Betreff
Einrichtung einer Fahrradstraße auf der Diekermühlen Straße
hier: Bürgerantrag der Anwohnenden auf Verzicht der Fahrradstraße
Vorlage
66/080/2023
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

In Abstimmung mit dem Fachausschuss plant die Verwaltung die Einrichtung einer Fahrradstraße auf der Diekermühlen Straße im Abschnitt zwischen Einmündung Drosselweg und Adlerstraße. Die Maßnahme dient der wesentlichen Verbesserung der Verkehrssicherheit der Fußgehenden und Radfahrenden und soll dazu beitragen, den Menschen den Umstieg auf alternative Fortbewegungsmittel ein kleines Stück leichter zu machen.

 

Aktuell befürchten die Anwohnenden der Diekermühlen Straße aufgrund der Einrichtung einer Fahrradstraße den Wegfall von Parkplätzen und haben daher einen „Bürgerantrag gegen die Einrichtung des eingeschränkten Halteverbotes und Errichten einer Fahrradstraße auf der Diekermühlen Straße“ gestellt. Als Kompromiss schlagen sie die Ausweisung eines eingeschränkten rechtsseitigen Haltverbotes vor.

 

Dieser Antrag wird dem UMA vorab als Anlage zur Kenntnis gegeben, obwohl er nach Zuständigkeitsordnung an sich erst am 05.12.2023 im HFA und danach im UMA behandelt werden würde. Damit sollen unnötige Kosten vermieden werden, die ansonsten entstünden, wenn sich der Ausschuss in seiner nächsten Sitzung für den Bürgerantrag entscheiden sollte und die Fahrradstraße zurückgebaut werden muss.

 

 

 

Stellungnahme der Verwaltung

 

Das Radverkehrsaufkommen auf der Diekermühlen Straße ist insbesondere zu Schulzeiten bereits aktuell recht hoch. Die Schüler des Gymnasiums befahren die Straße auch entgegen der Einbahnstraßenrichtung und begegnen hier den ebenfalls sehr zahlreichen, sogenannten Eltern-Taxis. Parken ist im Bereich der Einbahnstraße linksseitig zugelassen. Diese z. T. gegenläufigen Verkehrsströme und die vom ruhenden Verkehr ausgehende latente Gefahr von „Dooring-Unfällen“ bewirken eine unübersichtliche Verkehrssituation. Die Einrichtung einer Fahrradstraße bietet hier für den Radverkehr unstrittig die bestmögliche Sicherheit. Allerdings sind Fahrradstraßen an bestimmte Rahmenbedingungen geknüpft. Dies betrifft neben der Fahrbahnbreite auch das beidseitige Parken des motorisierten Verkehrs. Nach Rücksprache mit der Fachaufsicht beim Kreis Mettmann würde die Zulassung des ruhenden Verkehrs – auch bei Gestattung des halbhüftigen Gehwegparkens - aufgrund der fehlenden Fahrbahnbreite keine Einrichtung einer Fahrradstraße ermöglichen.

 

Eine Alternative mit deutlich verringertem Sicherheitsniveau wäre die Zulassung des Radverkehrs entgegen der Einbahnstraße. Auch die Anordnung eines eingeschränkten Halteverbotes zu den Schulzeiten würde die Radfahrenden nicht in dem Maße schützen, wie es die Fahrradstraße macht. Die Radfahrenden sind nicht mehr bevorrechtigt und der Kraftfahrzeugverkehr nicht mehr nur untergeordnet geduldet. Auch würde das von der Politik und der Verwaltung unerwünschte und zur Unterschreitung der selbstgesetzten Mindestgehwegbreiten führende halbhüftige Gehwegparken ausgeweitet. Daher votiert die Verwaltung für die Einrichtung der Fahrradstraße. Gleichwohl erkennt sie die Parkplatzproblematik der Anwohnenden, und würde vor diesem Hintergrund eine Entscheidung des UMA für diese Alternative mittragen.

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Alternative 1:

Der Ausschuss nimmt den Bürgerantrag der Anwohnenden der Diekermühlen Straße zur Kenntnis. Der Auftrag an die Verwaltung zur Einrichtung einer Fahrradstraße und der damit einhergehenden Anordnung eines rechtsseitigen Haltverbots bleibt bestehen.

 

Alternative 2:

Der Ausschuss nimmt den Bürgerantrag der Anwohnenden der Diekermühlen Straße zur Kenntnis. Die Verwaltung wird beauftragt, auf die Einrichtung einer Fahrradstraße auf der Diekermühlen Straße zu verzichten. Stattdessen bleibt es bei der Einbahnstraßenregelung innerhalb einer Tempo-30-Zone. Für die Radfahrenden wird die Gegenrichtung jedoch freigegeben.

Das geplante eingeschränkte Haltverbot auf der Nordseite der Straße wird auf die Zeit außerhalb der Schulferien von Montag bis Freitag jeweils von 7:00 Uhr bis 16:00 Uhr begrenzt.