hier: Anwohnerparkplätze auf der Königgrätzer Straße
Sachverhalt:
Mit dem vorliegenden Bürgerantrag wird unter Hinweis auf die angespannte
Parksituation um Einrichtung von Anwohnerparkplätzen auf der Königgrätzer
Straße gebeten.
Stellungnahme der Verwaltung:
Bei der Königgrätzer Straße handelt es sich um eine Straße von ca. 400 m
Länge, auf der in vielen Abschnitten einseitig geparkt werden darf. Die dort
anliegenden Mehr- und Einfamilienhäuser verfügen durchgehend über private
Stellplätze, z. T. als Außenstellplatz, häufig auch in Garagen mit
vorgelagertem Stellplatz bzw. einer Tiefgarage.
Die Wohnhäuser in den benachbarten Straßen verfügen ebenfalls über
private Stellplätze, ergänzend stehen in diesen Straßen öffentliche
Parkmöglichkeiten zur Verfügung. So bietet allein die Straße „Am Frankenberg“ -
am südlichen Ende der Königgrätzer Straße - öffentlichen Parkraum für 18 PKW.
Nördlich der Königgrätzer Straße stehen an der Kirchstraße und Walder
Straße/Kaiserstraße zwei öffentliche Parkplätze mit rund 44 Stellplätzen zur
Verfügung, die z. T. gebührenpflichtig, nachts jedoch kostenlos genutzt werden
können.
Die Einrichtung des rechtsseitigen Haltverbotes auf der Königgrätzer
Straße zwischen Einmündung Kirchstraße und Hausnummer 12 (rückwärtige Zufahrt
Haaner Turnverein) wurde erforderlich, weil das beidseitige Parken in diesem
Abschnitt zu einer ganz erheblichen Fahrbahnverengung und damit zu einer
unzumutbaren Beeinträchtigung des fließenden Verkehrs, insbesondere des
Linienbusses, geführt hatte. Entgegen der Darstellung im Bürgerantrag wurden
die ursprünglich etwa 48 Stellplätze entlang der Königgrätzer Straße jedoch
nicht um die Hälfte, sondern lediglich um 10 Stellplätze reduziert.
Es ist gut möglich, dass Kunden und Mitarbeitende von Gewerbebetrieben
u. ä. zeitlich uneingeschränkte und kostenlose Parkplätze auch im weiteren
Umfeld suchen. Um eine vollständige Belegung solcher Stellplätze durch Dritte
zu Lasten der Anwohnenden zu verhindern, wurden auf einzelnen, innenstadtnah
gelegenen Straßen (u. a. Kirchstraße und Turnstraße) seinerzeit einige
Bewohnerparkplätze eingerichtet.
Angesichts von schätzungsweise rund 290 öffentlichen Stellplätzen, die
in dem von Martin-Luther-Straße, Kaiserstraße, Kampstraße und Walder Straße
umschlossenen Gebiet vorhanden und fußläufig erreichbar sind, führt der Wegfall
von 10 Parkplätzen noch nicht zu dem rechtlich erforderlichen, ganz erheblichen
Parkdruck, der die Einrichtung eines Bewohnerparkens rechtfertigen würde.
Aufgrund des in weiten Teilen des Stadtgebietes herrschenden Parkdrucks
würde die Einführung des Bewohnerparkens auf weiteren Straßen zudem lediglich
zu einer Verlagerung des Problems zu Lasten anderer Bereiche und anderer
Gruppen von Verkehrsteilnehmenden führen.
Die übliche Annahme, dass mit der Einführung des Bewohnerparkens eine
Garantie für einen Stellplatz in kurzer Distanz zur Wohnung verbunden wäre, ist
zudem irrig. Mit der in 1992 erfolgten Einführung des Bewohnerparkens wurde
seinerzeit die Ausgabe von höchstens zwei Parkausweisen für einen
Bewohnerparkplatz beschlossen. Gemäß der Verwaltungsvorschrift zur StVO dürfen
zudem i. d. R. maximal 50 Prozent der verfügbaren Stellplätze für
Bewohnerparken reserviert werden.
Für die übrigen Stellplätze wird eine Parkraumbewirtschaftung und eine
gleichmäßige Verteilung der nicht reservierten Parkflächen unter
Berücksichtigung ansässiger Wirtschafts- und Dienstleistungsunternehmen mit
Liefer- und Publikumsverkehr sowie des Publikumsverkehrs der freiberuflich
Tätigen in dem Bereich empfohlen.
Eine gleichmäßige Verteilung der nicht reservierten Parkflächen würde an
der Königgrätzer Straße allerdings ins Leere laufen, da vermutlich nur der
innenstadtnah gelegene nördliche Bereich für Dritte regelmäßig als Parkraum
interessant ist.
Nur diesen relativ kurzen Abschnitt der Königgrätzer Straße auf Bewohner
und andere Parkplatzsuchende aufzuteilen, erscheint wiederum wenig sinnvoll, da
Anwohnende im innenstadtferneren, südlichen Bereich der Königgrätzer Straße
leichter als andere Parkplatzsuchende einen fußläufig erreichbaren Stellplatz
finden.
Anhaltspunkte dafür, dass die Konkurrenz mit Dritten um die verfügbaren
Stellplätze so erheblich wäre, dass Anwohnende kaum Möglichkeiten hätten, ihr
Fahrzeug in angemessener Entfernung zu parken, bestehen vorliegend nicht. Für
eine gerechtere Aufteilung des Parkraumes zu Gunsten der Bewohner und die damit
verbundene Einschränkung des Allgemeingebrauchs sieht die Verwaltung vorliegend
keine Notwendigkeit.
Für weitere Informationen zu den Voraussetzungen des Bewohnerparkens
wird auf die Vorlage zum TOP „Bewohnerparken“ verwiesen.
Beschlussvorschlag:
Der Bürgerantrag vom 26.10.2023 wird abgelehnt.
Nachhaltigkeitseinschätzung:
Es sind keine Auswirkungen auf die Nachhaltigkeitsstrategie der Stadt
Haan ersichtlich.