Sachverhalt:

 

Gemäß § 11 Abs. 2 der Hauptsatzung der Stadt Haan obliegt die Behandlung von Bürgeranträgen dem Haupt- und Finanzausschuss. Der Bürgerantrag vom 06.07.2023 wurde im HFA am 17.10.23 zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Stadtentwicklung, Planung und Bau (SPUBA) sowie Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Liegenschaften, Kultur, Städtepartnerschaften und Tourismus (WLKSTA) verwiesen.

 

Die Verwaltung kann sich inhaltlich den Ausführungen des Bürgerantrages anschließen und schlägt vor, einen Weg im Park Ville d’Eu in Emil Barth Promenade zu benennen.

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Dem Bürgerantrag wird entsprochen.

Der in anliegendem Plan eingezeichnete Weg im Park Ville d’Eu wird in Emil Barth Promenade benannt.

Finanz. Auswirkung:

 

ca. 1000 € für Schild und Montage

Nachhaltigkeitseinschätzung:

 

entfällt