Betreff
Konsolidierungspotenzial im Bereich des Amtes 50
Vorlage
50/029/2023
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Um einen Beitrag zur Aufstellung eines genehmigungsfähigen Haushaltssicherungs-konzeptes zu bringen, war auch das Amt für Soziales und Integration verpflichtet, mögliche Konsolidierungspotenziale zu ermitteln und dem Rat zur Entscheidung vorzulegen. Folgende Konsolidierungspotenziale im Bereich der freiwilligen Aufwendungen werden in die Haushaltsplanberatungen eingebracht.

 

 

1.    Verminderung des Ansatzes Sachkosten Seniorenbeirat

Der Seniorenbeirat hat nach diesseitigem Kenntnisstand im Jahr 2024 keine konkreten Planungen im Hinblick auf Flyer, Broschüren, usw., die den Ansatz in Höhe von 2.000 EUR überschreiten würden. Eine vorherige Rücksprache mit dem Seniorenbeirat ist erfolgt.

 

Insoweit ergibt sich ein Einsparpotenzial von 500 EUR.

 

2.    Streichung des Inflationsausgleiches

Gemäß dem derzeit geltenden Ratsbeschluss werden die Zuschüsse jährlich um die geltende Inflationsrate erhöht. Im Haushaltsjahr 2024 steigen die Zuschüsse durch den Inflationsausgleich in Höhe von 7,2 % um rund 3.300 EUR. Da der gewährte Inflationsausgleich eine freiwillige Leistung der Stadt Haan darstellt, könnte hier nach entsprechender Beschlussfassung durch die Gremien ein Betrag in Höhe von rund 3.300 € eingespart werden. Es wird auf die nachfolgende Tabelle verwiesen.

Es ergibt sich ein Einsparpotenzial in Höhe von rund 3.300 €.

 

3.    Pauschale Absenkung der Zuschüsse

Die Verwaltung sieht ein weiteres Einsparpotential darin, die freiwilligen Zuschüsse an die Vereine und Verbände der freien Wohlfahrtspflege pauschal um 5 % abzusenken.

Die Verwaltung hat die betroffenen Vereine und Verbände angeschrieben, auf die Einsparvorschläge hingewiesen und diese gebeten mitzuteilen, welche Folgen diese moderate Absenkung auf ihr Angebot haben. Den Vereinen und Verbänden wurde eine Mitteilungsfrist bis zum 27.10.2023 eingeräumt. Hierzu wird im SIGA mündlich berichtet.

Nach bisherigen Überlegungen könnten durch die vorgenannten Kürzungen Ausgaben um weitere 2.547 € vermindert werden.

 

 

 

 

 

 

 

Es ergibt sich eine weitere Aufwendungsminderung von mindestens 2.547 €.

 

4.    Kürzung der Zuwendungen für die Schuldenberatung

Im Haushaltsplan 2024 stehen im Produkt 050110, Produktsachkonto 529120, 22.746 EUR für die Schuldnerberatung und für die präventive Schuldenberatung zur Verfügung. Diese Zuschusshöhe setzt sich aus einem Teilbetrag in Höhe von 16.906,25 EUR für die Schuldnerberatung und einem weiteren Teilbetrag in Höhe von 5.839,75 EUR für die präventive Schuldenberatung zusammen. Die Verwaltung sieht ein Einsparpotential darin, diese Aufwendungen für den Bereich der Schuldenprävention um 3.000 EUR zu kürzen. Es erfolgt ausdrücklich nur eine Kürzung der präventiven Tätigkeit des Caritasverbandes im Kreis Mettmann und betrifft damit nicht die Schuldnerberatung.

Es ergibt sich ein weiteres Einsparpotenzial in Höhe von 3.000 EUR.

 

5.    Verminderung der Sachkosten der Behindertenbeauftragten

Gemäß dem derzeit geltenden Ratsbeschluss erhalten die Behindertenbeauftragten zur Durchführung von Veranstaltungen, wie z.B. die Hilfsmittelausstellung (Saalmieten usw.) jährlich einen Betrag von 1.000 EUR. Nach Auswertung der Ausgaben in den Vorjahren ergibt sich, dass die Ausgaben zu keinem Zeitpunkt den Betrag von 1.000 EUR überschritten haben, vielmehr lagen die Ausgaben bei rund 900 EUR. Da es sich auch bei den, den Behindertenbeauftragten zur Verfügung gestellten Sachkosten, ebenfalls um freiwillige Leistungen handelt, schlägt die Verwaltung eine Kürzung des Ansatzes um 10 % vor.

Es ergibt sich ein weiteres Einsparpotenzial von 100 EUR.

 

Beschlussvorschlag:

 

Der SIGA nimmt die von der Verwaltung ermittelten Konsolidierungspotenziale für den Haushalt 2024 ff. zur Kenntnis und entscheidet über deren Umsetzung nach Beratung. Diese umfassen im Einzelnen:

 

1.    Produkt 010100, Produktsachkonto 528190: Absenkung des Haushaltsansatzes Sachkosten des Seniorenbeirates von derzeit 2.500 EUR auf 2.000 EUR.

 

2.    Produkt 050100, Produktsachkonto 531890: Verzicht auf den bisher gewährten Inflationsausgleich hinsichtlich der Zuschüsse der freien Wohlfahrtspflege (derzeit in Höhe von 7,2 %).

 

3.    Produkt 050110, Produktsachkonto 531890: Absenkung der freiwilligen Zuschüsse für Vereine und Verbände pauschal um 5 %.

 

4.    Produkt 050110, Produktsachkonto 529120: Senkung der Zuschüsse an den Caritasverband im Kreis Mettmann zur Durchführung von Maßnahmen zur Schuldenprävention um 3.000 EUR.

 

5.    Produkt 050120, Produktsachkonto 542110: Senkung der Sachkosten der Behindertenbeauftragten in Höhe von 1.000 EUR um 10 %.

 

Finanz. Auswirkung:

 

Minderaufwendungen in Höhe von rund 9.550 EUR

 

Nachhaltigkeitseinschätzung:

 

Bezugnehmend auf den Kriterienkatalog für die Nachhaltigkeitseinschätzung der Haaner Nachhaltigkeitsstrategie liegen weder fördernde noch hemmende Auswirkungen vor.