenmarkt aufgrund einer Gebührensteigerungen zu verlieren, wird das Defizit aus 2020 - was im Wesentlichen auf fehlende Erträge aufgrund der Corona-Pandemie zurückzuführen ist – nicht den MarktbeschickerInnen zur Last gelegt.
Die nachstehende Tabelle zeigt die Ertragssituation während der Corona-Pandemie auf:
Jahr |
Kalk. Gebühren |
Ist-Gebühren |
Differenz |
2014 |
31.500 € |
33.383 € |
1.883 € |
2015 |
36.000 € |
32.423 € |
-3.577 € |
2016 |
37.300 € |
31.345 € |
-5.955 € |
2017 |
36.336 € |
33.897 € |
-2.439 € |
2018 |
36.336 € |
35.296 € |
-1.040 € |
2019 |
36.336 € |
35.819 € |
-517 € |
2020 Pandemie |
36.336 € |
25.801 € |
-10.535 € |
2021 Pandemie |
36.336 € |
31.697 € |
-4.639 € |
2022 |
36.336 € |
37.672 € |
1.336 € |
2023 |
40.200 € |
36.667 € |
-3.533 € |
Sonstiges
Soweit aufgrund der noch durchzuführenden Prüfung dieser Gebührenbedarfsberechnung durch das Rechnungsprüfungsamt Änderungen erforderlich werden, sind diese bis zur endgültigen Beschlussfassung im Rat am 12.12.2023 einzuarbeiten und die Satzung ggf. entsprechend zu ändern. Das Rechnungsprüfungsamt hat die Unterlagen zur Prüfung am 04.10.2023 bzw. eine Anpassung am 18.10.2023 erhalten.
Beschlussvorschlag:
Die Satzung zur 8. Änderung der Gebührensatzung über die Erhebung von Marktgebühren auf dem Wochenmarkt der Stadt Haan (Marktgebührensatzung) vom 18.12.1991 in der Fassung der Anlage 1 wird beschlossen.
Finanz. Auswirkung:
Refinanzierung über Marktgebühren.
Nachhaltigkeitseinschätzung:
Bezugnehmend auf den Kriterienkatalog für die Nachhaltigkeitseinschätzung der Haaner Nachhaltigkeitsstrategie, liegen weder fördernde noch hemmende Auswirkungen vor.