Betreff
Anpassung der Fachleistungsstunden für die pädagogischen Fachkräfte im Bereich der ambulanten Hilfen (Produkt 060310)
Vorlage
51/074/2023
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Jugendhilfeleistungen sind Teil des sozialen Netzes einer Kommune und knüpfen unmittelbar an der Erziehungs- und Sozialkompetenz der Familien an.

Die Inanspruchnahme erzieherischer Hilfen wird von vielfältigen Faktoren bestimmt, wie z. B. den familiären Strukturen, sozialstrukturellen Bedingungen und der gesamtgesellschaftlichen Entwicklung. Die familiären Strukturen werden quer durch die sozialen Schichten instabiler und zerbrechlicher, mit vielfältigen Folgen für die davon betroffenen Kinder und Jugendlichen. Prekäre Lebenslagen und Sozialisationsbedingungen führen dahin, dass Eltern und Kinder mittels erzieherischer Hilfen unterstützt werden müssen.

Ziel einer ambulanten Unterstützung für Betroffene ist, einer akuten Kindeswohlgefährdung entgegenzutreten und gleichwohl die Entwicklung sozialer und erzieherischer Kompetenz sowie eine Unterstützung bei der Überwindung persönlicher, familiärer und sozialer Schwierigkeiten und Konflikte zu ermöglichen. Die rechtzeitige Wahrnehmung familiärer Konflikte und eine zielgenaue, rasche Hilfe ist die einzige Alternative, um eine kostenintensive Unterbringung in der Heimerziehung zu vermeiden oder diese zumindest zeitlich hinauszuzögern.

Ambulante erzieherische Hilfen sind eine gesetzlich vorgeschriebene Pflichtleistung der Kinder- und Jugendhilfe nach dem SGB VIII.

In der Stadt Haan wird der ambulante Bedarf durch externe Träger und durch den eigenen Bereich des berufserfahrenen und multiprofessionellen Teams „Ambulante erzieherische Hilfen“ gedeckt. Das erlaubt eine passgenaue Beratung und Begleitung im sozialen Umfeld der Familien, Alleinerziehenden, Kinder und Jugendlichen durch das Jugendamt.

Für externe Träger werden momentan Stundensätze zwischen 48,90 € und 78,71 € je Fachleistungsstunde gezahlt.

Seit dem 01.01.2016 liegt das Entgelt je Fachleistungsstunde für die eigenen ambulanten erzieherische Hilfen unverändert bei 32,00 € und somit weit unter den Entgelten der externen Träger. Seit 2016 hat sich allein der Verbraucherpreisindex um 25,1 % erhöht, das entspricht einer Erhöhung um 8,03 € auf 40,03 €.

Die ambulanten erzieherischen Hilfen sind pflichtige Aufgaben, die die Stadt Haan anbieten muss. Wenn die Kapazitäten im Team der „Ambulanten erzieherischen Hilfen“ erschöpft sind oder ein fachlich passendes Angebot nicht vorgehalten werden kann, müssen externe Anbieter zu den o.g. Stundensätzen angefragt werden.

Für das Jahr 2022 wurden in den einzelnen Hilfen 2.335 Fachleistungsstunden in 19 Fällen durch die Fachkräfte der „Ambulanten erzieherischen Hilfen“ geleistet.

Die Verwaltung schlägt eine Erhöhung der Fachleistungsstunde von 32,00 € auf 42,00 € vor.

Bei gleichbleibendem Einsatz bedeutet die Anpassung auf 42,00 € eine Steigerung der Kosten um 23.350 € auf 98.070 €. Sollte das Jugendamt künftig nur noch auf externe Anbieter angewiesen sein, wird ein durchschnittliches Entgelt von 63,81 € fällig. Bei 2.335 Stunden beträgt hier der Mehrbedarf 74.268 €.

 

Beschlussvorschlag:

Die freiberuflichen pädagogischen Fachkräfte der „Ambulanten erzieherischen Hilfen“ erhalten ab dem 01.01.2024 pro Fachleistungsstunde einen Entgeltsatz von 42,00 €.

 

Finanz. Auswirkung:

Der Mehrbedarf i.H.v. insgesamt 23.350 € ist bei den nachfolgenden Produktsachkonten bereits im Haushalt 2024 eingepreist

 

060310.533118 - Ambulante Hilfen durch eine Erziehungsbeistandschaft gem. § 30 SGB VIII

060310.533119 - Ambulante Hilfen durch eine Sozialpädagogische Familienhilfe gem. § 31 SGB VIII

060310.533124 - Ambulante Hilfen für junge Volljährige gem. § 41 SGB VIII

060310.533140 - Ambulante Hilfen für begleiteten Umgang gem. § 18 SGB VIII

 

Nachhaltigkeitseinschätzung:

Die Nachhaltigkeitsstrategie der Stadt Haan wird durch diese Vorlage nicht berührt.