Sachverhalt:
Um einen Beitrag
zur Aufstellung eines genehmigungsfähigen Haushaltssicherungs-konzeptes zu
bringen, war auch das Amt für Soziales und Integration verpflichtet, mögliche
Konsolidierungspotenziale zu ermitteln und dem Rat zur Entscheidung vorzulegen.
Folgende Konsolidierungspotenziale im Bereich der freiwilligen Aufwendungen
werden in die Haushaltsplanberatungen eingebracht.
1. Verminderung
des Ansatzes Sachkosten Seniorenbeirat
Der Seniorenbeirat hat nach diesseitigem Kenntnisstand im Jahr 2024
keine konkreten Planungen im Hinblick auf Flyer, Broschüren, usw., die den
Ansatz in Höhe von 2.000 EUR überschreiten würden. Eine vorherige Rücksprache
mit dem Seniorenbeirat ist erfolgt.
Insoweit ergibt sich ein Einsparpotenzial von 500 EUR.
2. Streichung
des Inflationsausgleiches
Gemäß dem derzeit geltenden Ratsbeschluss werden die Zuschüsse jährlich
um die geltende Inflationsrate erhöht. Im Haushaltsjahr 2024 steigen die
Zuschüsse durch den Inflationsausgleich in Höhe von 7,2 % um rund 3.300 EUR. Da
der gewährte Inflationsausgleich eine freiwillige Leistung der Stadt Haan darstellt,
könnte hier nach entsprechender Beschlussfassung durch die Gremien ein Betrag
in Höhe von rund 3.300 € eingespart werden. Es wird auf die nachfolgende
Tabelle verwiesen.
Es ergibt sich ein Einsparpotenzial in Höhe von rund 3.300 €.
3. Pauschale
Absenkung der Zuschüsse
Die Verwaltung sieht
ein weiteres Einsparpotential darin, die freiwilligen Zuschüsse an die Vereine
und Verbände der freien Wohlfahrtspflege pauschal um 5 % abzusenken.
Die Verwaltung hat
die betroffenen Vereine und Verbände angeschrieben, auf die Einsparvorschläge
hingewiesen und diese gebeten mitzuteilen, welche Folgen diese moderate Absenkung
auf ihr Angebot haben. Den Vereinen und Verbänden wurde eine Mitteilungsfrist
bis zum 27.10.2023 eingeräumt. Hierzu wird im SIGA mündlich berichtet.
Nach bisherigen
Überlegungen könnten durch die vorgenannten Kürzungen Ausgaben um weitere 2.547
€ vermindert werden.
Es ergibt sich eine
weitere Aufwendungsminderung von mindestens 2.547 €.
4. Kürzung
der Zuwendungen für die Schuldenberatung
Im Haushaltsplan
2024 stehen im Produkt 050110, Produktsachkonto 529120, 22.746 EUR für die Schuldnerberatung
und für die präventive Schuldenberatung zur Verfügung. Diese Zuschusshöhe setzt
sich aus einem Teilbetrag in Höhe von 16.906,25 EUR für die Schuldnerberatung
und einem weiteren Teilbetrag in Höhe von 5.839,75 EUR für die präventive
Schuldenberatung zusammen. Die Verwaltung sieht ein Einsparpotential darin,
diese Aufwendungen für den Bereich der Schuldenprävention um 3.000 EUR zu
kürzen. Es erfolgt ausdrücklich nur eine Kürzung der präventiven Tätigkeit des
Caritasverbandes im Kreis Mettmann und betrifft damit nicht die
Schuldnerberatung.
Es ergibt sich ein
weiteres Einsparpotenzial in Höhe von 3.000 EUR.
5. Verminderung
der Sachkosten der Behindertenbeauftragten
Gemäß dem derzeit
geltenden Ratsbeschluss erhalten die Behindertenbeauftragten zur Durchführung
von Veranstaltungen, wie z.B. die Hilfsmittelausstellung (Saalmieten usw.)
jährlich einen Betrag von 1.000 EUR. Nach Auswertung der Ausgaben in den
Vorjahren ergibt sich, dass die Ausgaben zu keinem Zeitpunkt den Betrag von
1.000 EUR überschritten haben, vielmehr lagen die Ausgaben bei rund 900 EUR. Da
es sich auch bei den, den Behindertenbeauftragten zur Verfügung gestellten
Sachkosten, ebenfalls um freiwillige Leistungen handelt, schlägt die Verwaltung
eine Kürzung des Ansatzes um 10 % vor.
Es ergibt sich ein
weiteres Einsparpotenzial von 100 EUR.
Beschlussvorschlag:
Der
SIGA nimmt die von der Verwaltung ermittelten Konsolidierungspotenziale für den
Haushalt 2024 ff. zur Kenntnis und entscheidet über deren Umsetzung nach
Beratung. Diese umfassen im Einzelnen:
1. Produkt
010100, Produktsachkonto 528190: Absenkung des Haushaltsansatzes Sachkosten des
Seniorenbeirates von derzeit 2.500 EUR auf 2.000 EUR.
2. Produkt
050100, Produktsachkonto 531890: Verzicht auf den bisher gewährten
Inflationsausgleich hinsichtlich der Zuschüsse der freien Wohlfahrtspflege
(derzeit in Höhe von 7,2 %).
3. Produkt
050110, Produktsachkonto 531890: Absenkung der freiwilligen Zuschüsse für
Vereine und Verbände pauschal um 5 %.
4. Produkt
050110, Produktsachkonto 529120: Senkung der Zuschüsse an den Caritasverband im
Kreis Mettmann zur Durchführung von Maßnahmen zur Schuldenprävention um 3.000
EUR.
5. Produkt
050120, Produktsachkonto 542110: Senkung der Sachkosten der
Behindertenbeauftragten in Höhe von 1.000 EUR um 10 %.
Finanz. Auswirkung:
Minderaufwendungen
in Höhe von rund 9.550 EUR
Nachhaltigkeitseinschätzung:
Bezugnehmend auf den Kriterienkatalog für
die Nachhaltigkeitseinschätzung der Haaner Nachhaltigkeitsstrategie liegen
weder fördernde noch hemmende Auswirkungen vor.