Betreff
Wahl einer stellvertretenden Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk II (West/ Mitte)
Vorlage
32/036/2024
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Gem. § 3 Abs. 1. Schiedsamtsgesetz NRW wählt der Rat der Gemeinde die Schiedsperson.

 

Mit Schreiben vom 27.12.2023 teilte das Amtsgericht Mettmann mit, dass die fünfjährige Amtszeit der stellvertretenden Schiedsperson Petra Hansen am 12.02.2024 endet und die Schiedsperson neu zu wählen ist.

 

Frau Hansen hat am 09.01.2024 mitgeteilt, dass sie für eine weitere Amtszeit nicht mehr zur Verfügung steht.

 

Die Veröffentlichung, nach der sich interessierte Personen um das Amt der Schiedsperson bewerben können (§ 3 Abs. 2 Schiedsamtsgesetz NRW) erfolgte mit Datum vom 10.01.2024 in den gängigen Medien mit einer Bewerbungsfrist bis zum 02.02.2024.

 

Daraufhin ging am 12.01.2024 eine Bewerbung von Herrn Seel ein. 

 

Die im Rahmen der Wahl anzuhörende zuständige Bezirksvertretung der Schiedsleute hat sich für die Wahl von Herrn Seel ausgesprochen. Der stv. Direktor des Amtsgerichts Mettmann hat ebenfalls erklärt, die Wahl von Herrn Seel zu unterstützen. Die Verwaltung schließt sich diesen Auffassungen ebenso an.

 

Hinweis

 

Sofern ein Beratungsbedarf über die geschützten Daten des Bewerbers besteht, darf hierüber aus Gründen des Datenschutzes nur im nichtöffentlichen Teil der Sitzung beraten werden.

Beschlussvorschlag:

 

Herr Andreas Seel wird zur stellvertretenden Schiedsperson für den Schiedsamts-bezirk II (West/Mitte) der Stadt Haan gewählt.