hier: Emil Barth Promenade
Sachverhalt:
Gemäß § 11 Abs. 2 der Hauptsatzung der Stadt Haan obliegt die Behandlung von Bürgeranträgen dem Haupt- und Finanzausschuss. Der Bürgerantrag vom 06.07.2023 wurde im HFA am 17.10.23 zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Stadtentwicklung, Planung und Bau (SPUBA) sowie Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Liegenschaften, Kultur, Städtepartnerschaften und Tourismus (WLKSTA) verwiesen.
Die Verwaltung kann sich inhaltlich den
Ausführungen des Bürgerantrages anschließen und schlägt vor, einen Weg im Park
Ville d’Eu in Emil Barth Promenade zu benennen.
Beschlussvorschlag:
Dem Bürgerantrag wird entsprochen.
Der in anliegendem Plan eingezeichnete Weg
im Park Ville d’Eu wird in Emil Barth Promenade benannt.
Finanz. Auswirkung:
ca. 1000 € für Schild und Montage
Nachhaltigkeitseinschätzung:
entfällt