Betreff
Situation der unbegleiteten minderjährigen Ausländer (UMA) im Jugendamt Haan
Vorlage
51/077/2023
Art
Informationsvorlage

Sachverhalt:

Unbegleitete Minderjährige Ausländer (UMA) werden vom örtlichen Jugendamt gem.
§ 42a SGB VIII vorläufig in Obhut genommen, sobald die unbegleitete Einreise in Deutschland festgestellt wird. In einem ersten Screening wird festgestellt, ob eine Verteilung über die Landesverteilstelle (in NRW das Landesjugendamt des LVR) nach Kindeswohlaspekten möglich ist.

Ist dies der Fall, werden die UMA nach einer landesweiten Quote einem örtlichen Träger zur Inobhutnahme nach §42 SGB VIII zugewiesen. Die Quote wird wöchentlich aktualisiert und steigt rasant, was angesichts der generellen Entwicklung der Flüchtlingszahlen nicht anders zu erwarten ist. Lag sie im letzten Jahr für Haan noch bei sieben UMA, beträgt die aktuelle Zahl der aufzunehmenden UMA für Haan 16.

Vorläufige Inobhutnahmen sind in der Regel Thema in grenznahen Kommunen und Kommunen mit einer Erstaufnahmeeinrichtung. Insbesondere Bochum platzt mit vorläufigen Inobhutnahmen aus allen Nähten.

Hat in der Vergangenheit die Landesverteilstelle vor einer Verteilung noch das aufnehmende Jugendamt nach seinen Kapazitäten gefragt, ist man gerade angesichts der Situation in Bochum dazu übergangen, die aufnehmenden Jugendämter nur noch per Mail über ihre Aufnahmepflicht innerhalb der Frist eines Monats zu unterrichten.

Da sämtliche Einrichtungen überbelegt sind, hat das Ministerium sogenannte Brückenlösungen erlaubt. Das sind provisorische Betreuungssettings, die nicht die Voraussetzung für eine Betriebserlaubnis nach § 45 SGB VIII erfüllen. Aber auch hier sind die Kapazitäten längst erschöpft.

Die Inobhutnahmestelle für das Jugendamt Haan hat seit mehreren Monaten einen Aufnahmestopp für UMA.

Bei der letzten Zuweisung nach Haan haben die Sachbearbeiterinnen des Sozialen Dienstes über Wochen bundesweit vergeblich einen Platz in einer Einrichtung gesucht. Bei der Überlegung, den Minderjährigen in einer Jugendherberge unterzubringen und ambulant hochfrequent pädagogisch zu betreuen, musste das Jugendamt erfahren, dass bereits andere Jugendämter auf die Idee gekommen sind und alle Jugendherbergen im Umkreis mit UMA voll belegt sind.

Eine Unterbringung in einer Einrichtung für Erwachsene ist auch für ältere UMA nicht zulässig.

Schließlich musste der UMA in einem Hotel untergebracht werden, wo er von einem ambulanten Träger betreut wird.

Ganz abgesehen davon, dass hier eine dem Wohl des jungen Menschen angemessene Erziehung kaum möglich ist, sind wir in einer Situation, die sowohl für den Minderjährigen, als auch für die Mitarbeiterinnen des Jugendamtes mit erheblichen Risiken verbunden ist.

Das Jugendamt der Stadt Haan muss mitteilen, dass es bei der Aufnahmepflicht unbegleiteter Minderjähriger angesichts steigender Zahlen und nicht vorhandener Unterbringungsmöglichkeiten am Limit angekommen ist. Zum Zeitpunkt der Erstellung der Vorlage Anfang 11/23 wird an einer Brückenlösung in Haan gearbeitet, jedoch ist eine Realisierung noch nicht sicher.

 

Beschlussvorschlag:

Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen.  

Finanz. Auswirkung:

Keine

Nachhaltigkeitseinschätzung:

Die Nachhaltigkeitsstrategie der Stadt Haan ist von dieser Vorlage nicht betroffen.