Betreff
Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Landesbetrieb Straßen NRW und der Stadt Haan.
hier: Durchführungsvereinbarung zur Sanierung der Fahrbahn Ohligser Straße
Vorlage
66/073/2023
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Im Rahmen der Straßensanierungsmaßnahme der Ohligser Straße gemäß des Straßensanierungsprogramms der Stadt Haan, soll auch die Fahrbahndecke der Ohligser Straße saniert werden. Die Fahrbahn befindet sich in der Straßenbaulast des Landesbetriebes Straßen NRW, sodass eine gemeinsame Vereinbarung über die Durchführungs- und Finanzierungsmodalitäten getroffen werden muss. Die Anlage 1 zur vorliegenden Vorlage stellt eine Synopse der Mustervereinbarung und den bislang getroffenen Abstimmungen zwischen dem Landesbetrieb Straße NRW und der Stadtverwaltung, welche im Rahmen der Diskussion zum heutigen Fachausschuss angepasst werden kann.

 

Ziel der Vereinbarung ist grundsätzlich, der Stadt Haan die Planung, Ausschreibung, Vergabe, Bauüberwachung, Vertragsabwicklung und Abrechnung der Landesstraße auf Grundlage des Bundesfernstraßengesetz (FStrG) und des Straßen- und Wegegesetz Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW)  (§3 Rechtliche Grundlagen, Baurecht) zu gestatten (§1 Gegenstand der Vereinbarung).

 

Im Zuge dessen werden auf Grundlage des definierten Umfangs der Maßnahme (§ 2 Art und Umfang der Maßnahme) die erforderlichen Planungsschritte vereinbart und die Schnittstellen während der Bauausführung zwischen der Stadt Haan und dem Landesbetrieb Straßen NRW festgestellt (§4 Planung und Durchführung).

 

Auf Grundlage der aktuellen Kostenberechnung regelt die Verwaltungsvereinbarung die Kostenübernahme der ihr zugewiesenen Kosten (Sanierung und Baubegleitmaßnahmen wie Baustellen- und Verkehrssicherung im Rahmen der Fahrbahndeckensanierung; § 5 Kostenverteilung). Zudem erhält die Stadt Haan für die aufgewandten Verwaltungskosten eine Pauschale von 10 % auf die extern aufgewandten Kosten (Planungs- und Bauleistung) als Zulage (§ 5 Kostenverteilung, § 6 Verwaltungskosten). Die Zahlungspflichten ergeben sich entsprechend in § 7 Zahlungspflicht und Abrechnung. Zur Sicherstellung der Liquidität werden der Stadt Haan 30 % als Vorschuss der bezuschlagten Bieterpreises zur Verfügung gestellt. Die bereits aufgewandten Leistungen wird die Stadt Haan dem Landesbetrieb Straßen NRW in Rechnung stellen. Vorsorglich wurden daher die Rechnungen zu den Planungsleistungen nach Straßenbaulastträgerschaft aufgeteilt, sodass eine eindeutige Zuweisung erfolgen kann.

Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung wird beauftragt die Verwaltungsvereinbarung (Anlage 1) zwischen dem Landesbetrieb Straßen NRW (Niederlassung Bochum) und der Stadt Haan im Zusammenhang mit der Sanierung der Fahrbahn der Ohligser Straße abzuschließen.