Sachverhalt:
Jugendhilfeleistungen
sind Teil des sozialen Netzes einer Kommune und knüpfen unmittelbar an der
Erziehungs- und Sozialkompetenz der Familien an.
Die
Inanspruchnahme erzieherischer Hilfen wird von vielfältigen Faktoren bestimmt,
wie z. B. den familiären Strukturen, sozialstrukturellen Bedingungen und der
gesamtgesellschaftlichen Entwicklung. Die familiären Strukturen werden quer
durch die sozialen Schichten instabiler und zerbrechlicher, mit vielfältigen
Folgen für die davon betroffenen Kinder und Jugendlichen. Prekäre Lebenslagen
und Sozialisationsbedingungen führen dahin, dass Eltern und Kinder mittels
erzieherischer Hilfen unterstützt werden müssen.
Ziel
einer ambulanten Unterstützung für Betroffene ist, einer akuten
Kindeswohlgefährdung entgegenzutreten und gleichwohl die Entwicklung sozialer
und erzieherischer Kompetenz sowie eine Unterstützung bei der Überwindung
persönlicher, familiärer und sozialer Schwierigkeiten und Konflikte zu
ermöglichen. Die rechtzeitige Wahrnehmung familiärer Konflikte und eine
zielgenaue, rasche Hilfe ist die einzige Alternative, um eine kostenintensive
Unterbringung in der Heimerziehung zu vermeiden oder diese zumindest zeitlich
hinauszuzögern.
Ambulante
erzieherische Hilfen sind eine gesetzlich vorgeschriebene Pflichtleistung der
Kinder- und Jugendhilfe nach dem SGB VIII.
In
der Stadt Haan wird der ambulante Bedarf durch externe Träger und durch den
eigenen Bereich des berufserfahrenen und multiprofessionellen Teams „Ambulante
erzieherische Hilfen“ gedeckt. Das erlaubt eine passgenaue Beratung und
Begleitung im sozialen Umfeld der Familien, Alleinerziehenden, Kinder und
Jugendlichen durch das Jugendamt.
Für
externe Träger werden momentan Stundensätze zwischen 48,90 € und 78,71 € je
Fachleistungsstunde gezahlt.
Seit
dem 01.01.2016 liegt das Entgelt je Fachleistungsstunde für die eigenen
ambulanten erzieherische Hilfen unverändert bei 32,00 € und somit weit unter
den Entgelten der externen Träger. Seit 2016 hat sich allein der
Verbraucherpreisindex um 25,1 % erhöht, das entspricht einer Erhöhung um 8,03 €
auf 40,03 €.
Die
ambulanten erzieherischen Hilfen sind pflichtige Aufgaben, die die Stadt Haan
anbieten muss. Wenn die Kapazitäten im Team der „Ambulanten erzieherischen
Hilfen“ erschöpft sind oder ein fachlich passendes Angebot nicht vorgehalten
werden kann, müssen externe Anbieter zu den o.g. Stundensätzen angefragt
werden.
Für
das Jahr 2022 wurden in den einzelnen Hilfen 2.335 Fachleistungsstunden in 19
Fällen durch die Fachkräfte der „Ambulanten erzieherischen Hilfen“ geleistet.
Die
Verwaltung schlägt eine Erhöhung der Fachleistungsstunde von 32,00 € auf 42,00
€ vor.
Bei
gleichbleibendem Einsatz bedeutet die Anpassung auf 42,00 € eine Steigerung der
Kosten um 23.350 € auf 98.070 €. Sollte das Jugendamt künftig nur noch auf externe
Anbieter angewiesen sein, wird ein durchschnittliches Entgelt von 63,81 €
fällig. Bei 2.335 Stunden beträgt hier der Mehrbedarf 74.268 €.
Beschlussvorschlag:
Die
freiberuflichen pädagogischen Fachkräfte der „Ambulanten erzieherischen Hilfen“
erhalten ab dem 01.01.2024 pro Fachleistungsstunde einen Entgeltsatz von 42,00
€.
Finanz. Auswirkung:
Der Mehrbedarf i.H.v. insgesamt 23.350 € ist bei
den nachfolgenden Produktsachkonten bereits im Haushalt 2024 eingepreist
060310.533118
- Ambulante Hilfen durch eine Erziehungsbeistandschaft gem. § 30 SGB VIII
060310.533119
- Ambulante Hilfen durch eine Sozialpädagogische Familienhilfe gem. § 31 SGB
VIII
060310.533124
- Ambulante Hilfen für junge Volljährige gem. § 41 SGB VIII
060310.533140
- Ambulante Hilfen für begleiteten Umgang gem. § 18 SGB VIII
Nachhaltigkeitseinschätzung:
Die
Nachhaltigkeitsstrategie der Stadt Haan wird durch diese Vorlage nicht berührt.