Betreff
Satzung über die 5. Änderung der Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Haan (Abfallentsorgungssatzung)
Vorlage
60/057/2023
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt Haan beschließt die Satzung zur 5. Änderung der Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Haan.

Sachdarstellung:

Mit Änderung der Abfallentsorgungssatzung zum 01.01.2023 wurde der Service der wöchentlichen Abfuhr des Bioabfall vom Zeitraum April bis November auf ganzjährig umgestellt. Eine Auswertung der Leerungsdaten Januar bis März 2023 ergab, dass in den Monaten Januar und Februar mengenmäßig der Bedarf für eine wöchentliche Abfuhr nicht gegeben ist. Die Ursache dürfte das Fehlen der Gartenabfällen sein. Die Monate Dezember, Januar und Februar sind die Zeit der winterlichen Ruheperiode in der Natur. Das Pflanzenwachstum ist eingestellt. Aufgrund des fehlenden Bedarfs hat die Verwaltung beschlossen, ab dem 01.01.2024 die Abfuhr der Bioabfallgefäße in den Monaten Dezember, Januar und Februar von einem wöchentlichen auf einen zweiwöchentlichen Rhythmus umzustellen.

Die Umstellung des Abfuhrrhythmus macht eine Änderung des § 15 Nr. 2 der Abfallentsorgungsatzung erforderlich.

Des Weiteren wird § 15 Nr. 4 geändert. Die Vorschrift über die Pflicht der Grundstücks-eigentümer und deren Beauftragte zum Zurückstellen der Abfallbehälter nach Leerung und die Entfernung der vom Entsorger nicht angenommenen Gegenstände ist zu streichen. Die Städte und Gemeinden haben diesbezüglich keine gesetzliche Kontroll- und Überwachungsbefugnis auf der Grundlage des Landeskreislaufwirtschaftsgesetz (LKrWG). Zuständigkeitshalber trifft § 7 Absatz 4 der Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf und an den Straßen und Anlagen der Stadt Haan (Straßenordnung) eine Regelung.

Finanzielle Auswirkung

Die Umstellung des Abfuhrrhythmus der Bioabfallgefäße führt zu einer Kostenersparnis von rund 42.000 €.