Sachverhalt:
Unbegleitete Minderjährige Ausländer (UMA) werden vom örtlichen
Jugendamt gem.
§ 42a SGB VIII vorläufig in Obhut genommen, sobald die unbegleitete Einreise in
Deutschland festgestellt wird. In einem ersten Screening wird festgestellt, ob
eine Verteilung über die Landesverteilstelle (in NRW das Landesjugendamt des
LVR) nach Kindeswohlaspekten möglich ist.
Ist dies der Fall, werden die UMA nach einer landesweiten Quote einem
örtlichen Träger zur Inobhutnahme nach §42 SGB VIII zugewiesen. Die Quote wird
wöchentlich aktualisiert und steigt rasant, was angesichts der generellen
Entwicklung der Flüchtlingszahlen nicht anders zu erwarten ist. Lag sie im
letzten Jahr für Haan noch bei sieben UMA, beträgt die aktuelle Zahl der
aufzunehmenden UMA für Haan 16.
Vorläufige Inobhutnahmen sind in der Regel Thema in grenznahen Kommunen
und Kommunen mit einer Erstaufnahmeeinrichtung. Insbesondere Bochum platzt mit
vorläufigen Inobhutnahmen aus allen Nähten.
Hat in der Vergangenheit die Landesverteilstelle vor einer Verteilung
noch das aufnehmende Jugendamt nach seinen Kapazitäten gefragt, ist man gerade
angesichts der Situation in Bochum dazu übergangen, die aufnehmenden
Jugendämter nur noch per Mail über ihre Aufnahmepflicht innerhalb der Frist
eines Monats zu unterrichten.
Da sämtliche Einrichtungen überbelegt sind, hat das Ministerium
sogenannte Brückenlösungen erlaubt. Das sind provisorische Betreuungssettings,
die nicht die Voraussetzung für eine Betriebserlaubnis nach § 45 SGB VIII
erfüllen. Aber auch hier sind die Kapazitäten längst erschöpft.
Die Inobhutnahmestelle für das Jugendamt Haan hat seit mehreren Monaten
einen Aufnahmestopp für UMA.
Bei der letzten Zuweisung nach Haan haben die Sachbearbeiterinnen des
Sozialen Dienstes über Wochen bundesweit vergeblich einen Platz in einer
Einrichtung gesucht. Bei der Überlegung, den Minderjährigen in einer
Jugendherberge unterzubringen und ambulant hochfrequent pädagogisch zu betreuen,
musste das Jugendamt erfahren, dass bereits andere Jugendämter auf die Idee
gekommen sind und alle Jugendherbergen im Umkreis mit UMA voll belegt sind.
Eine Unterbringung in einer Einrichtung für Erwachsene ist auch für
ältere UMA nicht zulässig.
Schließlich musste der UMA in einem Hotel untergebracht werden, wo er
von einem ambulanten Träger betreut wird.
Ganz abgesehen davon, dass hier eine dem Wohl des jungen Menschen
angemessene Erziehung kaum möglich ist, sind wir in einer Situation, die sowohl
für den Minderjährigen, als auch für die Mitarbeiterinnen des Jugendamtes mit
erheblichen Risiken verbunden ist.
Das Jugendamt der Stadt Haan muss mitteilen, dass es bei der
Aufnahmepflicht unbegleiteter Minderjähriger angesichts steigender Zahlen und
nicht vorhandener Unterbringungsmöglichkeiten am Limit angekommen ist. Zum
Zeitpunkt der Erstellung der Vorlage Anfang 11/23 wird an einer Brückenlösung
in Haan gearbeitet, jedoch ist eine Realisierung noch nicht sicher.
Beschlussvorschlag:
Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen.
Finanz. Auswirkung:
Keine
Nachhaltigkeitseinschätzung:
Die Nachhaltigkeitsstrategie der Stadt Haan ist von dieser Vorlage nicht betroffen.