Betreff
Stellenplan 2024
hier: Aufnahme einer Teilzeitstelle „Wirtschaftliche Erziehungshilfe“ im Stellenplan 2024
Vorlage
10/138/2023
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Wirtschaftliche Erziehungshilfe ist der Bereich im Jugendamt, der die finanziellen Mittel für den festgestellten Kinder- und Jugendhilfebedarf nach dem SGB VIII bereitstellt und die verwaltungstechnischen Abläufe im Rahmen der Hilfegewährung fachlich und rechtmäßig steuert.

Die Kosten für ambulante und stationäre Hilfen (begleiteten Umgang, gemeinsame Mutter-Vater-Kind-Wohnformen, Betreuung und Versorgung des Kindes in Notsituationen, Hilfe zur Erziehung, Soziale Gruppenarbeit, Erziehungsbeistand/ Betreuungshelfer, Sozialpädagogische Familienhilfe, Erziehung in einer Tagesgruppe, Vollzeitpflege, Heimerziehung/sonstige betreute Wohnform, Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung, Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit (drohender) seelischer Behinderung, Krankenhilfe, Hilfe für junge Volljährige und Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen) werden hier berechnet, geprüft und ausgezahlt. Dabei arbeitet die Wirtschaftliche Erziehungshilfe eng mit den Sozialarbeiter*innen der Familien- und Erziehungshilfe (diese Stellenanteile wurden in den vergangenen Jahren erhöht) zusammen.

 

Die Gesamtausgaben für ambulante und stationäre Kinder- und Jugendhilfemaßnahmen lagen im Jahr 2022 über 5,2 Mio. € und sind im Vergleich zum Jahr 2020 um fast 35 % angestiegen. Dabei fällt auf, dass im
Bereich der Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII die Fallzahlen von 49 jungen Menschen im Jahr 2020 auf 78 junge Menschen im Jahr 2022 gestiegen sind, das ist eine Steigerung um 58 %. Die Rechnungsbuchungen sind in diesem Bereich sehr zeitaufwendig.

Insgesamt sind die Fallzahlen in der wirtschaftlichen Erziehungshilfe von 170 Fällen im Juni 2020 auf 239 Fälle Anfang Mai 2023 gestiegen. Das ist eine Steigerung um 40 %.

Bei der ständigen Überbelastung der Mitarbeitenden und dem enormen Zeitdruck können Fehler bei der Überprüfung von Zuständigkeiten nicht mehr ausgeschlossen werden. Hierdurch können Mehrkosten bei den Hilfegewährungen für die Stadt Haan entstehen.

Für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge sind im Jahr 2022 Ausgaben in Höhe von 391.000 € für 11 Fälle angefallen, die vollständig vom Land refinanziert werden. Zum Ende des Jahres 2020 lag die Anzahl der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge noch bei 4 Personen.

Im Jahr 2020 wurden 700.000 € durch Kostenbeiträge und Kostenerstattungen eingenommen. Die jährliche Anpassung der Kostenbeiträge für stationäre Hilfen kann aufgrund der Überlastung nicht mehr fristgerecht durchgeführt werden. Kostenerstattungen durch fremde Kostenträger können nur mit zeitlichem Verzug geltend gemacht werden.

Es ist nicht absehbar, dass die Fallzahlen und die Arbeitsbelastung wieder abnehmen werden. Bisher sind 1,6 Vollzeitstellen für diesen Aufgabenbereich eingerichtet. Dieser Stellenanteil wurde seit ca. 10 Jahren nicht verändert. Mit der zusätzlichen Schaffung eines 0,6 Stellenanteils können die Aufgaben künftig wieder fristgerecht erledigt werden.

Die Steigerung umfasst derzeit nicht die Aufgabenfelder nach dem KJSG.

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Haan stimmt der Einrichtung eines Stellenanteils von 0,6 VZÄ (EG EG 9c) für die wirtschaftliche Erziehungshilfe im Stellenplan 2024 zu.

Finanz. Auswirkung:

 

Personalkosten 45.700 € p.a.

Nachhaltigkeitseinschätzung:

 

keine Auswirkungen