hier: Bürgerantrag der Anwohnenden auf Verzicht der Fahrradstraße
Sachverhalt:
In Abstimmung mit dem Fachausschuss plant die Verwaltung die Einrichtung einer Fahrradstraße auf der Diekermühlen Straße im Abschnitt zwischen Einmündung Drosselweg und Adlerstraße. Die Maßnahme dient der wesentlichen Verbesserung der Verkehrssicherheit der Fußgehenden und Radfahrenden und soll dazu beitragen, den Menschen den Umstieg auf alternative Fortbewegungsmittel ein kleines Stück leichter zu machen.
Aktuell befürchten die Anwohnenden der Diekermühlen Straße
aufgrund der Einrichtung einer Fahrradstraße den Wegfall von Parkplätzen und
haben daher einen „Bürgerantrag gegen die Einrichtung des eingeschränkten
Halteverbotes und Errichten einer Fahrradstraße auf der Diekermühlen Straße“ gestellt.
Als Kompromiss schlagen sie die Ausweisung eines eingeschränkten rechtsseitigen
Haltverbotes vor.
Dieser Antrag wird dem UMA vorab als Anlage zur Kenntnis gegeben, obwohl
er nach Zuständigkeitsordnung an sich erst am 05.12.2023 im HFA und danach im
UMA behandelt werden würde. Damit sollen unnötige Kosten vermieden werden, die
ansonsten entstünden, wenn sich der Ausschuss in seiner nächsten Sitzung für
den Bürgerantrag entscheiden sollte und die Fahrradstraße zurückgebaut werden
muss.
Stellungnahme der Verwaltung
Das Radverkehrsaufkommen auf der Diekermühlen Straße ist insbesondere
zu Schulzeiten bereits aktuell recht hoch. Die Schüler des Gymnasiums befahren
die Straße auch entgegen der Einbahnstraßenrichtung und begegnen hier den
ebenfalls sehr zahlreichen, sogenannten Eltern-Taxis. Parken ist im Bereich der
Einbahnstraße linksseitig zugelassen. Diese z. T. gegenläufigen Verkehrsströme
und die vom ruhenden Verkehr ausgehende latente Gefahr von „Dooring-Unfällen“
bewirken eine unübersichtliche Verkehrssituation. Die Einrichtung einer
Fahrradstraße bietet hier für den Radverkehr unstrittig die bestmögliche
Sicherheit. Allerdings sind Fahrradstraßen an bestimmte Rahmenbedingungen
geknüpft. Dies betrifft neben der Fahrbahnbreite auch das beidseitige Parken
des motorisierten Verkehrs. Nach Rücksprache mit der Fachaufsicht beim Kreis
Mettmann würde die Zulassung des ruhenden Verkehrs – auch bei Gestattung des
halbhüftigen Gehwegparkens - aufgrund der fehlenden Fahrbahnbreite keine
Einrichtung einer Fahrradstraße ermöglichen.
Eine Alternative mit deutlich verringertem Sicherheitsniveau wäre die
Zulassung des Radverkehrs entgegen der Einbahnstraße. Auch die Anordnung eines
eingeschränkten Halteverbotes zu den Schulzeiten würde die Radfahrenden nicht
in dem Maße schützen, wie es die Fahrradstraße macht. Die Radfahrenden sind
nicht mehr bevorrechtigt und der Kraftfahrzeugverkehr nicht mehr nur
untergeordnet geduldet. Auch würde das von der Politik und der Verwaltung
unerwünschte und zur Unterschreitung der selbstgesetzten Mindestgehwegbreiten
führende halbhüftige Gehwegparken ausgeweitet. Daher votiert die Verwaltung für
die Einrichtung der Fahrradstraße. Gleichwohl erkennt sie die
Parkplatzproblematik der Anwohnenden, und würde vor diesem Hintergrund eine
Entscheidung des UMA für diese Alternative mittragen.
Beschlussvorschlag:
Alternative 1:
Der Ausschuss nimmt den Bürgerantrag der Anwohnenden der Diekermühlen
Straße zur Kenntnis. Der Auftrag an die Verwaltung zur Einrichtung einer
Fahrradstraße und der damit einhergehenden Anordnung eines rechtsseitigen
Haltverbots bleibt bestehen.
Alternative 2:
Der Ausschuss nimmt den Bürgerantrag der Anwohnenden der Diekermühlen
Straße zur Kenntnis. Die Verwaltung wird beauftragt, auf die Einrichtung einer
Fahrradstraße auf der Diekermühlen Straße zu verzichten. Stattdessen bleibt es
bei der Einbahnstraßenregelung innerhalb einer Tempo-30-Zone. Für die
Radfahrenden wird die Gegenrichtung jedoch freigegeben.
Das geplante eingeschränkte Haltverbot auf der Nordseite der Straße wird auf die Zeit außerhalb der Schulferien von Montag bis Freitag jeweils von 7:00 Uhr bis 16:00 Uhr begrenzt.