Betreff
Stellenplan 2024
hier: Aufnahme einer Teilzeitstelle Verfahrenslotse_in gem. § 10b SGB VIII im Stellenplan 2024
Vorlage
10/143/2023
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Im Rahmen der Verankerung des Leitgedankens der inklusiven Kinder- und Jugendhilfe ist die Stadt Haan mit dem Inkrafttreten des § 10b SGB VIII ab dem 01.01.2024 verpflichtet, die Stelle einer/s Verfahrenslotsin/en für die Zeit vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2027 zu schaffen.

Die/der Verfahrenslotsin/e soll die Leistungsberechtigten bei der Verwirklichung von Ansprüchen auf Leistungen der Eingliederungshilfe unabhängig unterstützen sowie auf die Inanspruchnahme von Rechten hinwirken und den örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe bei der Zusammenführung der Leistungen der Eingliederungshilfe für junge Menschen unterstützen.

Da es sich um eine neue einzurichtende Stelle handelt, kann die Inanspruchnahme der vorgesehenen Leistungen und der damit verbundene Stellenanteil noch nicht abschließend geschätzt werden.

 

Aufgrund der Schwierigkeiten bei der Fachkräftegewinnung sollte die Stelle direkt unbefristet vorgehalten werden, da ab dem 01.01.2028 eine einheitliche sachliche Zuständigkeit der Träger der öffentlichen Jugendhilfe stattfinden soll. Das Jugendamt ist dann auch für Kinder und jugendliche mit körperlicher und/oder geistiger Behinderung für die Eingliederungshilfe zuständig.

Die/der bisherige Verfahrenslotsin/e könnte zu diesem Zeitpunkt die Sach-bearbeitung der Eingliederungshilfe übernehmen.

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Haan stimmt der Einrichtung eines Stellenanteils von 0,5 VZÄ (EG S 14) für einen/einer Verfahrenslotse_in im Stellenplan 2024 zu.

Finanz. Auswirkung:

 

Personalkosten 39.000 € p.a.

Nachhaltigkeitseinschätzung:

 

keine Auswirkungen