Sachverhalt:
Im Rahmen der Beratungen zum Haushaltsplan
2021 wurde vom Rat der Stadt Haan beschlossen, dass für die Jahre 2021 ff. ein
Förderbudget für musikalisch-künstlerische Bildungsangebote in den
Kindertagesstätten freier Träger in Höhe von jährlich 80 T€ eingestellt wird.
Gleiche Bildungsangebote sollen auch in den Kindertagesstätten in städtischer
Trägerschaft nutzbar werden. Für die Förderung wurden Förderbedingungen
entwickelt, welche insbesondere Wert auf eine Zusammenarbeit mit anerkannten
bzw. etablierten Partnern legen. Auf Antrag der AG 78 beschloss der JHA am
17.11.2021, die Themenbindung der Förderrichtlinie an der
musikalisch-künstlerischen Orientierung aufzuheben und stattdessen nach der
Vielfalt der zehn Bildungsbereiche des Landes NRW auszurichten. Diesem
Vorschlag folgte der Rat mit Beschluss vom 14.12.2021 unter Erhöhung des
Budgets von bislang 80.000 € auf 100.000 € jährlich. Die Verwaltung wurde
beauftragt, hierfür die Förderrichtlinie zu überarbeiten. Die überarbeitete
Förderrichtlinie wurde vom Rat der Stadt Haan am 25.10.2022 zustimmend zur
Kenntnis genommen. Diese beinhaltet auch eine Partizipation der Einrichtungen
der Kindertagespflege ab dem 01.08.2023, um die Chancengerechtigkeit zu
erhöhen.
Im
Haushaltsjahr 2022 wurden 45.011 € durch die freien
Träger und 13.840 € für die städtischen Kitas in Anspruch genommen. Für
Projekte im Kita-Jahr 2023/24 wurden 60.450 € bewilligt, die im Haushaltsjahr
2023 ausgezahlt werden. Einrichtungen der Kindertagespflege haben die Mittel
für das Kita-Jahr 2023/24 nicht beantragt.
Bei
der Zuwendung handelt es sich um eine freiwillige Leistung der Stadt Haan, über
deren Vergabe nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren
Haushaltsmittel entschieden wird. Angesichts der sich deutlich
verschlechternden Haushaltslage der Stadt Haan macht die Verwaltung den
Konsolidierungsvorschlag, das Förderbudget für freie Träger von Kitas,
städtische Kitas und Kindertagespflege ab dem Kita-Jahr 2024/2025 zu streichen.
Beschlussvorschlag:
Der
Rat der Stadt Haan hebt ab dem Kindergartenjahr 2024/2025 die Richtlinie über
die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Bildungsangeboten im Rahmen der
zehn Bildungsgrundsätze des Landes NRW in den Kindertagesstätten und der
Kindertagespflege auf Haaner Stadtgebiet vom 25.10.2022 auf.
Finanz. Auswirkung:
Aufwandsminderung
bei Produktkonto 060110.531812 i.H.v. 100 T€ jährlich (freie Träger)
Aufwandsminderung
bei Produktkonto 060125.529190 i.H.v. 14 T€ jährlich (städtische Kitas)
Nachhaltigkeitseinschätzung:
Die
Nachhaltigkeitsstrategie der Stadt Haan wird durch diese Vorlage nicht berührt.