Betreff
Sachstandsbericht des Gebäudemanagements
hier: Sachstand zum Neubau des Feuerwehrhauses in Gruiten
Vorlage
65/058/2023
Art
Informationsvorlage

Sachverhalt:

 

Der Rat der Stadt Haan hat in seiner Sitzung am 25.10.2022 die Verwaltung beauftragt, den Neubau des Feuerwehrgerätehauses Gruiten im Rahmen eines TU-Vergabeverfahrens durchzuführen (Vorlage: 65/030/2022).

 

Rettungsdienst

 

Aufgrund der verschiedenen Problematiken um die mögliche Schließung von Krankenhäusern im Einzugsbereich der Haaner Rettungswache kann nicht ausgeschlossen werden, dass an den zurzeit bestehenden Planungen, die sich im Wesentlichen aus dem gültigen Rettungsdienstbedarfsplan des Kreises Mettmann ergeben, nicht festgehalten werden kann.

 

Die Zentralisierung von Spezialabteilungen, aber auch ein möglicher Wegfall von Notaufnahmen wird dazu führen, dass Patienten in weiter entfernte Krankenhäuser transportiert werden müssen. Dies hätte zur Folge, dass sich die Fahrzeiten für Rettungsmittel in Haan, aber auch in den Nachbarstädten deutlich erhöhen.

Längere Transportwege in Verbindung mit einer weiter zunehmenden älteren Bevölkerung werden voraussichtlich dazu führen, dass die zur Verfügung stehenden rettungsdienstlichen Kapazitäten in Zukunft nicht ausreichen und die Zahl der Rettungswagen in Haan erhöht werden muss. Ein weiterer Rettungswagen könnte aus Platzgründen jedoch nicht an der Feuer- und Rettungswache Haan stationiert werden, darüber hinaus wäre es aus einsatztaktischen Gründen zielführend, einen weiteren Rettungswagen eher in Gruiten zu stationieren.

 

Unter diesen Rahmenbedingungen ist es aus jetziger Sicht sinnvoll, bei der Planung des neuen Feuerwehrhauses in Gruiten eine entsprechende Reservefläche für die Unterbringung eines Rettungswagens mit Nebenräumen zu berücksichtigen. Diese Fläche soll jedoch zunächst nur als Reservefläche in Form eines ggf. später zu verwirklichenden Anbaus an das Feuerwehrhaus vorgehalten werden, um im Falle der Realisierung Synergien, wie ein Heizungssystem, gemeinsame Hausanschlüsse etc. nutzen zu können.

 

Strategisch erscheint es sinnvoll, bereits in der Vorplanung zu berücksichtigen, dass die Nutzung dieser Rettungswache ggf. auch durch einen Dienstleister möglich ist.

 

Katastrophenschutz

 

Aufgrund der Hochwasserkatastrophe im Jahr 2021 sieht das Land den Bedarf, den Katastrophenschutz deutlich aufzuwerten. Das Land hat bereits angekündigt, im Rahmen der Novellierung des BHKG, voraussichtlich im Jahr 2024, den rechtlichen Rahmen zu fassen.

In ersten Gesprächen berichtet das Ministerium, dass neben organisatorischen und planerischen Maßnahmen auch künftig eine umfangreichere technische Ausstattung vorgehalten werden müsse.

Da auf der Fläche der Feuer- und Rettungswache an der Nordstraße eine Ausweitung nicht möglich ist, wird für diese Maßnahme auf dem Gelände des Feuerwehrhauses in Gruiten eine entsprechende Reservefläche (für eine Lagerfläche von ca. 100 qm) vorgehalten.

 

Es bietet sich an, die ggf. erforderliche Rettungswache mit der Ausfahrt auf die Düsselberger Straße und die Lagerhalle im rückwärtigen Grundstücksbereich zu verorten.

 

Der neue Lageplan wird Grundlage des weiteren Vorgehens und ist als Anlage beigefügt.  Er zeigt zudem, welche Fläche des Gesamtgrundstücks zukünftig nicht benötigt wird und ggf. für andere Nutzungen vorgesehen werden kann.

 

Weiteres Vorgehen

 

Für die Ausschreibung und Durchführung (Qualitätssicherung) des o.g. TU (Totalunternehmer)-Verfahrens soll ein externer Dienstleister beauftragt werden. Das hierzu erforderliche Vergabeverfahren soll im 1. Quartals 2024 abgeschlossen werden, so dass dann auch eine Beauftragung des externen Dienstleisters erfolgen kann.

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Feuerschutz und Ordnungsangelegenheiten stimmt den im Sachverhalt aufgezeigten Reserveflächen zu.

Finanz. Auswirkung:

 

Vgl. Projektplan des Amtes für Gebäudemanagement