hier: Aufnahme einer Vollzeitstelle für die Personalsachbearbeitung im Stellenplan 2024
Sachverhalt:
Aufgrund der gestiegenen Anzahl von Mitarbeitenden und Auszubildenen
sowie des Fachkräftemangels, der zusätzlichen gesetzlichen Anforderungen im
Personalwesen und der Digitalisierung ist in der Personalsachbearbeitung ein
zusätzlicher Stellenanteil von 1,0 VZÄ dringend erforderlich.
Die Anzahl der Beschäftigten (Mitarbeitende pro Kopf) ist seit 2017 um
ca. 33 Prozent gestiegen (von 371 auf 493 Stand August 2023). Die
Gesamtstellenanteile im Stellenplan stiegen in diesem Zeitraum von 294,1 auf
433,4 und somit um 139,3 VZÄ.
Hierdurch sind die Anforderungen und Fallzahlen im Personalmanagement und
insbesondere bei der Personalgewinnung erheblich gestiegen.
Bis 2016 wurden jährlich ca. 20 Personalauswahlverfahren durchgeführt. In
2022 waren es annähernd 100 Verfahren. Dies ist eine Steigerung von ca. 500
Prozent! Für das Jahr 2023 kann im Spätherbst eine verlässliche Prognose
abgegeben werden. Die Anzahl der Auswahlverfahren dürfte aufgrund des
erheblichen Stellenzuwachses mit Stellenplan 2023 und der weiter verschärfenden
Arbeitsmarkt-situation jedoch über 100 Personalauswahlverfahren liegen.
Die Gründe für die gestiegene Anzahl der Personalauswahlverfahren sind
vielseitig und bekannt (siehe hierzu auch die bereits in der Stellenplanvorlage
2023 genannten Gründe). Im Wesentlichen liegen die Gründe im bestehenden
Fachkräftemangel, in der fehlenden Qualifikation der Bewerberinnen und Bewerber
und der Personalfluktuation aufgrund der für die Arbeitnehmer günstige
Stellenmarktsituation.
Die Personalressource in der Personalabteilung für das Personalmanagement
inkl. Personalgewinnung (ohne Gehalts- und Bezügerechner) verharrt hingegen
seit 2016 unverändert bei 3,0 VZÄ.
Die Personalgewinnung und damit auch die Wiederbesetzung von vakanten und
neuen Stellen hat seit einigen Jahren die höchste Priorität im
Personalmanagement. Sie ist nur aufgrund der hohen Motivation und nicht
unerheblicher Mehrarbeit bei den Beschäftigten in der Personalabteilung
möglich. Nur so konnte die Anzahl der durchschnittlich vakanten Stellen immer
wieder begrenzt werden.
Bisher hat die Verwaltung versucht, die zusätzlich Belastungen aufgrund
der gestiegenen Aufgaben und der Personalauswahlverfahren mit Überstunden,
Auszubildenden und Praktikanten sowie befristeten AV’s zu kompensieren. Dies
ist aber mit Blick auf die Belastung der Beschäftigten in der Personalabteilung
und des forstschreitenden Fachkräfte-/Arbeitnehmermangels keine Lösung auf
Dauer. Insbesondere die Belastung aufgrund der Überstunden ist mit Blick auf
die Führsorgepflicht des Arbeitgebers bzw. Dienstherrn nicht weiter hinnehmbar.
Zudem müssen die o.g. befristeten Unterstützungskräfte immer wieder neu
eingearbeitet werden, so dass deren Einsatz keine wirkliche Entlastung für die
Personalsachbearbeitenden brachte.
Der Verwaltungsvorstand hat zudem als personalwirtschaftliche Maßnahme im
Haushaltssicherungskonzept (HSK) ab 2024 beschlossen, dass keine befristeten
Arbeitsverträge zur Überbrückung von gestiegenen Fallzahlen oder anfallender
Mehrarbeit abgeschlossen werden dürfen.
Die Zahl der Auszubildenen und Studierenden bei der Stadt Haan steigt
kontinuierlich, da der Personalbedarf auch künftig gedeckt werden soll
(Stichwort: Renteneintritt der „Babyboomer-Generation“).
Auch das Ausbildungsangebot mit zusätzlichen Ausbildungsgängen steigt. Dies
alles stellt große Herausforderungen an die Ausbildungsleitung, die zugleich
auch Personalsachbearbeiterin und Integrationsbeauftragte des Arbeitgebers ist.
Sie steht daher für das Personalmanagement und die Personalgewinnung nicht mehr
im vollem Umfang zur Verfügung. Zudem muss für die Besetzung der vakanten
Stellen immer öfter auch auf sogenannte „Seiteneinsteiger“ ohne
Verwaltungsausbildung zurückgegriffen werden, die dann entsprechend durch
berufliche Weiterbildung und Fortbildungen zu qualifizieren sind. Auch hierfür
ist die Ausbildungsleitung zuständig.
Ein unveränderter Einsatz der Ausbildungsleitung im Personalmanagement im
bisherigen zeitlichen Umfang geht unweigerlich zu Lasten der Auszubildenden,
der Studierenden und der Qualifizierung von Seiteneinsteiger, zumal mit dem
steigenden Ausbildungsangebot in den verschiedenen Berufsausbildungs- und
Studiengängen immer höhere Anforderungen an die Ausbildungsstätte Stadt Haan
gestellt werden.
Hinzu kommt, dass auch Einstellungsverfahren aufgrund schlechter
Ergebnisse teilweise wiederholt werden müssen und Auszubildende trotz
Einstellungszusage absagen. Auch diese Situation auf dem Ausbildungsmarkt
erfordert zusätzliche zeitliche Ressourcen.
Zudem hat die Personalverwaltung in den vergangenen Jahren viele
gesetzliche Aufgaben hinzubekommen, die zusätzliche Kapazitäten erfordern. Die
Rechte des Arbeitsnehmers wurden aufgrund der Rechtsprechung und der
Gesetzesänderungen (z.B. im Schwerbehindertenrecht, Pflegezeitgesetz,
Teilzeitbefristungsgesetz, Dienstrechtsmodernisierungsgesetz, Anerkennung und
Vergleich von Ausbildungs-niveaus im EuQR und DQR, Kündigungsschutz,
Eingruppierungsrecht usw.) in den vergangenen Jahren weiter gestärkt und
verlangen vom Arbeitgeber eine immer höher werdende Aufgaben- und Pflichtenerfüllung
sowie Rechtssicherheit.
An die Personalsachbearbeitenden werden immer höhere und insbesondere
rechtliche Wissensanforderungen gestellt, die kontinuierliche Fortbildungs-maßnahmen
und Workshops erfordern und daher zusätzliche zeitliche Ressourcen im
Personalmanagement binden, die jedoch aufgrund der bereits bestehenden hohen
Belastung nicht vorhanden sind. Eine weitere Spezialisierung im Dienst- und
Arbeitsrecht ist aufgrund der gestiegenen Bereitschaft bei den Bewerber:innen
und den Arbeitnehmer:innen unerlässlich,
um rechtsfehlerfrei arbeiten zu können und arbeitsrechtliche
Auseinandersetzungen zu vermeiden. Aufgrund der hohen Anzahl von
Personalauswahlverfahren kommt es bei den Personalauswahlverfahren bereits
heute vermehrt zu rechtlichen Auseinandersetzungen bis zu Klageverfahren, die
wiederum Personalressourcen binden. Diese gilt es zu vermeiden!
Mit den bisher vorhandenen Stellenanteil von 3,0 VZÄ kann die Personalgewinnung und -bindung sowie eine gute Ausbildungsleitung auf Dauer nicht mehr sichergestellt werden.
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Haan stimmt der Einrichtung eines Stellenanteils von 1,0 VZÄ (EG 9a) für die Personalsachbearbeitung im Stellenplan 2024 zu.
Finanz. Auswirkung:
31.000 € in 2024/ 62.000 € p.a.
Nachhaltigkeitseinschätzung:
keine Auswirkungen