Anlass:

 

Aufgrund der Änderung des § 8 des Kommunalabgabengesetz (KAG) NRW und der beschlossenen Änderung der Ausbaubeitragssatzung wird die Stadt verpflichtet, ein Straßen– und Wegekonzept aufzustellen und spätestens alle zwei Jahre fortzuschreiben.

 

Sachverhalt:

 

Ausgangslage

2005 wurde dem zuständigen Ausschuss erstmalig ein von der Verwaltung erarbeitetes Straßensanierungsprogramm vorgestellt. Wesentliche Grundlage des Programms war das Straßenschadenskataster des Betriebshofes. Es beschreibt das kommunale Anlagevermögen „Straße“ in ca. 400 Einzelabschnitten anhand von technisch begründbaren Kriterien und erlaubt so eine - weitestgehend - objektive Beurteilung des Straßenzustands. Diese Liste wird fortlaufend aktualisiert und wurde dem HFA zuletzt in der Sitzung im Januar 2023 vorgelegt.

 

Liste Straßensanierungsprogramm / Liste nach Muster des Ministeriums

Die Verwaltung hat auf Basis der seit 2005 jährlich vorgenommenen Fortschreibungen eine neue Liste für das Jahr 2024 erstellt. Der HFA hat im Jahr 2021 die Sanierung der Nebenanlagen der Ohligser Straße auf Platz eins vorgezogen. Die Ausführungsplanung liegt inzwischen vor und ist mit dem Fachausschuss und den Betroffenen der Ohligser Straße abgestimmt. Die Verwaltungsvereinbarung mit dem Landesbetrieb wurde durch den Rat frei gegeben. Die Gegenzeichnung durch Straßen NRW steht noch aus. Die Verwaltung beabsichtigt die Straßensanierungsarbeiten dann noch im ersten Halbjahr dieses Jahres auszuschreiben und zu vergeben.

Unter Berücksichtigung der aktuellen und mittelfristigen Finanzlage der Stadt Haan werden alle weiteren Straßensanierungsmaßnahmen um vorerst ein Jahr geschoben. Damit stünde die Talstraße als nächstes Projekt nach der Ohligser Straße an. Die Planungen könnten jederzeit aufgenommen werden, um den Ausbau im Jahr 2025 starten zu lassen. Allerdings gilt es auch hier die finanzielle Situation der Stadt Haan zu berücksichtigen. In der Haushaltsplanung für die nächsten Jahre wurden Mittel zur Finanzierung des Sanierungsprogramms für die kommunalen Straßen in Höhe von jährlich 900.000,- € aufgenommen. Sollte der Haushaltsplan mit diesen Mitteln beschlossen werden, ist eine Umsetzung des mit dieser Sitzungsvorlage vorgestellten Programms nicht möglich und die Liste müsste angepasst werden.

Unabhängig davon basiert die weitere Reihenfolge nach dem Ausbau der Talstraße auf dem bestehenden Schadenskataster, sowie die Bedeutung der Straße für das Straßennetz, gleichzeitig werden aber auch sinnvoll zusammenhängende Abschnitte in einem Jahr zusammengefasst (zum Beispiel Buschhöfen, Am Brunnen und Eichenstraße). Außerdem wird darauf geachtet, dass für die einzelnen Projektleiter des Tiefbauamtes weder die Anzahl der Einzelmaßnahmen (max. 2-3 pro Jahr), noch die jährlichen Kosten (bis ca. 1 Mio. € pro Jahr) zu hoch liegen. Dennoch sollte jedes Jahr mindestens ca. 1 Mio € in den Straßenausbau investiert werden, um den entstandenen Sanierungsstau nicht weiter ansteigen zu lassen. Ein Abbau des Investitionsstau ist mit dieser Summe aber nicht möglich.

Die in der Tabelle aufgeführten Kosten beziehen sich nun nicht mehr auf die ursprüngliche Schätzung aus dem Jahre 2005, sondern auf die aktuell überarbeitete Liste aus Januar 2024. Die Kosten wurden für den Stand Januar 2024 mit einem Ansatz von 230 €/m² (brutto) anhand der zu sanierenden Fläche geschätzt. Der Ansatz basiert auf den Kosten der aktuellen Maßnahmen. Zusätzlich ist weiterhin eine jährliche Kostensteigerung von 3% angesetzt, eine genau Einschätzung der Preissteigerung ist jedoch momentan schwierig. Da eine einfache Deckensanierung bei den Straßen nicht mehr machbar ist, wurde bei der Schätzung der Kosten ein Vollausbau zu Grunde gelegt. Dies beinhaltet den Ausbau und die Erneuerung der gesamten Asphaltschichten, des Gehwegbelags, sowie der Schottertrag- und Frostschutzschichten.

Die umfangreiche Liste des Straßensanierungsprogramms (Anlage 3) wird nun ergänzt durch die beiden Listen der geplanten beitragspflichtigen und beitragsfreien Maßnahmen innerhalb der nächsten fünf Jahre (Anlage 1 und Anlage 2). Die Liste für die beitragspflichtigen Maßnahmen basiert auf der Liste des bisherigen Straßensanierungsprogramms.

Beschlussvorschlag:

 

Nach Beratung im Ausschuss.

Finanz. Auswirkung:

 

Entsprechend der Liste Anlage 1