Betreff
Bürgerantrag vom 06.11.2023
hier: Verkehrsberuhigung der Dürerstraße
Vorlage
66/090/2024
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die auf der Dürerstraße festgestellten Geschwindigkeitsüberschreitungen und die Frage, inwieweit verkehrsberuhigende Maßnahmen geprüft und umgesetzt werden müssen, waren bereits im April 2023 Gegenstand der Diskussion im Umwelt- und Mobilitätsausschuss.

 

Handlungsbedarf wurde seinerzeit weder von der Polizei, noch der Verwaltung oder vom Ausschuss gesehen, ein auf Erarbeitung von Maßnahmen durch die Verwaltung gerichteter Antrag der CDU-Fraktion dementsprechend abgelehnt.

 

Aufgrund dieser Ablehnung reichte der Antragsteller, auch im Namen einiger weiterer Anwohnenden, den Bürgerantrag vom 06.11.23 ein. Hierin fordert er die optische Reduzierung der Straßenbreite bzw. geeignete Maßnahmen zur Reduzierung der gefahrenen Geschwindigkeiten und begründet dies mit der extremen Gefährdung von Kindern durch Raser.

 

Soweit er darauf verweist, dass die Dürerstraße ein direkter Schulweg für zwei Grundschulen sowie mehreren Kindergärten wäre und es immer wieder zu „brenzlichen“ Situationen wegen überhöhter Geschwindigkeit komme, ist dies weiterhin aufgrund der vorliegenden Daten der Geschwindigkeitsmessungen nicht nachvollziehbar.

 

Ein erhöhter Querungsbedarf ist auf der Dürerstraße nicht festzustellen. Schulkinder können die Straße auf dem Schulweg zur Grundschule Unterhaan mit Hilfe einer Lichtsignalanlage queren. Schüler:innen der Don-Bosco-Schule können die Dürerstraße mit guten Sichtverhältnissen in beide Richtungen an geeigneter Stelle queren. Zwei Ausfahrten von Garagenhöfen machen ebenso wie drei bevorrechtigte Straßen mit Rechts-vor-Links-Regelung bereits erhöhte Aufmerksamkeit der Fahrzeugführenden und eine vorsorgliche Reduzierung der Geschwindigkeit erforderlich.

 

Die zum Geschwindigkeitsniveau erhobenen Daten spiegeln die auch in anderen Tempo-30-Zonen durchaus üblichen Werte wider. Wie im UMA seinerzeit festgestellt, sind die Tempoüberschreitungen zudem nicht auf Durchgangsverkehr sondern auf Anwohnende, Dienstleistende und Besuchende zurückzuführen.

 

Um der mit dem Bürgerantrag verdeutlichten Besorgnis von Eltern gerecht zu werden, wurden von der Verwaltung dennoch verschiedene Maßnahmen geprüft. So ließe sich eine optische Verringerung der Fahrbahnbreite durch Markierung von Stellplätzen erzielen. Aufgrund der baulichen Gegebenheiten könnte dies jedoch lediglich auf einer Straßenseite realisiert werden. Eine Temporeduzierung wäre allerdings lediglich im Fall von Begegnungsverkehr zu erwarten. Erfahrungsgemäß erhöhen viele Verkehrsteilnehmende in so einem Fall jedoch häufig auch die Geschwindigkeit, um die Wartezeit des Gegenverkehrs zu reduzieren. Eine Reduzierung der Geschwindigkeit könnte insofern nur durch den Einbau von mehreren Schwellen oder Kissen relativ zuverlässig erzielt werden. Abgesehen von den Kosten einer solchen Maßnahme würden die Nachteile für den Linienverkehr, den Winterdienst und die Erhöhung der Lärmemissionen durch abbremsende Fahrzeuge den zu erzielenden Nutzen deutlich übersteigen.

 

Die moderate Anzahl und Höhe der Geschwindigkeitsüberschreitungen (maximale Überschreitung mit 67 km/h um 23:30 Uhr; 57 Geschwindigkeitsüberschreitungen mit 50 km/h und mehr bei einer Gesamtzahl von 6632 Fahrten) lässt weiterhin keinen Handlungsbedarf erkennen, auf die Umsetzung von Maßnahmen sollte daher verzichtet werden.  

Beschlussvorschlag:

 

Der Bürgerantrag wird abgelehnt.

Nachhaltigkeitseinschätzung:

 

Es sind keine Auswirkungen auf die Nachhaltigkeitsstrategie der Stadt Haan ersichtlich.