Betreff
Monitoring Notbetreuung in Kitas
Vorlage
51/086/2023
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Der Fachkräftemangel im Bereich der Kindertagesbetreuung wurde von der Bundesregierung erstmalig im Jahr 2020 ausgerufen. Seither hat sich die Lage trotz verschiedener Maßnahmen, die dem personellen Engpass entgegenwirken sollen, weiter angespannt. Aufgrund des Fachkräftemangels kommt es immer wieder zu eingeschränkten Betreuungszeiten in Form von Gruppen(teil-)schließungen und/oder reduzierten Betreuungszeiten. Die Träger der Kindertageseinrichtungen sind über den § 47 SGB VIII dazu aufgefordert, die personelle Situation sowie die getroffenen Maßnahmen zur Sicherstellung der Betreuung an das Landesjugendamt (LVR) sowie an das ortsansässige Jugendamt zu melden. Hierfür gibt es einen Bogen, den die Träger ausfüllen und versenden müssen.

In den letzten Monaten haben sich viele Eltern hilfesuchend an den Stadtelternrat, aber auch an das Jugendamt der Stadt Haan gewandt. Sie baten zum einen um Unterstützung bezüglich einer verlässlichen Betreuung ihrer Kinder, zum anderen aber auch um eine (Teil-)rückerstattung der gezahlten Elternbeiträge bei zu hohen Ausfallzeiten der Betreuung. In der letzten Sitzung des Jugendhilfeausschusses am
05.09.2023 wurde das Thema aufgrund des Diskussionspapiers des Stadtelternrates mit der Frage nach einer Verpflichtung der Träger, die Ausfallzeiten an das Jugendamt zu melden, sowie der Frage nach der Erhebung dieser Meldungen, diskutiert. Es wurde deutlich, dass in der Vergangenheit nicht alle Träger alle Meldungen an das Jugendamt geschickt haben. Die Verwaltung wurde damit beauftragt, bis zum nächsten Jugendhilfeausschuss alle eingegangenen Meldungen zu erfassen und dem Ausschuss in der nächsten Sitzung am 28.11.2023 Auskunft über die Höhe der Meldungen und die getroffenen Maßnahmen zu geben.

Parallel zur eigenen Erhebung erfragte das Fachamt beim LVR eine Statistik über die dort eingegangenen Personalausfallmeldungen aller in Haan ansässigen Einrichtungen aufgrund der folgenden Rechtsgrundlagen:

Art. 6 Abs. 1 S. 1 c) (Übermittlung zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung) und

Art. 6 Abs. 1 S. 1 e) EU-DSGVO (Aufgabenwahrnehmung im Öffentlichen Interesse),

§§ 69 Abs. 1 SGB X sowie 79 und 47 Abs. 3 SGB VIII

 

Die Übermittlung der Daten erfolgte im Rahmen der Gesamtverantwortung für die Jugendhilfe im Jugendamtsbezirk. Die vom LVR übermittelten Daten sind vertraulich zu behandeln und wurden mit der Auflage, diese nicht zu veröffentlichen bzw. anderweitig Dritten zugänglich zu machen, weitergegeben. Daher wird im Folgenden lediglich eine Zusammenfassung der Daten vollzogen.

Die Erhebung des LVR erstreckt sich über den Zeitraum Januar 2022 bis September 2023 und betrifft alle 18 im Jugendamtsbezirk befindlichen Einrichtungen. Die Analyse der übermittelten Daten zeigt insbesondere in den Wintermonaten einen Anstieg der reduzierten Betreuungszeiten, sowie der Teil-/Gruppenschließungen. Im Jahr 2022 gibt es in den Sommermonaten einen deutlichen Abfall der Meldungen. 2022 war noch stark durch Corona und die seinerzeit vorgeschriebenen Maßnahmen geprägt, so dass es vermehrt zu (Teil-)Schließungen der Gruppen bis hin zu kompletten Schließungen kam. Der Ausfall der Betreuungszeiten belief sich zwischen knapp 6 % im Sommer bis hin zu annährend 45% in den Wintermonaten als höchsten Wert. In diesen Monaten gaben bis zu 12 Einrichtungen Meldungen ab, davon mussten nicht alle den Betrieb einschränken und konnten den personellen Engpass z.T. mit internen Maßnahmen auffangen.

Im Jahr 2023 beliefen sich die Meldungen zwischen knapp 11% und annähernd 39%. In diesen Monaten meldeten bis zu 10 Einrichtungen. Auffallend ist, dass es zwischen den Sommer- und Wintermonaten keinen so großen Unterschied gab wie im Jahr 2022.

Vergleicht man die Statistik des LVR mit den Meldungen der vergangenen Monate, die an das Jugendamt gerichtet wurden, so fällt auf, dass nicht alle Träger gleichermaßen an den LVR und an das Jugendamt gemeldet haben können. In den Monaten Januar bis August sind beim Jugendamt weniger Meldungen eingegangen als beim LVR. Die Meldungen ab September stimmen aber mit den Daten des LVR nahezu überein.

Im September gingen beim Jugendamt insgesamt 11 Meldungen ein. In neun Fällen kam es sowohl zu reduzierten Öffnungszeiten als auch zu Gruppenschließungen. In zwei Fällen konnten die personellen Engpässe mit internen Maßnahmen aufgefangen werden, so dass keine weiteren Maßnahmen erforderlich waren. Im Oktober gab es ebenfalls 11 Meldungen an das Jugendamt. In neun Fällen musste sowohl die Betreuungszeit reduziert sowie auch Gruppen geschlossen werden. In zwei Fällen konnten die Einrichtungen den personellen Engpass intern lösen und es mussten keine weiteren Maßnahmen ergriffen werden. Mit den im Monat September und Oktober jeweils 11 Meldungen waren knapp 44 % der Einrichtungen von personellen Engpässen betroffen. Noch zu klären ist, ob wirklich alle Träger ihrer Verpflichtung einer Meldung an das Jugendamt sowie an das Landesjugendamt nachkommen. Dem Jugendamt liegen Anfragen auf Reduzierung der Elternbeiträge aufgrund von massiven Betreuungszeitenausfällen von Eltern vor, die entsprechenden Meldungen der Einrichtung nach §47 SGB VIII jedoch nicht.

Insgesamt zeigt sich, dass auch nach Corona weiterhin einige Einrichtungen immer wieder von personellen Engpässen betroffen sind. Zusätzlich zu dem Fachkräftemangel kommt es immer wieder zu Ausfällen durch Krankheit, teils sind die Einrichtungen auch durch Langzeiterkrankungen unter Druck, die nur schwer zu kompensieren sind.

 

Beschlussvorschlag:

Die Ausführungen der Verwaltung werden zur Kenntnis genommen.

 

Finanz. Auswirkung:

keine

 

Nachhaltigkeitseinschätzung:

Bezugnehmend auf den Kriterienkatalog für die Nachhaltigkeitseinschätzung der Haaner Nachhaltigkeitsstrategie liegen weder fördernde noch hemmende Auswirkungen vor.