Sachverhalt:
Die
Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von
Kindertageseinrichtungen, Tagespflege, Offener Ganztagsschule im Primarbereich
in der Stadt Haan wurde inhaltlich und redaktionell überarbeitet und vom Rat am
20.06.2023 beschlossen.
Angesichts
der sich erheblich verschlechternden Haushaltssituation der Stadt Haan schlägt
die Verwaltung erneut eine moderate, sozialverträgliche Beitragserhöhung für
den Besuch von Kitas, Kindertagespflegestellen und OGS vor und möchte damit
einen Beitrag zur Haushaltskonsolidierung erbringen.
Die Beitragstabelle
wird daher mit zwei denkbaren Alternativen in einer Neufassung zur
Beschlussfassung vorgelegt. Die vorgeschlagenen Änderungen sind rot markiert.
Mittels
zweier verschiedener Simulationen im Bereich der Beitragstabellen wurde
geprüft, wie viel Mehreinnahmen durch eine mögliche Erhöhung von
Elternbeiträgen generiert werden können. Diese wurde vorgenommen lediglich für
die aktuell bestehenden oberen Einkommensklassen von 87.000 € - 100.000 € sowie
oberhalb der aktuell bestehenden höchsten Einkommensklasse von aktuell über
100.000 €. Zu den sozialverträglichen Beitragserhöhungen in diesen beiden
Klassen wird die Einführung einer neuen Beitragsklasse (Einkommen über 113.000
€) als sinnvoll erachtet, welche ebenfalls in die aktuellen Tabellenentwürfe
aufgenommen wurde und in beiden Vorschlägen identisch ist.
Elternbeiträge
für die Kitas und Einrichtungen der Kindertagespflege:
Durch
die Beitragstabelle der Anlage 1 könnten durch die Erhöhung der Beträge im
Bereich der Kindertagesbetreuung Mehreinahmen von rund 51.000 € jährlich und
durch die Beitragstabelle der Anlage 2 Mehreinahmen von 59.000 € jährlich
generiert werden. Die Mehreinnahmen in einer neuen oberen Beitragsklasse für
Einkommen ab 113.000 € war in diesem Zusammenhang nicht zu simulieren. Aufgrund
der künftigen Nachvollziehbarkeit hat das Jugendamt in diesem Zusammenhang auf
prozentuale Steigerungen bei der Erhöhung der Beiträge für die
Kindertagesbetreuung zurückgegriffen. Insgesamt wurde bei der Erhöhung der
Elternbeiträge darauf geachtet, dass die angebotene Betreuungsstunde trotz
Erhöhungen erschwinglich bleibt. So bleibt diese mit Erhöhung und neuer
Einkommensklasse in beiden ausgearbeiteten Varianten der Beitragstabelle
maximal bei ca. 4,50 € pro Betreuungsstunde.
Elternbeiträge
für die Offene Ganztagsschule:
Der
Höchstbeitrag für die Offene Ganztagsschule wird im Runderlass des Ministeriums
für Schule und Weiterbildung „Offene und Gebunde Ganztagsschulen sowie
außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote im Primarbereich und der
Sekundarstufe I“ vom 23.12.2010 in der aktuell geltenden Fassung geregelt (Bass
12-63-Nr. 2). Für das Schuljahr 2023/24 liegt der mögliche Höchstbeitrag bei
221 €. Ab dem 01.08.2024 erhöht sich der maximal mögliche Höchstbeitrag
jährlich zum Schuljahresbeginn - kaufmännisch gerundet - um jeweils 3 Prozent.
Zusätzlich zur sozialen Staffelung der Beiträge nach Einkommen der Eltern
können auch eine Ermäßigung für Geschwisterkinder (auch für Kinder, die eine
Kindertageseinrichtung besuchen) sowie ein Ausgleich zwischen Stadt- oder
Gemeindeteilen oder Schulen mit unterschiedlich hohem Beitragsaufkommen
vorgesehen werden. Eine Geschwisterregelung ist bereits in der bisherigen
Satzung implementiert. Für die OGS-Standorte in Haan wurde letztmalig zum 01.08.2017
von der Möglichkeit des Höchstbeitrags Gebrauch gemacht und dieser seinerzeit
ab einem Einkommen von 87.000 € auf 180 € angehoben. Mit Rücksicht auf die
Pandemie und die bestehenden Einschränkungen wurde verwaltungsseitig auf den
Vorschlag einer weiteren notwendigen Anpassung der Beiträge in den vergangenen
Jahren verzichtet.
Mit
Blick auf die Haushaltslage, verbunden mit dem Ziel, die Qualität an den
OGS-Standorten langfristig zu sichern, ist eine Anpassung der Elternbeiträge
nunmehr zwingend erforderlich. Hierbei sollen soziale Aspekte weiterhin
Berücksichtigung finden, indem eine Anpassung nur ab einem Einkommen ab 87.000
€ erfolgt und durch zwei zusätzliche Einkommensstufen eine weitere
Differenzierung erfolgt. Da bisher bei einem zu berücksichtigenden Einkommen ab
100.000 € keine Einkommensnachweise eingereicht werden müssen, können die
Mehreinnahmen in der neuen Einkommensstufe ab 113.000 € erst nach tatsächlicher
Vorlage der Einkommensnachweise beziffert werden.
Eine
entsprechend des Runderlasses mögliche automatisierte Erhöhung zum 01.08. eines
jeden Jahres wird aus Sicht der Verwaltung nicht befürwortet. Hier sollte in
Abhängigkeit der wirtschaftlichen Lage und den Einkommensverhältnissen zu
späterer Zeit die Beitragsstaffel in Gänze neu betrachtet und ggf. angepasst
werden.
Beschlussvorschlag:
Die
Neufassung der Beitragsstaffel entsprechend der Anlage xx (nach Beratung) zur
Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Betreuung von Kindern in
Kindertageseinrichtungen, Tagespflege, Offener Ganztagsschule im Primarbereich
in der Stadt Haan wird mit Wirkung zum 01.08.2024 beschlossen.
Finanz. Auswirkung:
Mehreinnahmen Elternbeiträge Kita /
Tagespflege
Produkte:
-
060110 Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen (fremder Träger)
-
060125 Städt. Kindertageseinrichtungen
-
060130 Kindertagespflege
Durch
die Neuberechnung der Beiträge stehen der Verwaltung in Variante 1 voraussichtlich
51.000 € jährlich und Variante 2 voraussichtlich 59.000 € jährlich an
Mehreinnahmen aus den Beiträgen der Kindertagesbetreuung zur Verfügung.
Mehreinnahmen
Elternbeiträge OGS
Produkt:
-
030710 Offene Ganztagsschule
Im
Bereich der OGS können mit der Erhöhung der Elternbeiträge in der Anlage 1
voraussichtlich 75.500 € Mehreinnahmen im Jahr erzielt werden. Durch die
Erhöhung der Elternbeiträge in der Anlage 2 können ungefähr 90.500 €
Mehreinnahmen im Jahr erzielt werden. Ferner kann durch die Einführung einer
neuen oberen Beitragsklasse (ab 113.000 €) mit weiteren Mehreinnahmen, welche
aktuell nicht genauer zu beziffern sind, gerechnet werden.
Nachhaltigkeitseinschätzung:
Die
Nachhaltigkeitsstrategie der Stadt Haan wird durch diese Vorlage nicht berührt.