1. Planungsstand nach Abschluss der Leistungsphase 3
2. Antrag auf Erhöhung des Zuweisungsbetrages
Sachverhalt:
Zum
Sachverhalt wird u.a. auf die Vorlagen II/031/2022, II/031/2022/1 und
II/051/2023 sowie die verschiedenen Sachstandsberichte des TSV Gruiten
verwiesen.
Der
Rat hat anlässlich seiner Sitzung am 25.10.2022 u.a. folgende Beschlüsse
gefasst:
„1)
Der Rat der Stadt Haan nimmt zur Kenntnis, dass der TSV Gruiten den Antrag auf
Erhöhung des Zuwendungsbetrages jedenfalls bis zum Vorliegen weiterer
Planungsergebnisse zurückgezogen hat.
2a) Der
Rat der Stadt Haan hebt den in seiner Sitzung vom 29.10.2020 als Ziffer 2
gefassten Beschluss
„Der
TSV erstellt eine alternative Planung, die den Ausbaustandard nach KfW 55 zu
Grunde legt und beziffert die Mehrkosten, die sich bezogen auf einen ENEV
Standard ergeben und legt die Ergebnisse zur Beratung im Rat der Stadt vor“
auf
und beschließt stattdessen:
„Der
TSV Gruiten soll die Planung und die Ausführung des neuen Sportheims Gruiten
mindestens im KfW 55-Standard oder – im Falle einer etwaigen Anpassung der
Rechtslage zum Genehmigungszeitpunkt – in einem dem KfW-Standard mindestens
gleichwertigen Standard vornehmen.“.
2
b) Der Rat der Stadt Haan beschließt, dass der TSV Gruiten in den von ihm
auszuschreibenden und abzuschließenden Verträgen mit den Architekten,
Ingenieuren und Fachplanern jeweils eine zweistufige Beauftragung vorsehen soll
– und zwar in derart, dass in einer ersten Stufe die Leistungsphasen 1 bis 4
HOAI sowie in einer zweiten Stufe (also optional) die Leistungsphasen 5 bis 8
HOAI beauftragt werden. Eine Freigabe der weiteren Planung muss durch den Rat
der Stadt Haan nach Abschluss der Leistungsphase 3 erfolgen.
2
c) Der Rat der Stadt Haan beschließt, dass der TSV Gruiten in die von ihm
auszuschreibenden und abschließenden Verträgen mit den Architekten, Ingenieuren
und Fachplanern die Möglichkeit eines Auftraggeberwechsels von ihm auf die
Stadt Haan vorsehen kann.“
Entsprechend
Punkt 2b) legt der TSV Gruiten wie beschlossen die vollständige Entwurfsplanung
zur Freigabe durch den Rat nach Abschluss der Leistungsphase 3 vor. Der Umfang
der der Verwaltung vorgelegten Unterlagen ist beträchtlich und wird daher nur
auszugsweise veröffentlicht (Kostenberechnung). Bei Interesse können die
Planungsunterlagen jedoch nach Terminabsprache im Amt für Schule und Sport
eingesehen werden. Zudem hat der TSV Gruiten auf seiner Homepage viele
Unterlagen bereits öffentlich eingestellt und anlässlich einer
Informationsveranstaltung am 25.10.2023 einer breiten Öffentlichkeit zugänglich
gemacht. Außerdem wird ein Vertreter des TSV Gruiten anlässlich der Sitzung des
BSA am 22.11.2023 eine Präsentation hierzu vornehmen, die anschließend zu
Protokoll versandt wird.
Die
Kostenberechnung hat zu dem Ergebnis geführt, dass sich das Bauvorhaben
gegenüber dem bislang zugesagten Fördervolumen in Höhe von 2,43 Mio. € um
1,55 Mio. € verteuert. Das ist eine Steigerung um 63,8 %. Bislang wurde aus dem
freigegebenen Budget bereits ein Betrag in Höhe von 261.579,05 € abgerufen und
ausgezahlt. Hierfür sind v.a. Planungsleistungen abgerechnet worden.
Seit
dem letzten BSA wurde die Interessenbekundung für die Teilnahme am
Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport,
Jugend und Kultur“ für den Neubau des Sportheims Gruiten fristgerecht
abgegeben.
Zu
Nr. 1 des Beschlussvorschlages wird auf die Präsentation anlässlich der Sitzung
verwiesen.
Zu
Nr. 2 des Beschlussvorschlages weist die Verwaltung darauf hin, dass dem Rat
keine Beschlussempfehlung gegeben werden kann, da es sich um eine rein
politische Entscheidung handelt. Für die Beschlussfassung ist das Erfordernis
einer umfassenden Haushaltskonsolidierung und die Tatsache, dass die Förderung
des Neubaus eines Sportheims nicht zu den Pflichtaufgaben einer Kommune
gehört, dem verständlichen Wunsch der Sportlerinnen und Sportler in Gruiten
gegenüberzustellen und hier eine politische Abwägung vorzunehmen. Die
Verwaltung weist darauf hin, dass zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Vorlage
Anfang November 2023 noch kein genehmigungsfähiges Haushaltssicherungskonzept
erkennbar ist. Zugleich ist der Erfolg der Interessenbekundung hinsichtlich des
Bundesprogrammes noch nicht absehbar.
Beschlussvorschlag:
- Der BSA
nimmt die Präsentation des TSV Gruiten e.V. zum Planungsstand nach
Abschluss der Leistungsphase 3 zur Kenntnis.
- Der Rat
nimmt die Kostenberechnung nach Abschluss der Leistungsphase 3 (Anlage 1)
sowie den Antrag des TSV Gruiten e.V. vom 31.10.2023 zur Erhöhung des Zuwendungsbetrages
um 1,55 Mio. € (Anlage 2) zur Kenntnis. Eine Beschlussfassung hierzu
erfolgt nach Beratung.
Finanz. Auswirkung:
Bei positiver Beschlussfassung ist ein
weiterer Zuschuss in Höhe von insgesamt 3,725 Mio. €uro zu erbringen.
Für den Zuschuss müsste ein
Investitionskredit aufgenommen werden. Die Zinsaufwendungen würden sich bei
einem Zinssatz von 3,5% auf anfänglich jährlich 130.375 € belaufen.
Die Tilgung für einen Ratenkredit über 40
Jahre liegt bei jährlich 93.125 €. Aufgrund des negativen Cashflows aus lfd.
Verwaltungstätigkeit müsste zur Tilgung ein Kassenkredit aufgenommen werden.
Hier liegt der Zins im ersten Jahr bei einem Zinssatz von 4,0% bei 3.725 €, der
zu zahlende Zins erhöht sich unter gleichen Bedingungen jährlich um den
gleichen Betrag, da eine Tilgung des Kassenkredites auf Jahre nicht darstellbar
ist.
Neben den Zinsen belastet die Abschreibung
den Haushalt jährlich mit rd. 75.000 €.
Im Haushaltsplanentwurf 2024 sind die auf die
Restmittel aus dem bisherigen Zuwendungsbescheid entfallenden Zinsen und
Abschreibungen berücksichtigt. Die zusätzlich erforderlichen Mittel in Höhe von
1,55 Mio. € würden demnach zu einer weiteren jährlichen Belastung des
Ergebnishaushaltes in Höhe von 86.800 € (Zinsen und AfA) führen. Der Verzicht
auf die Maßnahme würde zu einer Entlastung des Haushaltsentwurfes von 122.300 €
führen.
Nachhaltigkeitseinschätzung:
Diese Vorlage
berührt die Nachhaltigkeitsstrategie der Stadt Haan nicht.