Zuschüsse Jugendförderung
Erstellung eines Konzeptes zur Erhebung von Nutzungsentgelten für die Benutzung der städtischen Sportstätten (Turn- und Sporthallen sowie Sportplätze).
Sachverhalt:
Ausweislich des von der Kämmerin am 24.10.2023 eingebrachten
Haushaltsplanentwurfes für die Jahre 2024 ff. bedarf es erheblicher
zusätzlicher Konsolidierungsmaßnahmen, um ein genehmigungsfähiges
Haushaltssiche-rungskonzept entwickeln zu können. Gelingt es nicht, ein
genehmigungsfähiges HSK darzustellen, befindet sich die Stadt Haan im sog.
Nothaushalt, d.h. alle freiwilligen Aufwendungen wären in dem Fall
ausgeschlossen, und es dürfen nur noch gesetzliche und vertraglich
verpflichtende Ausgaben geleistet werden. Um als Stadt weiterhin handlungsfähig
zu sein, gilt es daher zwingend, ein genehmigungsfähiges
Haushaltssicherungskonzept vorzulegen und alle möglichen, wenn auch
schmerzhaften, Konsolidierungspotentiale aufzuzeigen. Aufgabe der Verwaltung
war es daher, alle freiwilligen Aufwendungen und alle pflichtigen Aufwendungen
mit Ermessungsspielraum aufzuzeigen. Bereits im Rahmen der Aufstellung des
Haushaltsplanentwurfs wurden zahlreiche Kürzungen vorgenommen.
Vorschläge umfangreicherer Natur und mit Auswirkung auf einen Großteil
der Stadtgemeinde bedürfen einer separaten Beratungs- und Entscheidungsvorlage
zwecks Beratung in den dafür vorgesehenen Fachausschüssen. Dies betrifft auch
den Sport, der - so ist es Verwaltung und Politik gleichermaßen bewusst - aus
den unterschiedlichsten Gründen ein wertvoller und unverzichtbarer Bestandteil
unserer Gesellschaft ist. Aufwendungen im sportlichen Bereich sind jedoch,
sofern es nicht ausschließlich den Schulsport betrifft, leider grundsätzlich
als freiwillig einzustufen. Daher gilt es auch hier, mögliche
Konsolidierungsmaßnahmen aufzuzeigen. Aus Sicht der Verwaltung werden zunächst
zwei konkrete Maßnahmen benannt.
Das eine betrifft die Jugendförderung, die nicht eingestellt, aber
gekürzt werden kann. Damit stehen immer noch Haushaltsmittel in Höhe von 30.000
€ zur Förderung von sportlichen Projekten für Jugendliche zur Verfügung.
Darüber hinaus möchte die Verwaltung ihren Vorschlag aus den
Haushaltsberatungen für das Jahr 2023 aufgreifen und erneut vorschlagen, ein
Konzept zur Erhebung von Nutzungsentgelten für die Benutzung der Städtischen
Sportstätten zu erstellen. Inhaltlich wird hierzu auf die Beratungsvorlage
II/036/023 verwiesen, die als Anlage vorsorglich nochmal angefügt wurde. Die
Beträge sind in einem weiteren Schritt zu aktualisieren. Mit dem
Beschlussvorschlag gilt es, jetzt den Einstieg zu finden, um eine Konzeption
zum 01.01.2025 umsetzen zu können, sofern der Rat dem zustimmt.
Beschlussvorschlag:
Der BSA nimmt die von der Verwaltung ermittelten Konsolidierungspotenziale für den Haushalt 2024 ff. zur Kenntnis und entscheidet über deren Umsetzung nach Beratung. Diese umfassen im Einzelnen:
- Kürzung des
Ansatzes für die Jugendförderung in den Haaner Sportvereinen um 20.000 €
- Die
Verwaltung wird beauftragt, zum 01.01.2025 eine Konzeption zur Erhebung
von Nutzungsentgelten für die städtischen Sportstätten (Turn- und
Sporthallen sowie Sportplätze) in Abstimmung mit den Sportvereinen zu
entwickeln und diese im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2025 zur
Entscheidung vorzulegen. Hierzu wird eine Gebührensatzung zur Satzung der
Stadt Haan über die Benutzung der Sportstätten vom 24.05.1995 in der
jeweils aktuellen Fassung vorbereitet.
Finanz. Auswirkung:
Einsparung in Höhe von 20.000 € ab 2024 ff
Nachhaltigkeitseinschätzung:
Bezugnehmend
auf den Kriterienkatalog für die Nachhaltigkeitseinschätzung der Haaner
Nachhaltigkeitsstrategie liegen weder fördernde noch hemmende Auswirkungen vor.