hier: Bericht zum Stand der Umsetzung der beschlossenen Maßnahmen
Anlass:
Der Rat der Stadt Haan hat in seiner Sitzung am 04.07.2018 das Handlungskonzept zum Rad- und Fußgängerverkehr beschlossen. Gleichzeitig wurde die Verwaltung aufgefordert, jährlich über den Stand der Umsetzung der Maßnahmen zu berichten.
Sachverhalt:
Das Maßnahmenkonzept zum Radverkehr umfasst insgesamt 53 Punkte. Diese wurden in drei Priorisierungsstufen gegliedert:
· Priorität 1 – schnell und einfach umsetzbar und/oder hohe Wichtigkeit
· Priorität 2 – einfach umsetzbar und/oder mittlere Wichtigkeit
· Priorität 3 – nur langfristig mit gehobenem Aufwand umsetzbar
und/oder geringe Wichtigkeit.
Von den 53 Maßnahmen entfallen 22 auf die Stufe 1, 16 auf die Stufe 2, und 13 auf die Stufe 3. Zwei Maßnahmen wurden nicht priorisiert.
Sachlich zuständig für diese Aufgaben ist die örtliche Straßenverkehrsbehörde (SVB). Vor jeder Entscheidung sind die Polizei und die Straßenbaulastträger zu hören. Die Verwaltung hat sich daher neben der örtlichen Polizei auch mit dem Landesbetrieb Straßen.NRW hinsichtlich der Maßnahmen an der B 228, der L 288 und der L 357, sowie dem Kreis Mettmann hinsichtlich der Projekte entlang der K 5, K 16 und K 20 ins Benehmen gesetzt. Die Ergebnisse und die aktuellen Sachstände sind in der Tabelle der Anlage 1 „Umsetzung des Radwegekonzeptes“ zusammengefasst. Neben den Projekten auf den klassifizierten Straßen sind in der Tabelle auch sämtliche Maßnahmen auf den Gemeindestraßen aufgelistet. Hier kann die Stadt Haan ohne fremde Straßenbaulastträger, jedoch immer im Benehmen mit der SVB, befinden.
Beschlussvorschlag:
Der Umwelt- und Mobilitätsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zum Stand der Umsetzung der beschlossenen Maßnahmen zur Kenntnis.
Finanz. Auswirkung:
Bisher ca. 150.000,- €