Betreff
Nahverkehrsplan der Stadt Wuppertal - Teil 3
hier: Beteiligungsverfahren gemäß § 9 ÖPNVG NRW
Vorlage
61/088/2024
Art
Informationsvorlage

Sachverhalt:

 

1.    Anlass der Vorlage

 

Die Stadt Wuppertal ist als Aufgabenträger zuständig für die Planung des ÖPNV-Angebotes innerhalb des Stadtgebietes von Wuppertal.[1] Das zentrale Planungsinstrument zur Sicherung und Verbesserung des ÖPNV für den Aufgabenträger ist der Nahverkehrsplan.

 

Gemäß § 8 des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen (ÖPNVG NRW) sind im Nahverkehrsplan Ziele und Rahmenvorgaben für das betriebliche Leistungsangebot und seine Finanzierung sowie die Investitionsplanung festzulegen. Der Aufgabenträger definiert im Nahverkehrsplan auch, was er unter einer „ausreichenden Versorgung“ der Bevölkerung mit öffentlichen Verkehrsleistungen versteht. Dies bezieht sich sowohl auf die Quantität des Angebotes, z. B. auf die Takte oder die Zeiten, in denen Busse verkehren sollen, als auch auf die Qualität, wie die zum Einsatz kommenden Fahrzeuge oder weitere Infrastruktur. § 9 ÖPNVG NRW regelt das Aufstellungsverfahren.

 

Mit E-Mail vom 18.01.2024 hat die Stadt Wuppertal den Kreis Mettmann als benachbarten ÖPNV-Aufgabenträger über die Einleitung des formalen Beteiligungsverfahrens zur Teilfortschreibung ihres Nahverkehrsplans informiert und um Stellungnahme gebeten. Der Kreis Mettmann wiederum hat der Stadt Haan als an das Wuppertaler Stadtgebiet angrenzende Gebietskörperschaft die Gelegenheit gegeben, zu den Überlegungen der Stadt Wuppertal eine Einschätzung mitzuteilen. Ausgehend von der Beteiligungsfrist der Stadt Wuppertal (16.02.2024) hat der Kreis Mettmann um Rückmeldung bis zum 09.02.2024 gebeten.

 

2.    Gegenstand der aktuellen Beteiligung

 

Die Fortschreibung des Nahverkehrsplans der Stadt Wuppertal erfolgt in drei Bearbeitungsteilen, die aufeinander aufbauen.

 

  • Teil 1: Konzept zur Schaffung eines barrierefreien ÖPNV in Wuppertal
  • Teil 2: ÖPNV-Konzept und Finanzierung
  • Teil 3: Flexible Bedienungsformen und Nachtverkehr

 

Die Beteiligung zu den ersten beiden Teilen des Nahverkehrsplans ist bereits abgeschlossen. Gegenstand der aktuellen Beteiligung ist der Entwurf des Nahverkehrsplans Teil 3 (siehe Anlage 1).

 

Die Stadt Wuppertal bildet darin – wie in Teil 2 des Nahverkehrsplans – in Szenarien und Modulen verschiedene Entwicklungsmöglichkeiten des ÖPNV ab.

Die flexiblen Bedienungsformen und der Nachtverkehr ergänzen das Basisangebot aus Schwebebahn und Buslinien und sind daher ebenfalls Teil der ausreichenden Bedienung mit Verkehrsleistungen des ÖPNV für das Stadtgebiet Wuppertal.

 

Zu den flexiblen Bedienungsformen gehören Anruf-Sammel-Taxis, TaxiBus und On-demand-Verkehre, die während nachfrageschwachen Zeiten beziehungsweise in nachfrageschwachen Räumen und als ergänzendes Angebot zum konventionellen Linienangebot verkehren. Sie können auch Buslinien ganz oder teilweise in der Schwachverkehrszeit ersetzen. Hierdurch ergeben sich Abhängigkeiten zwischen Buslinien (Nahverkehrsplan Teil 2) und flexiblen Bedienungsformen (Nahverkehrsplan Teil 3).

 

Die Stadt Wuppertal überlegt u. a., bestimmte ÖPNV-Angebote in eine andere Bedienungsform zu überführen[2] und die flexiblen Bedienungsformen zu verringern.

 

3     Einschätzung der Stadtverwaltung Haan

 

Die Stadt Haan ist von den Überlegungen, die der Entwurf - Teil 3 - des Nahverkehrsplans der Stadt Wuppertal zum Gegenstand hat, nicht unmittelbar betroffen. Diese beziehen sich mit Ausnahme von Remscheid, Solingen, Velbert und Wülfrath auf den innerstädtischen Verkehr in Wuppertal. Die Linie 641 wird nicht erwähnt. Sollte der Kreis Mettmann perspektivisch über weitergehende Überlegungen der Stadt Wuppertal informiert werden, von denen die Belange der Stadt Haan berührt sein könnten, wird um weitere Beteiligung der Stadt Haan gebeten.

 

Nach Abstimmung mit dem Vorsitzenden des Arbeitskreises ÖPNV der Stadt Haan war es aufgrund des dargestellten Beteiligungsgegenstands nicht notwendig, den AK ÖPNV zu beteiligen. Der Ausschuss für Umwelt und Mobilität tagt am 21.02.2024.  Dies ist nach der Beteiligungsfrist für die Stellungnahme des Kreises Mettmann an die Stadt Wuppertal.


Die Stadt Haan hat daher fristgerecht am 26.01.2024 ihre Einschätzung zur Teilfortschreibung des Nahverkehrsplans der Stadt Wuppertal an den Kreis Mettmann übermittelt. Die Stellungnahme ist dieser Vorlage in Anlage 2 beigefügt. Der Kreis Mettmann wird die Einschätzung der Stadt Haan prüfen und gegebenenfalls in seiner Stellungnahme berücksichtigen.



[1] Bei stadtübergreifenden Verkehren ist sie dies zusammen mit einem oder mehreren weiteren Aufgabenträgern.

[2] So ist z. B. in Szenario 1 – in der Nähe zu Haan – die Umstellung des Anruf-Sammel-Taxi-Gebiets 84 (Vohwinkel-Kinderbusch) auf ein TaxiBus-Gebiet vorgesehen.

Beschlussvorschlag:

 

„Die Stellungnahme der Stadt Haan zum Entwurf des Nahverkehrsplans der
Stadt Wuppertal - Teil 3: flexible Bedienungsformen und Nachtverkehr - wird zur Kenntnis genommen.“