Betreff
Satzung der Stadt Haan über die 4. Änderung der Gebührensatzung für die Abfallbeseitigung der Stadt Haan
Vorlage
60/058/2023
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die aktuelle Darstellung des Beginns der geänderten Gebührenveranlagung nach einer Änderung der Zahl oder des Volumens der Abfallbehälter in § 3 Absatz 3 der Gebührensatzung für die Abfallbeseitigung der Stadt Haan ist für den Bürgern missverständlich. Daher erfolgt eine Neuformulierung

Gegenüberstellung aktuelle Fassung – Neufassung § 3 Absatz 3.

Aktuelle Fassung § 3 Absatz 3 Gebührensatzung für die Abfallbeseitigung der Stadt Haan

Fassung § 3 Absatz 3 Gebührensatzung für die Abfallbeseitigung der Stadt Haan ab 01.01.2024

Ändern sich Zahl oder Größe der Abfallbehälter im Laufe eines Kalenderjahres, so ist der neu zu berechnende Gefäßraum der Veranlagung vom Beginn des Monats zugrunde zu legen, in dem die Mitteilung über die Änderung folgt

Ändern sich Zahl oder Volumen der Abfallbehälter im Laufe eines Kalenderjahres, wird die neu berechnete Gebühr ab dem 1. des Kalendermonats, der auf dem Kalendermonat der Änderung folgt, erhoben.

 

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt Haan beschließt die Satzung über die 4. Änderung der Gebührensatzung für die Abfallbeseitigung der Stadt Haan.