hier: Aufnahme einer Teilzeitstelle Verfahrenslotse_in gem. § 10b SGB VIII im Stellenplan 2024
Sachverhalt:
Im Rahmen der Verankerung des Leitgedankens der inklusiven Kinder- und
Jugendhilfe ist die Stadt Haan mit dem Inkrafttreten des § 10b SGB VIII ab dem
01.01.2024 verpflichtet, die Stelle einer/s Verfahrenslotsin/en für die Zeit
vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2027 zu schaffen.
Die/der Verfahrenslotsin/e soll die Leistungsberechtigten bei der
Verwirklichung von Ansprüchen auf Leistungen der Eingliederungshilfe unabhängig
unterstützen sowie auf die Inanspruchnahme von Rechten hinwirken und den
örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe bei der Zusammenführung der
Leistungen der Eingliederungshilfe für junge Menschen unterstützen.
Da es sich um eine neue einzurichtende Stelle handelt, kann die
Inanspruchnahme der vorgesehenen Leistungen und der damit verbundene
Stellenanteil noch nicht abschließend geschätzt werden.
Aufgrund der Schwierigkeiten bei der Fachkräftegewinnung sollte die
Stelle direkt unbefristet vorgehalten werden, da ab dem 01.01.2028 eine
einheitliche sachliche Zuständigkeit der Träger der öffentlichen Jugendhilfe stattfinden
soll. Das Jugendamt ist dann auch für Kinder und jugendliche mit körperlicher
und/oder geistiger Behinderung für die Eingliederungshilfe zuständig.
Die/der bisherige Verfahrenslotsin/e könnte zu diesem Zeitpunkt die
Sach-bearbeitung der Eingliederungshilfe übernehmen.
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Haan stimmt der Einrichtung eines Stellenanteils von 0,5 VZÄ (EG S 14) für einen/einer Verfahrenslotse_in im Stellenplan 2024 zu.
Finanz. Auswirkung:
Personalkosten 39.000 € p.a.
Nachhaltigkeitseinschätzung:
keine Auswirkungen