Sachverhalt:
Der
Fachkräftemangel im Bereich der Kindertagesbetreuung wurde von der
Bundesregierung erstmalig im Jahr 2020 ausgerufen. Seither hat sich die Lage
trotz verschiedener Maßnahmen, die dem personellen Engpass entgegenwirken
sollen, weiter angespannt. Aufgrund des Fachkräftemangels kommt es immer wieder
zu eingeschränkten Betreuungszeiten in Form von Gruppen(teil-)schließungen und/oder
reduzierten Betreuungszeiten. Die Träger der Kindertageseinrichtungen sind über
den § 47 SGB VIII dazu aufgefordert, die personelle Situation sowie die
getroffenen Maßnahmen zur Sicherstellung der Betreuung an das Landesjugendamt
(LVR) sowie an das ortsansässige Jugendamt zu melden. Hierfür gibt es einen
Bogen, den die Träger ausfüllen und versenden müssen.
In
den letzten Monaten haben sich viele Eltern hilfesuchend an den Stadtelternrat,
aber auch an das Jugendamt der Stadt Haan gewandt. Sie baten zum einen um
Unterstützung bezüglich einer verlässlichen Betreuung ihrer Kinder, zum anderen
aber auch um eine (Teil-)rückerstattung der gezahlten Elternbeiträge bei zu
hohen Ausfallzeiten der Betreuung. In der letzten Sitzung des
Jugendhilfeausschusses am
05.09.2023 wurde das Thema aufgrund des Diskussionspapiers des Stadtelternrates
mit der Frage nach einer Verpflichtung der Träger, die Ausfallzeiten an das
Jugendamt zu melden, sowie der Frage nach der Erhebung dieser Meldungen,
diskutiert. Es wurde deutlich, dass in der Vergangenheit nicht alle Träger alle
Meldungen an das Jugendamt geschickt haben. Die Verwaltung wurde damit
beauftragt, bis zum nächsten Jugendhilfeausschuss alle eingegangenen Meldungen
zu erfassen und dem Ausschuss in der nächsten Sitzung am 28.11.2023 Auskunft
über die Höhe der Meldungen und die getroffenen Maßnahmen zu geben.
Parallel
zur eigenen Erhebung erfragte das Fachamt beim LVR eine Statistik über die dort
eingegangenen Personalausfallmeldungen aller in Haan ansässigen Einrichtungen
aufgrund der folgenden Rechtsgrundlagen:
Art. 6 Abs. 1 S.
1 c) (Übermittlung zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung) und
Art. 6 Abs. 1 S.
1 e) EU-DSGVO (Aufgabenwahrnehmung im Öffentlichen Interesse),
§§ 69 Abs. 1 SGB
X sowie 79 und 47 Abs. 3 SGB VIII
Die
Übermittlung der Daten erfolgte im Rahmen der Gesamtverantwortung für die
Jugendhilfe im Jugendamtsbezirk. Die vom LVR übermittelten Daten sind
vertraulich zu behandeln und wurden mit der Auflage, diese nicht zu
veröffentlichen bzw. anderweitig Dritten zugänglich zu machen, weitergegeben.
Daher wird im Folgenden lediglich eine Zusammenfassung der Daten vollzogen.
Die
Erhebung des LVR erstreckt sich über den Zeitraum Januar 2022 bis September
2023 und betrifft alle 18 im Jugendamtsbezirk befindlichen Einrichtungen. Die
Analyse der übermittelten Daten zeigt insbesondere in den Wintermonaten einen
Anstieg der reduzierten Betreuungszeiten, sowie der Teil-/Gruppenschließungen.
Im Jahr 2022 gibt es in den Sommermonaten einen deutlichen Abfall der
Meldungen. 2022 war noch stark durch Corona und die seinerzeit vorgeschriebenen
Maßnahmen geprägt, so dass es vermehrt zu (Teil-)Schließungen der Gruppen bis
hin zu kompletten Schließungen kam. Der Ausfall der Betreuungszeiten belief
sich zwischen knapp 6 % im Sommer bis hin zu annährend 45% in den Wintermonaten
als höchsten Wert. In diesen Monaten gaben bis zu 12 Einrichtungen Meldungen
ab, davon mussten nicht alle den Betrieb einschränken und konnten den
personellen Engpass z.T. mit internen Maßnahmen auffangen.
Im
Jahr 2023 beliefen sich die Meldungen zwischen knapp 11% und annähernd 39%. In
diesen Monaten meldeten bis zu 10 Einrichtungen. Auffallend ist, dass es
zwischen den Sommer- und Wintermonaten keinen so großen Unterschied gab wie im
Jahr 2022.
Vergleicht
man die Statistik des LVR mit den Meldungen der vergangenen Monate, die an das
Jugendamt gerichtet wurden, so fällt auf, dass nicht alle Träger gleichermaßen
an den LVR und an das Jugendamt gemeldet haben können. In den Monaten Januar
bis August sind beim Jugendamt weniger Meldungen eingegangen als beim LVR. Die
Meldungen ab September stimmen aber mit den Daten des LVR nahezu überein.
Im
September gingen beim Jugendamt insgesamt 11 Meldungen ein. In neun Fällen kam
es sowohl zu reduzierten Öffnungszeiten als auch zu Gruppenschließungen. In
zwei Fällen konnten die personellen Engpässe mit internen Maßnahmen aufgefangen
werden, so dass keine weiteren Maßnahmen erforderlich waren. Im Oktober gab es
ebenfalls 11 Meldungen an das Jugendamt. In neun Fällen musste sowohl die
Betreuungszeit reduziert sowie auch Gruppen geschlossen werden. In zwei Fällen
konnten die Einrichtungen den personellen Engpass intern lösen und es mussten
keine weiteren Maßnahmen ergriffen werden. Mit den im Monat September und
Oktober jeweils 11 Meldungen waren knapp 44 % der Einrichtungen von personellen
Engpässen betroffen. Noch zu klären ist, ob wirklich alle Träger ihrer
Verpflichtung einer Meldung an das Jugendamt sowie an das Landesjugendamt
nachkommen. Dem Jugendamt liegen Anfragen auf Reduzierung der Elternbeiträge
aufgrund von massiven Betreuungszeitenausfällen von Eltern vor, die
entsprechenden Meldungen der Einrichtung nach §47 SGB VIII jedoch nicht.
Insgesamt
zeigt sich, dass auch nach Corona weiterhin einige Einrichtungen immer wieder
von personellen Engpässen betroffen sind. Zusätzlich zu dem Fachkräftemangel
kommt es immer wieder zu Ausfällen durch Krankheit, teils sind die
Einrichtungen auch durch Langzeiterkrankungen unter Druck, die nur schwer zu
kompensieren sind.
Beschlussvorschlag:
Die
Ausführungen der Verwaltung werden zur Kenntnis genommen.
Finanz. Auswirkung:
keine
Nachhaltigkeitseinschätzung:
Bezugnehmend auf
den Kriterienkatalog für die Nachhaltigkeitseinschätzung der Haaner
Nachhaltigkeitsstrategie liegen weder fördernde noch hemmende Auswirkungen vor.