hier: Aufnahme einer Teilzeitstelle „Wirtschaftliche Erziehungshilfe“ im Stellenplan 2024
Sachverhalt:
Die
Wirtschaftliche Erziehungshilfe ist der Bereich im Jugendamt, der die
finanziellen Mittel für den festgestellten Kinder- und Jugendhilfebedarf nach
dem SGB VIII bereitstellt und die verwaltungstechnischen Abläufe im Rahmen der
Hilfegewährung fachlich und rechtmäßig steuert.
Die
Kosten für ambulante und stationäre Hilfen (begleiteten Umgang, gemeinsame
Mutter-Vater-Kind-Wohnformen, Betreuung und Versorgung des Kindes in
Notsituationen, Hilfe zur Erziehung, Soziale Gruppenarbeit, Erziehungsbeistand/
Betreuungshelfer, Sozialpädagogische Familienhilfe, Erziehung in einer
Tagesgruppe, Vollzeitpflege, Heimerziehung/sonstige betreute Wohnform,
Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung, Eingliederungshilfe für Kinder
und Jugendliche mit (drohender) seelischer Behinderung, Krankenhilfe, Hilfe für
junge Volljährige und Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen) werden hier
berechnet, geprüft und ausgezahlt. Dabei arbeitet die Wirtschaftliche
Erziehungshilfe eng mit den Sozialarbeiter*innen der Familien- und
Erziehungshilfe (diese Stellenanteile wurden in den vergangenen Jahren erhöht)
zusammen.
Die
Gesamtausgaben für ambulante und stationäre Kinder- und Jugendhilfemaßnahmen
lagen im Jahr 2022 über 5,2 Mio. € und sind im Vergleich zum Jahr 2020 um fast
35 % angestiegen. Dabei fällt auf, dass im
Bereich der Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII die Fallzahlen von 49
jungen Menschen im Jahr 2020 auf 78 junge Menschen im Jahr 2022 gestiegen sind,
das ist eine Steigerung um 58 %. Die Rechnungsbuchungen sind in diesem Bereich
sehr zeitaufwendig.
Insgesamt
sind die Fallzahlen in der wirtschaftlichen Erziehungshilfe von 170 Fällen im
Juni 2020 auf 239 Fälle Anfang Mai 2023 gestiegen. Das ist eine Steigerung um
40 %.
Bei
der ständigen Überbelastung der Mitarbeitenden und dem enormen Zeitdruck können
Fehler bei der Überprüfung von Zuständigkeiten nicht mehr ausgeschlossen
werden. Hierdurch können Mehrkosten bei den Hilfegewährungen für die Stadt Haan
entstehen.
Für
unbegleitete minderjährige Flüchtlinge sind im Jahr 2022 Ausgaben in Höhe von
391.000 € für 11 Fälle angefallen, die vollständig vom Land refinanziert
werden. Zum Ende des Jahres 2020 lag die Anzahl der unbegleiteten
minderjährigen Flüchtlinge noch bei 4 Personen.
Im
Jahr 2020 wurden 700.000 € durch Kostenbeiträge und Kostenerstattungen
eingenommen. Die jährliche Anpassung der Kostenbeiträge für stationäre Hilfen
kann aufgrund der Überlastung nicht mehr fristgerecht durchgeführt werden.
Kostenerstattungen durch fremde Kostenträger können nur mit zeitlichem Verzug
geltend gemacht werden.
Es
ist nicht absehbar, dass die Fallzahlen und die Arbeitsbelastung wieder
abnehmen werden. Bisher sind 1,6 Vollzeitstellen für diesen Aufgabenbereich
eingerichtet. Dieser Stellenanteil wurde seit ca. 10 Jahren nicht verändert.
Mit der zusätzlichen Schaffung eines 0,6 Stellenanteils können die Aufgaben
künftig wieder fristgerecht erledigt werden.
Die Steigerung umfasst derzeit nicht die Aufgabenfelder nach dem KJSG.
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Haan stimmt der Einrichtung eines Stellenanteils von 0,6 VZÄ (EG EG 9c) für die wirtschaftliche Erziehungshilfe im Stellenplan 2024 zu.
Finanz. Auswirkung:
Personalkosten 45.700 € p.a.
Nachhaltigkeitseinschätzung:
keine Auswirkungen