Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Haan
beschließt die Satzung über die 1. Änderung der Satzung über die
Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungs-
und Gebührensatzung) einschließlich des dazugehörenden Straßenverzeichnisses.
Sachverhalt:
Die Stadt Haan erhebt für die Straßenreinigung und den Winterdienst in der Stadt Haan Benutzungsgebühren auf Grundlage der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Haan (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung)
Mit der 1. Änderung der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung werden die Gebührensätze der Straßenreinigung und des Winterdienstes an die voraussichtliche Kostenentwicklung des Jahres 2024 angepasst (Anlage 1). Grundlage für die Neufestsetzung sind die beigefügten Gebührenbedarfsberechnungen 2024 (Anlage 3).
Straßenreinigungsgebühren
Die Gebührenbedarfsberechnung 2024 der Straßenreinigung beruht auf Kosten von rund 211.000 €, die durch Gebühren zu finanzieren sind. Im Vergleich zu der Gebührenbedarfsberechnung 2023 sind die Kosten 28.000 € niedriger. Ursache ist die Reduzierung des Personal- und Fahrzeugeinsatz des städtischen Betriebshofs aufgrund der Neuorganisation der Innenstadtreinigung.
Neben den Kosten sind der Vorteil der Reinigungsleistung für die Eigentümer der durch die gereinigten Straßen erschlossenen Grundstücke und die Reinigungshäufigkeit maßgebend für die Gebührenhöhe. Die Neuorganisation der städtischen Innenstandreinigung erfordert eine geänderte Differenzierung bei den Gebühren.
Bisher wird bei der Erhebung der Straßenreinigungsgebühren nach 4 Klassen unterschieden:
Reinigungsklasse S1: Anliegerstraßen 14-tägliche Reinigung
Reinigungsklasse S2: Haupterschließungsstraßen 14-tägliche Reinigung
Reinigungsklasse S3: Hauptverkehrsstraßen 14-tägliche Reinigung
Reinigungsklasse S4: Fußgängerzone / öffentliche Plätze 4 x wöchentliche Reinigung
Ab dem 01.01.2024 sind 8 Reinigungsklassen gebildet:
Reinigungsklasse S1: Anliegerstraßen 14-tägliche Reinigung
Reinigungsklasse S2: Anliegerstraßen 2 x wöchentliche Reinigung
Reinigungsklasse S3: Haupterschließungsstraßen 14-tägliche Reinigung
Reinigungsklasse S4: Haupterschließungsstraßen 2 x wöchentliche Reinigung
Reinigungsklasse S5: Hauptverkehrsstraßen 14-tägliche Reinigung
Reinigungsklasse S6: Fußgängerzone / öffentliche Plätze 3 x wöchentliche Reinigung
Reinigungsklasse S7: Fußgängerzone / öffentliche Plätze 2 x wöchentliche Reinigung
Reinigungsklasse S8: Fußgängerzone / öffentliche Plätze monatliche Reinigung
Die Straßenreinigungsgebühren für das Jahr 2024 betragen:
Reinigungsklasse S1: 2,31 € je Frontmeter
Reinigungsklasse S2: 9,27 € je Frontmeter
Reinigungsklasse S3: 1,85 € je Frontmeter
Reinigungsklasse S4: 7,42 € je Frontmeter
Reinigungsklasse S5: 1,39 € je Frontmeter
Reinigungsklasse S6: 11,13 € je Frontmeter
Reinigungsklasse S7: 7,42 € je Frontmeter
Reinigungsklasse S8: 0,92 € je Frontmeter
Winterdienstgebühren
Für den Winterdienst 2024 werden Kosten in Höhe von 216.000 € erwartet. Gegenüber 2023 bedeutet dies ein Kostenanstieg von 57.000 €. Dem Rückgang der Kosten für die Leistung des Betriebshofpersonals und der Betriebshoffahrzeuge um 24.000 € steht ein Kostenanstieg von 60.000 € bei den Abschreibungen und Zinsen der Anlagegüter gegenüber. Die gestiegenen Kosten begründen sich durch die Erhöhung des Zinssatzes von 0,465 auf 3,026667% nach Änderung des § 6 KAG NRW und der erstmaligen Berücksichtigung der neu in Betrieb genommenen Streuguthalle (33.800 € Abschreibung, 19.000 € Zinsen).
Die Winterdienstgebühren für das
Jahr 2024 betragen:
Winterwartungsklasse W1: 1,68
€ je Frontmeter
Winterwartungsklasse W2: 1,34
€ je Frontmeter
Winterwartungsklasse W3: 1,01
€ je Frontmeter
Änderungen im
Straßenverzeichnis
Neuaufnahme in das
Straßenverzeichnis:
Die nachstehend aufgeführten öffentlich gewidmeten Straßen sind
unter Festlegung einer Reinigungsklasse und Winterdienststufe in das
Straßenverzeichnis aufzunehmen.
Falkenweg, Verbindungsweg zwischen Falkenweg und Ellscheider Straße
Die den im Straßenverzeichnis aufgeführten Straßen zugeordneten Reinigungsklassen sind an die geänderte Differenzierung angepasst.
Gebührenabrechnungen
aus Vorjahren
Für die Jahre 2021 und 2022 waren für die Straßenreinigung und den Winterdienst gleiche Gebührensätze festgesetzt. Ihnen liegt der Kalkulationszeitraum von zwei Jahren - also der Zeitraum vom 01.01.2021 bis 31.12.2022 – zugrunde. Da der Abrechnungszeitraum dem Kalkulationszeitraum entsprechen muss, sind die Gebührenabrechnungen für den Zeitraum 01.01.2021 bis 31.12.2022 zu erstellen. Die Abrechnungen des Jahres 2022 stehen noch aus, so dass die Rechnungsergebnisse an dieser Stelle noch nicht bekannt gegeben werden können.
Sonstiges
Das Rechnungsprüfungsamt hat die Gebührenbedarfsberechnungen Straßenreinigung und Winterdienst 2024 abschließend geprüft.