Betreff
Konsolidierungspotenzial im Bereich des Amtes für Bildung und Sport

Zuschüsse Jugendförderung
Erstellung eines Konzeptes zur Erhebung von Nutzungsentgelten für die Benutzung der städtischen Sportstätten (Turn- und Sporthallen sowie Sportplätze).
Vorlage
40/046/2023
Aktenzeichen
40-1
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Ausweislich des von der Kämmerin am 24.10.2023 eingebrachten Haushaltsplanentwurfes für die Jahre 2024 ff. bedarf es erheblicher zusätzlicher Konsolidierungsmaßnahmen, um ein genehmigungsfähiges Haushaltssiche-rungskonzept entwickeln zu können. Gelingt es nicht, ein genehmigungsfähiges HSK darzustellen, befindet sich die Stadt Haan im sog. Nothaushalt, d.h. alle freiwilligen Aufwendungen wären in dem Fall ausgeschlossen, und es dürfen nur noch gesetzliche und vertraglich verpflichtende Ausgaben geleistet werden. Um als Stadt weiterhin handlungsfähig zu sein, gilt es daher zwingend, ein genehmigungsfähiges Haushaltssicherungskonzept vorzulegen und alle möglichen, wenn auch schmerzhaften, Konsolidierungspotentiale aufzuzeigen. Aufgabe der Verwaltung war es daher, alle freiwilligen Aufwendungen und alle pflichtigen Aufwendungen mit Ermessungsspielraum aufzuzeigen. Bereits im Rahmen der Aufstellung des Haushaltsplanentwurfs wurden zahlreiche Kürzungen vorgenommen.

 

Vorschläge umfangreicherer Natur und mit Auswirkung auf einen Großteil der Stadtgemeinde bedürfen einer separaten Beratungs- und Entscheidungsvorlage zwecks Beratung in den dafür vorgesehenen Fachausschüssen. Dies betrifft auch den Sport, der - so ist es Verwaltung und Politik gleichermaßen bewusst - aus den unterschiedlichsten Gründen ein wertvoller und unverzichtbarer Bestandteil unserer Gesellschaft ist. Aufwendungen im sportlichen Bereich sind jedoch, sofern es nicht ausschließlich den Schulsport betrifft, leider grundsätzlich als freiwillig einzustufen. Daher gilt es auch hier, mögliche Konsolidierungsmaßnahmen aufzuzeigen. Aus Sicht der Verwaltung werden zunächst zwei konkrete Maßnahmen benannt.

 

Das eine betrifft die Jugendförderung, die nicht eingestellt, aber gekürzt werden kann. Damit stehen immer noch Haushaltsmittel in Höhe von 30.000 € zur Förderung von sportlichen Projekten für Jugendliche zur Verfügung.

 

Darüber hinaus möchte die Verwaltung ihren Vorschlag aus den Haushaltsberatungen für das Jahr 2023 aufgreifen und erneut vorschlagen, ein Konzept zur Erhebung von Nutzungsentgelten für die Benutzung der Städtischen Sportstätten zu erstellen. Inhaltlich wird hierzu auf die Beratungsvorlage II/036/023 verwiesen, die als Anlage vorsorglich nochmal angefügt wurde. Die Beträge sind in einem weiteren Schritt zu aktualisieren. Mit dem Beschlussvorschlag gilt es, jetzt den Einstieg zu finden, um eine Konzeption zum 01.01.2025 umsetzen zu können, sofern der Rat dem zustimmt.

 

 

Beschlussvorschlag:

Der BSA nimmt die von der Verwaltung ermittelten Konsolidierungspotenziale für den Haushalt 2024 ff. zur Kenntnis und entscheidet über deren Umsetzung nach Beratung. Diese umfassen im Einzelnen:

 

  1. Kürzung des Ansatzes für die Jugendförderung in den Haaner Sportvereinen um 20.000 €

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, zum 01.01.2025 eine Konzeption zur Erhebung von Nutzungsentgelten für die städtischen Sportstätten (Turn- und Sporthallen sowie Sportplätze) in Abstimmung mit den Sportvereinen zu entwickeln und diese im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2025 zur Entscheidung vorzulegen. Hierzu wird eine Gebührensatzung zur Satzung der Stadt Haan über die Benutzung der Sportstätten vom 24.05.1995 in der jeweils aktuellen Fassung vorbereitet.

 

 

Finanz. Auswirkung:

Einsparung in Höhe von 20.000 € ab 2024 ff

 

Nachhaltigkeitseinschätzung:

Bezugnehmend auf den Kriterienkatalog für die Nachhaltigkeitseinschätzung der Haaner Nachhaltigkeitsstrategie liegen weder fördernde noch hemmende Auswirkungen vor.