Betreff
Sportheim Gruiten
1. Planungsstand nach Abschluss der Leistungsphase 3
2. Antrag auf Erhöhung des Zuweisungsbetrages
Vorlage
II/052/2023
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Zum Sachverhalt wird u.a. auf die Vorlagen II/031/2022, II/031/2022/1 und II/051/2023 sowie die verschiedenen Sachstandsberichte des TSV Gruiten verwiesen.

Der Rat hat anlässlich seiner Sitzung am 25.10.2022 u.a. folgende Beschlüsse gefasst:

„1) Der Rat der Stadt Haan nimmt zur Kenntnis, dass der TSV Gruiten den Antrag auf Erhöhung des Zuwendungsbetrages jedenfalls bis zum Vorliegen weiterer Planungsergebnisse zurückgezogen hat.

2a) Der Rat der Stadt Haan hebt den in seiner Sitzung vom 29.10.2020 als Ziffer 2 gefassten Beschluss

„Der TSV erstellt eine alternative Planung, die den Ausbaustandard nach KfW 55 zu Grunde legt und beziffert die Mehrkosten, die sich bezogen auf einen ENEV Standard ergeben und legt die Ergebnisse zur Beratung im Rat der Stadt vor“

auf und beschließt stattdessen:

„Der TSV Gruiten soll die Planung und die Ausführung des neuen Sportheims Gruiten mindestens im KfW 55-Standard oder – im Falle einer etwaigen Anpassung der Rechtslage zum Genehmigungszeitpunkt – in einem dem KfW-Standard mindestens gleichwertigen Standard vornehmen.“.

2 b) Der Rat der Stadt Haan beschließt, dass der TSV Gruiten in den von ihm auszuschreibenden und abzuschließenden Verträgen mit den Architekten, Ingenieuren und Fachplanern jeweils eine zweistufige Beauftragung vorsehen soll – und zwar in derart, dass in einer ersten Stufe die Leistungsphasen 1 bis 4 HOAI sowie in einer zweiten Stufe (also optional) die Leistungsphasen 5 bis 8 HOAI beauftragt werden. Eine Freigabe der weiteren Planung muss durch den Rat der Stadt Haan nach Abschluss der Leistungsphase 3 erfolgen.

 2 c) Der Rat der Stadt Haan beschließt, dass der TSV Gruiten in die von ihm auszuschreibenden und abschließenden Verträgen mit den Architekten, Ingenieuren und Fachplanern die Möglichkeit eines Auftraggeberwechsels von ihm auf die Stadt Haan vorsehen kann.“

 

Entsprechend Punkt 2b) legt der TSV Gruiten wie beschlossen die vollständige Entwurfsplanung zur Freigabe durch den Rat nach Abschluss der Leistungsphase 3 vor. Der Umfang der der Verwaltung vorgelegten Unterlagen ist beträchtlich und wird daher nur auszugsweise veröffentlicht (Kostenberechnung). Bei Interesse können die Planungsunterlagen jedoch nach Terminabsprache im Amt für Schule und Sport eingesehen werden. Zudem hat der TSV Gruiten auf seiner Homepage viele Unterlagen bereits öffentlich eingestellt und anlässlich einer Informationsveranstaltung am 25.10.2023 einer breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Außerdem wird ein Vertreter des TSV Gruiten anlässlich der Sitzung des BSA am 22.11.2023 eine Präsentation hierzu vornehmen, die anschließend zu Protokoll versandt wird.

Die Kostenberechnung hat zu dem Ergebnis geführt, dass sich das Bauvorhaben gegenüber dem bislang zugesagten Fördervolumen in Höhe von 2,43 Mio. € um
1,55 Mio. € verteuert. Das ist eine Steigerung um 63,8 %. Bislang wurde aus dem freigegebenen Budget bereits ein Betrag in Höhe von 261.579,05 € abgerufen und ausgezahlt. Hierfür sind v.a. Planungsleistungen abgerechnet worden.

Seit dem letzten BSA wurde die Interessenbekundung für die Teilnahme am Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ für den Neubau des Sportheims Gruiten fristgerecht abgegeben.

Zu Nr. 1 des Beschlussvorschlages wird auf die Präsentation anlässlich der Sitzung verwiesen.

Zu Nr. 2 des Beschlussvorschlages weist die Verwaltung darauf hin, dass dem Rat keine Beschlussempfehlung gegeben werden kann, da es sich um eine rein politische Entscheidung handelt. Für die Beschlussfassung ist das Erfordernis einer umfassenden Haushaltskonsolidierung und die Tatsache, dass die Förderung des Neubaus eines Sportheims nicht zu den Pflichtaufgaben einer Kommune gehört, dem verständlichen Wunsch der Sportlerinnen und Sportler in Gruiten gegenüberzustellen und hier eine politische Abwägung vorzunehmen. Die Verwaltung weist darauf hin, dass zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Vorlage Anfang November 2023 noch kein genehmigungsfähiges Haushaltssicherungskonzept erkennbar ist. Zugleich ist der Erfolg der Interessenbekundung hinsichtlich des Bundesprogrammes noch nicht absehbar.

 

Beschlussvorschlag:

 

  1. Der BSA nimmt die Präsentation des TSV Gruiten e.V. zum Planungsstand nach Abschluss der Leistungsphase 3 zur Kenntnis.
  2. Der Rat nimmt die Kostenberechnung nach Abschluss der Leistungsphase 3 (Anlage 1) sowie den Antrag des TSV Gruiten e.V. vom 31.10.2023 zur Erhöhung des Zuwendungsbetrages um 1,55 Mio. € (Anlage 2) zur Kenntnis. Eine Beschlussfassung hierzu erfolgt nach Beratung.

 

Finanz. Auswirkung:

 

Bei positiver Beschlussfassung ist ein weiterer Zuschuss in Höhe von insgesamt 3,725 Mio. €uro zu erbringen.

 

Für den Zuschuss müsste ein Investitionskredit aufgenommen werden. Die Zinsaufwendungen würden sich bei einem Zinssatz von 3,5% auf anfänglich jährlich 130.375 € belaufen.

Die Tilgung für einen Ratenkredit über 40 Jahre liegt bei jährlich 93.125 €. Aufgrund des negativen Cashflows aus lfd. Verwaltungstätigkeit müsste zur Tilgung ein Kassenkredit aufgenommen werden. Hier liegt der Zins im ersten Jahr bei einem Zinssatz von 4,0% bei 3.725 €, der zu zahlende Zins erhöht sich unter gleichen Bedingungen jährlich um den gleichen Betrag, da eine Tilgung des Kassenkredites auf Jahre nicht darstellbar ist.

 

Neben den Zinsen belastet die Abschreibung den Haushalt jährlich mit rd. 75.000 €.

 

Im Haushaltsplanentwurf 2024 sind die auf die Restmittel aus dem bisherigen Zuwendungsbescheid entfallenden Zinsen und Abschreibungen berücksichtigt. Die zusätzlich erforderlichen Mittel in Höhe von 1,55 Mio. € würden demnach zu einer weiteren jährlichen Belastung des Ergebnishaushaltes in Höhe von 86.800 € (Zinsen und AfA) führen. Der Verzicht auf die Maßnahme würde zu einer Entlastung des Haushaltsentwurfes von 122.300 € führen.

  

Nachhaltigkeitseinschätzung:

 

Diese Vorlage berührt die Nachhaltigkeitsstrategie der Stadt Haan nicht.