hier: Aufnahme einer Teilzeitstelle für Tätigkeiten im Bereich unbegleiteter minderjähriger Ausländer (UmA) im Stellenplan 2024
Sachverhalt:
Im
Rahmen der Nachbesetzung für die Jugendhilfe im Strafverfahren wurde
konzeptionell festgehalten, dass die Stelle auf zwei Sachgebiete aufgeteilt
wird.
Die 0,5
Stellenanteile sollten hierbei für die Jugendhilfe im Strafverfahren und 0,5
Stellenanteile für die Tätigkeiten im Bereich
unbegleitete minderjährige Ausländer (UmA) verwendet werden. Die
Zuweisungsquote lag bei Konzepterstellung bei 8 verpflichtenden Zuweisungen.
Diese Stelle ist seit dem 01.02.2023 besetzt.
Aufgrund
der derzeitigen Flüchtlingsentwicklung werden in regelmäßigen Abständen die
Zuweisungsquoten der Städte erhöht. Aktuell liegen wir bei 16 UmA, die Haan
versorgen muss.
Regelmäßig
stößt die Stadt Haan aufgrund der geringen Aufnahmekapazitäten, die sich
mittlerweile bundesweit erstrecken, an die Grenzen des Machbaren.
Die
Bearbeitungszeiten erhöhen sich zunehmend, da unter anderem die Suche nach
einer geeigneten Wohnform sehr viel Zeit in Anspruch nimmt.
Da sich die Fallzahl mittlerweile verdoppelt hat, ist eine Aufstockung der Stunden um 0,5 VZÄ notwendig, um hier den pflichtigen Aufgaben des Jugendamtes gerecht zu werden.
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Haan stimmt der Einrichtung eines Stellenanteils von 0,5 VZÄ
(S 14) für Tätigkeiten im Bereich unbegleiteter minderjähriger Ausländer (UmA) im Stellenplan 2024 zu.
Finanz. Auswirkung:
Personalkosten 35.500 € p.a.
(z.T. durch Landeszuweisungen gedeckt)
Nachhaltigkeitseinschätzung:
keine Auswirkungen