Betreff
Anpassung der Maßnahme M-5 gem. Integrierten Klimaschutzkonzept
Vorlage
66/074/2023
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Im Ausschuss für Umwelt und Mobilität vom 15.08.2023 wurde von Seiten der Verwaltung mitgeteilt, dass aufgrund der vielfältigen Rahmenbedingungen und Schranken die Beschaffung von überdachten, dachbegrünten und mobilen Anlagen nicht möglich ist. Die Markterkundung hat ergeben, dass solche Produkte zurzeit nicht existieren. Bei den etwaigen Produkten, die im Internet vorfindbar sind, handelt es sich um Konzeptanlagen i.d.R. von Start-Ups, die sich jedoch nicht durchsetzen konnten und Kontaktaufnahmen mit den Unternehmen erfolglos bleiben.  Es wurde zwar von Seiten der Politik zugebilligt, dass auf eine Grünbedachung verzichtet werden kann. Das Qualitätsmerkmal, dass es sich weiterhin um überdachte Anlagen handeln muss, besteht weiterhin. Die verbleibenden Merkmale, dass die Radabstellanlage mobil und überdacht sind können nicht erfüllt werden. Aufgrund des hohen Eigengewichts sind die Anlagen entweder nicht mobil und müssen aufgrund der Windlasten verankert werden oder mobile Anlagen verfügen über keine Überdachung. Dass die Anlagen mobil sein müssen, ergibt sich aus dem Umstand, dass der Innenstadtbereich durch verschiedene Aktivitäten, wie Haaner Sommer oder Kirmes nicht an festen Standorten installiert werden können. Unverbindliche Anfragen bei Herstellern von Stadtmobiliaren ergeben, dass die Anforderungen nur durch Sonderanfertigungen erfüllt werden können. Diese Sonderanfertigungen hätten ein Eigengewicht von mindestens 3 Tonnen, sodass für deren Transport externe Kräne beauftragt werden müssten. Zudem sind die Anlagen dann so konzipiert, dass aufwendige Tiefbauarbeiten erfolgen müssten, um Gefällesituationen im Innenstadtbereich auszugleichen. Dies wäre notwendig, da die sonderangefertigten Anlagen nur auf planen Ebenen errichtet werden können. Die Verwaltung möchte daher vorschlagen, das Konzept der Stadt Essen zu adaptieren und zur Erreichung des Zwecks Fahrradplattformen dezentral im Innenstadtbereich aufstellen. Die ursprünglich aus den Niederlanden stammenden „Flietsvlunder“ können ohne aufwendigen Tiefbau auf einer Fläche von z.B. ca. 2x 7 [m] aufgestellt und zwecks jeglicher Veranstaltung umdisponiert werden. Die Anlagen sind nicht überdacht und können aufgrund des entsprechend geringen Gewichts daher mit dem Fuhrpark des Betriebshofs verladen und transportiert werden. Insbesondere im Rahmen der jährlichen Kirmesveranstaltung besteht auch die Möglichkeit die Fahrradplattformen nicht auf den Betriebshof, sondern an geeigneter Stelle in Nähe der Haaner Kirmes aufzustellen. Die Aufstellung im Innenstadtbereich kann individuell angepasst werden, sollte sich ein Standort nachfrageseitig nicht durchsetzen.

 

Zu betonen ist, dass die Maßnahme zur Aufstellung der mobilen, dezentralen Fahrradabstellanlagen nicht die Berücksichtigung entsprechender Fahrradabstellanlagen im Innenstadtbereich im Zuge des InHK ersetzen soll.

Fahrradplattform an der Rottstraße 5

Quelle: https://www.essen.de/leben/umwelt/nachhaltigkeit/be_move__fahrradflunder__und_mobilpunkte_in_holsterhausen_und_der_innenstadt.de.html

Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung wird beauftragt für die Aufstellung dezentraler Radabstellanlagen im Innenstadtbereich im Sinne des Maßnahmenpunktes M-5 des Integrierten Klimaschutzkonzepts Fahrradplattformen nach dem Vorbild „Flietsvlunder“ zu beschaffen.

Finanz. Auswirkung:

 

Invenstiv:                   27.500 EUR (5 * 5500 EUR) – (gefördert)

Konsumtiv:                Instandhaltung (Pflege, kleine Reparaturen) ca. 250 EUR p.a.