Betreff
Satzung der Stadt Haan über die Festsetzung der Abfallentsorgungsgebühren
Vorlage
60/059/2023
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt Haan beschließt die Satzung der Stadt Haan über die Festsetzung der Abfallentsorgungsgebühren ab dem 01.01.2024.

Sachdarstellung:

Die Stadt Haan erhebt für die Abfallentsorgung in der Stadt Haan Abfallgebühren auf Grundlage der Satzung über die Festsetzung der Abfallentsorgungsgebühren. Mit der Satzung zur Festsetzung der Abfallentsorgungsgebühren ab dem 01.01.2024 werden die Gebührentarife an die voraussichtliche Kosten- und Erlösentwicklung des Jahres 2024 angepasst (Anlage 1). Grundlage für die Neufestsetzung ist die beigefügte Gebührenbedarfsberechnung (Anlage 2).

Die Gebührenbedarfsberechnung 2024 beruht auf Kosten von rund 2.840.000 €, die durch Gebühreneinnahmen zu decken sind. Im Vergleich zu der Gebührenbedarfsberechnung 2023 sind die Kosten um rund 196.000 € gestiegen. Hauptfaktor des Anstiegs sind die gestiegenen Personalkosten der Verwaltung und des Betriebshofs aufgrund des neuen Tarifabschlusses. Zudem steigen die Kreisgebühren um 10,00% für die Restmüllentsorgung um 10,00% und für die Bioabfallverwertung um 3,3%. Gesetzliche vorgeschrieben ist die Einrechnung der verbliebenen Unterdeckung aus der Gebührenabrechnung 2020 von 175.251,74 €.

 Die Kosten für die Abfallbeseitigungsleistungen durch externe Firmen bleiben stabil. Dies ist teilweise auf die Abschaffung der jährlichen Reinigung der Restmüllbehälter und die Umstellung der Bioabfallbehälterleerung von wöchentlich auf zweiwöchentlich in den Monaten Januar, Februar und Dezember zurückzuführen.

Im Ergebnis erhöhen sich die Abfallgebühren 2024 je nach Behältergröße zwischen 5,05% und 15,03%.

Gebührenabrechnungen aus Vorjahren

Für die Jahre 2021 und 2022 waren gleiche Gebührensätze festgesetzt. Ihnen liegt der Kalkulationszeitraum von zwei Jahren - also der Zeitraum vom 01.01.2021 bis 31.12.2022 – zugrunde. Da der Abrechnungszeitraum dem Kalkulationszeitraum entsprechen muss, ist die Gebührenabrechnung für den Zeitraum 01.01.2021 bis 31.12.2022 zu erstellen. Die Abrechnung des Jahres 2022 steht noch aus, so dass das Rechnungsergebnis an dieser Stelle noch nicht bekannt gegeben werden kann.

Sonstiges

Das Rechnungsprüfungsamt hat die Gebührenbedarfsberechnung 2024 am 26.10.2024 zur Prüfung erhalten. Sollten durch die Prüfung des Rechnungsprüfungsamtes Änderungen an der Gebührenbedarfsberechnung erforderlich werden, erfolgt die Einarbeitung und ggf. die Satzungsänderung bis zur endgültigen Beschlussfassung im Rat am 12.12.2023.