Betreff
Bürgerantrag vom 26.10.2023
hier: Anwohnerparkplätze auf der Königgrätzer Straße
Vorlage
66/087/2024
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Mit dem vorliegenden Bürgerantrag wird unter Hinweis auf die angespannte Parksituation um Einrichtung von Anwohnerparkplätzen auf der Königgrätzer Straße gebeten.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Bei der Königgrätzer Straße handelt es sich um eine Straße von ca. 400 m Länge, auf der in vielen Abschnitten einseitig geparkt werden darf. Die dort anliegenden Mehr- und Einfamilienhäuser verfügen durchgehend über private Stellplätze, z. T. als Außenstellplatz, häufig auch in Garagen mit vorgelagertem Stellplatz bzw. einer Tiefgarage.

 

Die Wohnhäuser in den benachbarten Straßen verfügen ebenfalls über private Stellplätze, ergänzend stehen in diesen Straßen öffentliche Parkmöglichkeiten zur Verfügung. So bietet allein die Straße „Am Frankenberg“ - am südlichen Ende der Königgrätzer Straße - öffentlichen Parkraum für 18 PKW. Nördlich der Königgrätzer Straße stehen an der Kirchstraße und Walder Straße/Kaiserstraße zwei öffentliche Parkplätze mit rund 44 Stellplätzen zur Verfügung, die z. T. gebührenpflichtig, nachts jedoch kostenlos genutzt werden können.

 

Die Einrichtung des rechtsseitigen Haltverbotes auf der Königgrätzer Straße zwischen Einmündung Kirchstraße und Hausnummer 12 (rückwärtige Zufahrt Haaner Turnverein) wurde erforderlich, weil das beidseitige Parken in diesem Abschnitt zu einer ganz erheblichen Fahrbahnverengung und damit zu einer unzumutbaren Beeinträchtigung des fließenden Verkehrs, insbesondere des Linienbusses, geführt hatte. Entgegen der Darstellung im Bürgerantrag wurden die ursprünglich etwa 48 Stellplätze entlang der Königgrätzer Straße jedoch nicht um die Hälfte, sondern lediglich um 10 Stellplätze reduziert.

 

Es ist gut möglich, dass Kunden und Mitarbeitende von Gewerbebetrieben u. ä. zeitlich uneingeschränkte und kostenlose Parkplätze auch im weiteren Umfeld suchen. Um eine vollständige Belegung solcher Stellplätze durch Dritte zu Lasten der Anwohnenden zu verhindern, wurden auf einzelnen, innenstadtnah gelegenen Straßen (u. a. Kirchstraße und Turnstraße) seinerzeit einige Bewohnerparkplätze eingerichtet.

 

Angesichts von schätzungsweise rund 290 öffentlichen Stellplätzen, die in dem von Martin-Luther-Straße, Kaiserstraße, Kampstraße und Walder Straße umschlossenen Gebiet vorhanden und fußläufig erreichbar sind, führt der Wegfall von 10 Parkplätzen noch nicht zu dem rechtlich erforderlichen, ganz erheblichen Parkdruck, der die Einrichtung eines Bewohnerparkens rechtfertigen würde.

 

Aufgrund des in weiten Teilen des Stadtgebietes herrschenden Parkdrucks würde die Einführung des Bewohnerparkens auf weiteren Straßen zudem lediglich zu einer Verlagerung des Problems zu Lasten anderer Bereiche und anderer Gruppen von Verkehrsteilnehmenden führen.

 

Die übliche Annahme, dass mit der Einführung des Bewohnerparkens eine Garantie für einen Stellplatz in kurzer Distanz zur Wohnung verbunden wäre, ist zudem irrig. Mit der in 1992 erfolgten Einführung des Bewohnerparkens wurde seinerzeit die Ausgabe von höchstens zwei Parkausweisen für einen Bewohnerparkplatz beschlossen. Gemäß der Verwaltungsvorschrift zur StVO dürfen zudem i. d. R. maximal 50 Prozent der verfügbaren Stellplätze für Bewohnerparken reserviert werden.

 

Für die übrigen Stellplätze wird eine Parkraumbewirtschaftung und eine gleichmäßige Verteilung der nicht reservierten Parkflächen unter Berücksichtigung ansässiger Wirtschafts- und Dienstleistungsunternehmen mit Liefer- und Publikumsverkehr sowie des Publikumsverkehrs der freiberuflich Tätigen in dem Bereich empfohlen.

 

Eine gleichmäßige Verteilung der nicht reservierten Parkflächen würde an der Königgrätzer Straße allerdings ins Leere laufen, da vermutlich nur der innenstadtnah gelegene nördliche Bereich für Dritte regelmäßig als Parkraum interessant ist.

 

Nur diesen relativ kurzen Abschnitt der Königgrätzer Straße auf Bewohner und andere Parkplatzsuchende aufzuteilen, erscheint wiederum wenig sinnvoll, da Anwohnende im innenstadtferneren, südlichen Bereich der Königgrätzer Straße leichter als andere Parkplatzsuchende einen fußläufig erreichbaren Stellplatz finden.

 

Anhaltspunkte dafür, dass die Konkurrenz mit Dritten um die verfügbaren Stellplätze so erheblich wäre, dass Anwohnende kaum Möglichkeiten hätten, ihr Fahrzeug in angemessener Entfernung zu parken, bestehen vorliegend nicht. Für eine gerechtere Aufteilung des Parkraumes zu Gunsten der Bewohner und die damit verbundene Einschränkung des Allgemeingebrauchs sieht die Verwaltung vorliegend keine Notwendigkeit.

 

Für weitere Informationen zu den Voraussetzungen des Bewohnerparkens wird auf die Vorlage zum TOP „Bewohnerparken“ verwiesen.

Beschlussvorschlag:

 

Der Bürgerantrag vom 26.10.2023 wird abgelehnt.

Nachhaltigkeitseinschätzung:

 

Es sind keine Auswirkungen auf die Nachhaltigkeitsstrategie der Stadt Haan ersichtlich.