hier: Sachstand zum Neubau des Feuerwehrhauses in Gruiten
Sachverhalt:
Der Rat der Stadt Haan hat in seiner Sitzung am 25.10.2022 die
Verwaltung beauftragt, den Neubau des Feuerwehrgerätehauses Gruiten im Rahmen
eines TU-Vergabeverfahrens durchzuführen (Vorlage: 65/030/2022).
Rettungsdienst
Aufgrund der verschiedenen Problematiken um die mögliche Schließung von
Krankenhäusern im Einzugsbereich der Haaner Rettungswache kann nicht
ausgeschlossen werden, dass an den zurzeit bestehenden Planungen, die sich im
Wesentlichen aus dem gültigen Rettungsdienstbedarfsplan des Kreises Mettmann
ergeben, nicht festgehalten werden kann.
Die Zentralisierung von Spezialabteilungen, aber auch ein möglicher
Wegfall von Notaufnahmen wird dazu führen, dass Patienten in weiter entfernte
Krankenhäuser transportiert werden müssen. Dies hätte zur Folge, dass sich die
Fahrzeiten für Rettungsmittel in Haan, aber auch in den Nachbarstädten deutlich
erhöhen.
Längere Transportwege in Verbindung mit einer weiter zunehmenden älteren
Bevölkerung werden voraussichtlich dazu führen, dass die zur Verfügung stehenden
rettungsdienstlichen Kapazitäten in Zukunft nicht ausreichen und die Zahl der
Rettungswagen in Haan erhöht werden muss. Ein weiterer Rettungswagen könnte aus
Platzgründen jedoch nicht an der Feuer- und Rettungswache Haan stationiert
werden, darüber hinaus wäre es aus einsatztaktischen Gründen zielführend, einen
weiteren Rettungswagen eher in Gruiten zu stationieren.
Unter diesen Rahmenbedingungen ist es aus jetziger Sicht sinnvoll, bei
der Planung des neuen Feuerwehrhauses in Gruiten eine entsprechende
Reservefläche für die Unterbringung eines Rettungswagens mit Nebenräumen zu
berücksichtigen. Diese Fläche soll jedoch zunächst nur als Reservefläche
in Form eines ggf. später zu verwirklichenden Anbaus an das Feuerwehrhaus
vorgehalten werden, um im Falle der Realisierung Synergien, wie ein
Heizungssystem, gemeinsame Hausanschlüsse etc. nutzen zu können.
Strategisch erscheint es sinnvoll, bereits in der Vorplanung zu
berücksichtigen, dass die Nutzung dieser Rettungswache ggf. auch durch einen
Dienstleister möglich ist.
Katastrophenschutz
Aufgrund der Hochwasserkatastrophe im Jahr 2021 sieht das Land den
Bedarf, den Katastrophenschutz deutlich aufzuwerten. Das Land hat bereits
angekündigt, im Rahmen der Novellierung des BHKG, voraussichtlich im Jahr 2024,
den rechtlichen Rahmen zu fassen.
In ersten
Gesprächen berichtet das Ministerium, dass neben organisatorischen und
planerischen Maßnahmen auch künftig eine umfangreichere technische Ausstattung
vorgehalten werden müsse.
Da auf der Fläche der Feuer- und Rettungswache an der Nordstraße eine
Ausweitung nicht möglich ist, wird für diese Maßnahme auf dem Gelände des
Feuerwehrhauses in Gruiten eine entsprechende Reservefläche (für eine Lagerfläche
von ca. 100 qm) vorgehalten.
Es bietet sich an, die ggf. erforderliche Rettungswache mit der Ausfahrt
auf die Düsselberger Straße und die Lagerhalle im rückwärtigen
Grundstücksbereich zu verorten.
Der neue Lageplan wird Grundlage des weiteren Vorgehens und ist als
Anlage beigefügt. Er zeigt zudem, welche
Fläche des Gesamtgrundstücks zukünftig nicht benötigt wird und ggf. für andere
Nutzungen vorgesehen werden kann.
Weiteres Vorgehen
Für die Ausschreibung und Durchführung (Qualitätssicherung) des o.g. TU (Totalunternehmer)-Verfahrens soll ein externer Dienstleister beauftragt werden. Das hierzu erforderliche Vergabeverfahren soll im 1. Quartals 2024 abgeschlossen werden, so dass dann auch eine Beauftragung des externen Dienstleisters erfolgen kann.
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Feuerschutz und Ordnungsangelegenheiten stimmt den im Sachverhalt aufgezeigten Reserveflächen zu.
Finanz. Auswirkung:
Vgl. Projektplan des Amtes für Gebäudemanagement