Betreff
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Bildungsangeboten im Rahmen der zehn Bildungsgrundsätze des Landes NRW in den Kindertagesstätten und der Kindertagespflege auf Haaner Stadtgebiet – Aufhebung der Förderung als Konsolidierungsvorschlag
Vorlage
51/076/2023
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Im Rahmen der Beratungen zum Haushaltsplan 2021 wurde vom Rat der Stadt Haan beschlossen, dass für die Jahre 2021 ff. ein Förderbudget für musikalisch-künstlerische Bildungsangebote in den Kindertagesstätten freier Träger in Höhe von jährlich 80 T€ eingestellt wird. Gleiche Bildungsangebote sollen auch in den Kindertagesstätten in städtischer Trägerschaft nutzbar werden. Für die Förderung wurden Förderbedingungen entwickelt, welche insbesondere Wert auf eine Zusammenarbeit mit anerkannten bzw. etablierten Partnern legen. Auf Antrag der AG 78 beschloss der JHA am 17.11.2021, die Themenbindung der Förderrichtlinie an der musikalisch-künstlerischen Orientierung aufzuheben und stattdessen nach der Vielfalt der zehn Bildungsbereiche des Landes NRW auszurichten. Diesem Vorschlag folgte der Rat mit Beschluss vom 14.12.2021 unter Erhöhung des Budgets von bislang 80.000 € auf 100.000 € jährlich. Die Verwaltung wurde beauftragt, hierfür die Förderrichtlinie zu überarbeiten. Die überarbeitete Förderrichtlinie wurde vom Rat der Stadt Haan am 25.10.2022 zustimmend zur Kenntnis genommen. Diese beinhaltet auch eine Partizipation der Einrichtungen der Kindertagespflege ab dem 01.08.2023, um die Chancengerechtigkeit zu erhöhen.

Im Haushaltsjahr 2022 wurden 45.011 € durch die freien Träger und 13.840 € für die städtischen Kitas in Anspruch genommen. Für Projekte im Kita-Jahr 2023/24 wurden 60.450 € bewilligt, die im Haushaltsjahr 2023 ausgezahlt werden. Einrichtungen der Kindertagespflege haben die Mittel für das Kita-Jahr 2023/24 nicht beantragt.

Bei der Zuwendung handelt es sich um eine freiwillige Leistung der Stadt Haan, über deren Vergabe nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel entschieden wird. Angesichts der sich deutlich verschlechternden Haushaltslage der Stadt Haan macht die Verwaltung den Konsolidierungsvorschlag, das Förderbudget für freie Träger von Kitas, städtische Kitas und Kindertagespflege ab dem Kita-Jahr 2024/2025 zu streichen.

 

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt Haan hebt ab dem Kindergartenjahr 2024/2025 die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Bildungsangeboten im Rahmen der zehn Bildungsgrundsätze des Landes NRW in den Kindertagesstätten und der Kindertagespflege auf Haaner Stadtgebiet vom 25.10.2022 auf.

 

Finanz. Auswirkung:

Aufwandsminderung bei Produktkonto 060110.531812 i.H.v. 100 T€ jährlich (freie Träger)

Aufwandsminderung bei Produktkonto 060125.529190 i.H.v. 14 T€ jährlich (städtische Kitas)

 

Nachhaltigkeitseinschätzung:

Die Nachhaltigkeitsstrategie der Stadt Haan wird durch diese Vorlage nicht berührt.