Betreff
Haushaltsplanberatungen 2024
Vorlage
20/109/2023
Aktenzeichen
20.1
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Sachverhalt:

Gem. § 59 Abs. 2 GO NRW bereitet der Finanzausschuss die Haushaltssatzung der Gemeinde vor.

 

Gem. § 80 Abs. 2 GO ist der Haushaltsplanentwurf 2024 am 24.10.2023 in den Rat eingebracht und am 25.10.2023 im Amtsblatt Nr. 16 der Stadt Haan bekannt gemacht worden. Gem. § 80 Abs. 3 GO wurde den Einwohnern und Abgabepflichtigen vom 26.10.2023 bis 24.11.2023 Gelegenheit gegeben, gegen den Haushaltsplanentwurf Einwendungen zu erheben, über die in öffentlicher Sitzung zu beschließen wäre.

 

Einwendungen von Abgabepflichtigen oder Einwohnern liegen z.Zt. noch nicht vor.

 

Gem. § 80 Abs. 4 GO ist der Entwurf der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen in öffentlicher Sitzung zu beraten und zu beschließen. Die Beratung, Beschlussfassung und Verabschiedung des Haushaltes 2024 ist für den 01. Februar 2024 vorgesehen. Eine Vorberatung des Haushaltsplanentwurfes erfolgt jeweils in öffentlicher Sitzung in den einzelnen Fachausschüssen zwischen dem 14. November und 30. November 2023 sowie abschließend im Haupt- und Finanzausschuss am 05. bzw. 07. Dezember 2023.

 

Zu dem Haushaltsplanentwurf sind Veränderungsanträge sowohl seitens der Verwaltung als auch der Politik gestellt worden. Die abschließende Vorberatung der Anträge ist für den 05.12. bzw. optional in einer weiteren Sitzung am 07.12.2023 im Haupt- und Finanzausschuss vorgesehen. Die sich aus den hierzu gefassten Empfehlungen des HFA insgesamt ergebenden Änderungen im Ergebnis- und Finanzplan sowie der Haushaltssatzung werden im Anschluss an die Sitzungen des HFA in einer Ergänzungsvorlage mitgeteilt und sind abschließend im Rat zu beraten und zu beschließen.

 

Dem Zuständigkeitsbereich des HFA obliegt der gesamte Haushalt mit allen Produkten.

 

 

 

Z. Zt. liegen die als Anlage beigefügten Veränderungsanträge vor und werden lfd. aktualisiert.

 

 

Beschlussvorschlag:

Der am 24.10.2023 vorgelegte Entwurf der Haushaltssatzung 2024 nebst Anlagen wird unter Berücksichtigung der Beschlüsse zu den einzelnen Veränderungsanträgen beschlossen.

 

Finanz. Auswirkung:

Siehe Haushaltsplan