hier: Beschluss zur öffentlichen Auslegung, § 3 (2) BauGB
Sachverhalt:
1. Bisheriges Verfahren
Der Rat der
Stadt Haan hat am 15.12.2009 den Aufstellungsbeschluss für die 1. vereinfachte
Änderung des Bebauungsplanes Nr. 105 „Thunbuschstraße“ im vereinfachten
Verfahren nach § 13 BauGB gefasst (Beschlussvorlage 61/008/2009). In derselben
Sitzung wurde zudem beschlossen, dass gemäß § 13 (2) Nr. 1 BauGB auf die
frühzeitige Beteiligung und Erörterung nach § 3 (1) und § 4 (1) BauGB
verzichtet wird.
2. Entwurfserarbeitung
Aufbauend auf den oben aufgeführten Beschlüssen hat die Verwaltung den Planentwurf zur 1. vereinfachten Änderung des Bebauungsplans Nr. 105 erarbeitet. Um den städtebaulichen Zielvorstellungen der 1. vereinfachten Änderung zu entsprechen, wurden für das Plangebiet ergänzende textliche Festsetzungen zum Ausschluss von Vergnügungsstätten in den Gewerbegebieten des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 105 „Thunbuschstraße“ formuliert. Die übrigen textlichen und zeichnerischen Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 105 bleiben erhalten. In der Planzeichnung selbst wurden keine Änderungen vorgenommen. Der geänderte Planentwurf ist als Verkleinerung incl. der ergänzten textlichen Festsetzungen als Anlage 1 beigefügt worden. Ziel und Anlass der Planung sind im Detail der Begründung zur Bebauungsplanänderung mit Stand vom 25.02.2010 zu entnehmen (s. Anlage 2). Der nicht verkleinerte Planentwurf kann zudem der Anlage 1 dieser Sitzungsvorlage im Ratsinformationssystem entnommen werden.
3. Beschlussempfehlung und weiteres Vorgehen
Die Verwaltung empfiehlt die öffentliche Auslegung der 1. vereinfachten Änderung des Bebauungsplans Nr. 105 „Thunbuschstraße“ zu beschließen.
Nach erfolgter Beschlussfassung wird die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 105 auf die Dauer eines Monats gemäß § 3 (2) BauGB in Verbindung mit § 13 BauGB öffentlich ausgelegt. Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden von der Auslegung informiert und um Abgabe einer Stellungnahme gemäß § 4 (2) BauGB i. V. m. § 13 (2) Nr. 3 BauGB gebeten. Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung vorgebrachten Anregungen und Bedenken werden geprüft und anschließend von der Verwaltung zur Beratung und Entscheidung vorgelegt.
Beschlussvorschlag:
„1. Dem Entwurf der 1. vereinfachten Änderung des Bebauungsplans Nr. 105
„Thunbuschstraße“ und der Begründung in der Fassung vom 25.02.2010 wird
zugestimmt.
Das Plangebiet befindet sich in Gruiten.
Der räumliche Geltungsbereich umfasst die Fläche des bestehenden Bebauungsplans Nr. 105, welcher zwischen der Düsselberger Straße im Norden, der Thunbuschstraße im Westen und Süden sowie den rückwärtigen Grundstücksteilen entlang der südlichen Bahnstraße liegt. Die genaue Festlegung des räumlichen Geltungsbereichs erfolgt durch die Planzeichnung.
2. Der Entwurf der
1. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 105 „Thunbuschstraße“ mit der
Begründung in der Fassung vom 25.02.2010 ist gemäß § 3 (2) BauGB i.V.m. § 13
BauGB öffentlich auszulegen."
Finanz. Auswirkung:
keine