Betreff
Stellenplan 2024
hier: Aufnahme einer Teilzeitstelle „Case Management im Rahmen des Kommunalen Integrationsmanagements (KIM)“ im Stellenplan 2024 mit KW-Vermerk
Vorlage
10/142/2023
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Vorgaben für das Case Management im KIM und Eckpunkte für die Weiterleitung

 

Das Kreisintegrationszentrum (im Folgenden KI) im Kreis Mettmann wurde mit Kreistagsbeschluss vom 07.09.2020 beauftragt, das Landesprogramm Kommunales Integrationsmanagement (im Nachfolgenden KIM genannt) im Kreis Mettmann umzusetzen. Dieses besteht aus drei Bausteinen: 1) Strategische Steuerung,

2) Case Management, 3) zusätzliche Personalressourcen für Ausländer- und Einbürgerungsbehörde.

Das KI koordiniert die Zusammenarbeit zwischen allen Beteiligten und schafft damit Synergieeffekte aus den bereits bestehenden Netzwerkstrukturen und Projekten.

Das KIM (CM) im Kreis Mettmann setzt an die bereits bestehenden Netzwerke und Angebote an und hat die Weiterentwicklung der rechtsübergreifenden Zusammenarbeit zum Ziel. Grund hierfür ist, dass für Zugewanderte je nach Lebenslage besondere Herausforderungen bestehen, die nacheinander, oft aber auch parallel bewältigt werden müssen.

Integration ist für die Betroffenen zum Teil überfordernd, weil Rechtsansprüche, Zuständigkeiten und Programme in Deutschland kompliziert geregelt sind. So kommt es auch im Kreis Mettmann trotz einer gut aufgestellten Beratungs- und Betreuungsstruktur sowie einer Vielzahl an Programmen, Maßnahmen und Haupt- und ehrenamtlichen Bemühungen teilweise zu Unterbrechungen in den Integrationsketten.

Nachdem im Jahr 2021 durch die Landesförderung neun Vollzeitstellen für das KIM-Case Management im KI des Kreises Mettmann angesiedelt werden konnten, ist für das Jahr 2022 die Förderung weiterer sieben Vollzeitstellen durch das Land und den Kreis Mettmann beschlossen worden. Es gelten die gleichen Förderbedingungen wie für die bereits eingerichteten Stellen.

Unter dem Casemanagement ist eine qualifizierte Einzelfallberatung zu verstehen, die Integration von zugewanderten Menschen unter Berücksichtigung der individuellen Lebenslagen und Bedarfe rechtskreisübergreifend fördert. Das CM wird als aufsuchende Sozialarbeit ausgestaltet.

 

Die Zielgruppenbestimmungen durch die Lenkungsgruppe KIM ist für das CM bindend. Die Lenkungsgruppe hat in ihren Sitzungen am 13.09. und 30.11.2021 folgende Personen als Zielgruppen für das CM festgelegt:

 

1.    unbegleitete minderjährige Geflüchtete

2.    Geduldete, die nach §§ 25a, 25b AufenthG eine Aufenthaltserlaubnis bekommen können bzw. Personen, bei denen eine Verlängerung dieser Aufenthaltserlaubnis gefährdet ist.

3.    Zugewanderte aus Osteuropa

4.    Geduldete und Gestattete über 27 Jahre.

Die Zielgruppenfestlegung wird bedarfsorientiert und sukzessive erweitert.

In den Rechtsbereichen mit eigenem Fallmanagement wie den Rechtskreisen SGB II, SGB III, SGB VIII findet eine Verweisberatung statt.

Die Kosten des 0,5 Stellenanteils trägt das Land NRW und der Kreis Mettmann. Genehmigt wurden bisher für die Jahre 2022 und 2023 eine fachbezogene Pauschale in Höhe von 55.000 € pro Jahr und Vollzeitäquivalent und ein vom Kreis getragener Eigenanteil von 16.400 € pro Jahr und Vollzeitäquivalent. Der Eigenanteil des Kreises kann auch für tatsächlich entstandene Sachkosten auf Belegbasis genutzt werden.

Der Kreistag hat am 13.12.2021 für die Jahre 2022 und 2023 beschlossen, diese Finanzmittel an Träger der Freien Wohlfahrt oder an die kreisangehörigen Kommunen weiterzuleiten. Die finanziellen Mittel zur Förderung der KIM-Stelle für das Jahr 2024 ist im Kreishaushalt hinterlegt. Nach Mitteilung des zuständigen Fachamtes gäbe es keine Hinweise dafür, dass der Kreistag seine Zustimmung hierzu nicht erteilt.

Die Stellen des CM müssen zusätzlich im Stellenplan aufgenommen werden.

 

Verteilungsschlüssel und Verfahrensweise

Die ab 2022 zusätzlichen CM-Stellen werden städtebezogen zum Einsatz kommen. Bisher ist für Haan ein Stellenanteil CM des KI von 0,50 und ein zusätzlicher Anteil von 0,44 vorgesehen. Für die Verteilung der Fördermittel müssen Institutionen wie die Stadt Haan mindestens 0,5 VZÄ zur Verfügung stellen. Die Mittel werden unmittelbar an die Institution weitergeleitet, bei der die CM-Stelle angesiedelt wird.

Die Anbindung dieser Stelle im Bereich Asyl und Integration der Stadt Haan ist aus Sicht der Verwaltung folgerichtig, weil bereits das Sozial- und Integrationsmanagement durch städtische Mitarbeitende erfolgreich durchgeführt wird. Somit wird eine zielführende Zusammenarbeit am besten gewährleistet. Kompetenzen werden auf diesem Wege gebündelt und Parallelstrukturen vermieden. Es werden keine unnötigen Schnittstellen zusätzlich geschaffen, sondern Synergieeffekte genutzt.

 

Der KW-Vermerk wurde angebracht, da ggf. nach Wegfall der Förderung neu über den Stellenanteil zu beschließen ist.

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Haan beschließt die Einrichtung eines Stellenanteils von 0,5 (S 12) für das Casemanagement im Rahmen des Kommunalen Integrationsmanagement im Amt 50 (Amt für Soziales und Integration Fachamt 50-2), im Stellenplan 2024 dieses gefördert durch das Programm KIM und weitere Kreismitteln.

Finanz. Auswirkung:

 

Personalkosten siehe oben

Nachhaltigkeitseinschätzung:

 

keine Auswirkungen