Betreff
Musikschule Haan e.V. - Zuwendungsantrag für 2024/Fortführung der Vereinbarung über einen Defizitausgleich
Vorlage
20/110/2023
Aktenzeichen
20.1
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Mit Zuwendungsantrag vom 18.10.2023 nebst ergänzender Unterlagen beantragt der Musikschule Haan e.V. für das Jahr 2024 einen städtischen Zuschuss in Höhe von 197.000 EUR und die Fortführung der Vereinbarung über einen Defizitausgleich – nach Spitzabrechnung im Bedarfsfall und auf Antrag – nach Ende des Geschäftsjahres.

 

In der Ratssitzung vom 10.12.2019 wurden unter TOP 31 zur Vorlage 20/117/2019 folgende Beschlüsse gefasst:

 

1. Beschlussvorschlag der CDU-Fraktion (einstimmig beschlossen)

Der Fortbestand der Musikschule Haan ist sicherzustellen.

 

2. Beschlussvorschlag gem. CDU, SPD und FDP (einstimmig beschlossen)

Der jährliche Zuschuss ist ab dem Jahr 2022 ff. auf 170.000 Euro zzgl. jährlich 3% Inflationssteigerungsrate zu erhöhen.

 

3. Beschlussvorschlag (einstimmig beschlossen)

Der Rat gewährt im Bedarfsfall und auf Antrag einen Defizitausgleich nach Spitzabrechnung nach Ende des Geschäftsjahres. Dies setzt voraus, dass die Verwaltung das beantragte Defizit vorab geprüft, für tatsächlich vorhanden einstuft, und den Ausschüssen zur Genehmigung vorgelegt hat.

 

In Umsetzung der o.g. Ratsbeschlüsse wurden dem Musikschulverein für die Jahre 2021 bis 2023 folgende Zuwendungen bewilligt:

 

-       Haushaltsjahr 2021: 175.100 EUR (170.000 EUR zzgl. 3% Steigerung)

-       Haushaltsjahr 2022: 180.353 EUR (175.100 EUR zzgl. 3% Steigerung)

-       Haushaltsjahr 2023: 185.764 EUR (180.353 EUR zzgl. 3% Steigerung)

 

Im Rahmen der jährlichen Verwendungsnachweisprüfungen wurden für das Jahr 2021 zuwendungsfähige Gesamtausgaben i.H.v. 171.034,48 EUR und für das Jahr 2022 i.H.v. 161.043,05 EUR festgestellt. Die entstandenen Überkompensationen wurden zurückgefordert („Subsidiaritätsprinzip“) und dem städtischen Haushalt rückgeführt.

 

Im Haushaltsplanentwurf 2024 wurden auf dem Produktsachkonto 040200.531890 191.336 EUR eingeplant (185.764 EUR zzgl. 3% Steigerung) und für die Jahre 2025 bis 2027 jeweils 200.000 EUR.

 

Die Höhe der dort eingeplanten Mittel hat unmittelbare Auswirkungen auf den kommunalen Ergebnishaushalt. Da sich dieser für 2024 und die Folgejahre defizitär darstellt, muss die Zuwendung an den Musikschulverein allein aus Rücklagen der Stadt Haan bestritten werden. Insofern sind auch hier Konsolidierungspotenziale zu prüfen und vertretbare Anpassungen vorzunehmen.

 

Zuwendungen sind freiwillige Geldleistungen, die im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel gewährt werden können. Als Ausprägung des Wirtschaftlichkeitsgrundsatzes (§ 75 Abs. 1 GO NRW) ist die öffentliche Hand beim Einsatz von Zuwendungsmitteln grundsätzlich an das Minimalprinzip gebunden. Der Zuwendungsempfänger hat insofern vorrangig alle eigenen Mittel und mit dem Zuwendungszweck zusammenhängenden Einnahmen als Deckungsmittel für alle Ausgaben einzusetzen.

Der Musikschulverein verfügt zum Stand 31.01.2023 über ein Vermögen i.H.v. 73.003,30 EUR. Nach der von dem Musikschulverein vorgelegten Einnahme-Überschuss-Rechnung wird für das kommende Jahr ein positives Gesamtergebnis von 3.129,41 EUR erwartet. Bei dieser Planung wurde zwar der beantragte Zuschuss der Stadt Haan i.H.v. 197.000 berücksichtigt, jedoch keine Entnahme aus den eigenen, vorhandenen Rücklagen als fiktive Ausgleichsmöglichkeit.

 

Durch die Verringerung der städtischen Zuwendung auf 141.336 EUR im Jahr 2024 würde sich das geplante Ergebnis der Musikschule um 55.664 EUR auf -52.534,59 EUR verschlechtern. Dieses Defizit unterschreitet die zum 31.01.2023 vorhandenen Rücklagen um 20.468,71 EUR.

 

Hinsichtlich der Fortführung der Vereinbarung über einen Defizitausgleich gilt der Ratsbeschluss zum 3. Beschlussvorschlag zu TOP 31 zur Vorlage 20/117/2019 fort.

Beschlussvorschlag:

 

Der BSA empfiehlt dem HFA und Rat:

 

1. den beschlossenen 2. Beschlussvorschlag der in der Ratssitzung vom 10.12.2019 unter TOP 31 behandelten Vorlage 20/117/2019 aufzuheben (jährliche Inflationssteigerungsrate von 3%),

 

2. den Zuschussbetrag für 2024 gem. HSK-Entwurf auf 141.336 EUR zu reduzieren,

 

3. für die mittelfristige Finanzplanung der Jahre 2025 bis 2027 den jährlichen Zuschussbetrag gem. HSK-Entwurf auf 150.000 EUR zu reduzieren.

Finanz. Auswirkung:

 

Durch die Reduzierung der Zuwendung beläuft sich der jährliche Minderaufwand auf 50.000 EUR.

Nachhaltigkeitseinschätzung:

 

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