Betreff
Änderung der Kirmesgebührensatzung 2024
Vorlage
60/064/2024
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

1.            Anlass der Vorlage

Die Gebühren für die Standplätze auf der Haaner Kirmes 2024 sind jährlich durch Satzung neu festzusetzen. Grundlage für die zu beschließenden Gebühren 2024 ist die beigefügte Gebührenbedarfsberechnung nach den Vorschriften des § 6 Kommunalabgabengesetzes NRW (KAG NRW).

 

 

2.            Gebührenbedarfsberechnung 2024

Die Gebührenbedarfsberechnung der Haaner Kirmes 2024 ist als Anlage 2 beigefügt.

 

Für die Kalkulation der einzelnen Gebührentatbestände wurde nach Abstimmung mit dem Rechnungsprüfungsamt die Methode der Äquivalenzziffernrechnung herangezogen. Die Äquivalenzziffern wurden durch das Amtes 32 ermittelt, da dort das fachspezifische Wissen zu den einzelnen Gebührentatbeständen vorliegt.

 

Soweit aufgrund der noch durchzuführenden Prüfung dieser Gebührenbedarfsberechnung durch das Rechnungsprüfungsamt Änderungen erforderlich werden, sind diese bis zur endgültigen Beschlussfassung im Rat am 09.04.2024 einzuarbeiten und die Satzung ggf. entsprechend zu ändern.

 

 

3.            Betriebskostenabrechnung

Die Betriebskostenabrechnung 2022 ist als Anlage 3 beigefügt. Sie liegt dem Rechnungsprüfungsamt zur Prüfung vor und schließt mit einer Kostenunterdeckung von minus 39.362,41 € ab.

Soweit aufgrund der noch durchzuführenden Prüfung dieser Betriebskostenabrechnung durch das Rechnungsprüfungsamt Änderungen erforderlich werden, sind diese bis zur endgültigen Beschlussfassung im Rat am 09.04.2024 einzuarbeiten und die Satzung ggf. entsprechend zu ändern.

 

Gem. § 6 Abs. 4 KAG NRW sollen Kostenunterdeckungen innerhalb von 4 Jahren ausgeglichen werden.

 

 

4.            Ergänzende Hinweise

 

Die Haaner Kirmes gehört seit Jahrzehnten zu den anerkannt führenden Volksfesten in Deutschland und ist deshalb weit über die Region hinaus bekannt. Sie ist damit nicht nur für die Beschickenden ein bedeutender Wirtschaftsfaktor, Werbeträger und nicht mehr "wegzudenkendes" anerkanntes Kulturgut. Wegen der in der Vergangenheit erzielten Umsätze bewerben sich wesentlich mehr Beschickende um einen Platz auf dem Haaner Volksfest als zugelassen werden können. Bei der Auswahl kann deshalb ausschließlich auf bekannte und bewährte Unternehmen mit attraktiven Geschäften zurückgegriffen werden.

Der Rat der Stadt Haan hatte für die Haaner Kirmes 2023 eine Bezuschussung beschlossen. Diese wurde durch den Rat der Stadt für die Jahre 2024 ff. aufgehoben, so dass nun wieder 100% der ansatzfähigen Kosten durch die Schausteller zu tragen sind. Aus der Gebührenabrechnung 2022 ein großes Defizit der 5 Tages Veranstaltung entstanden, was hälftig in die Gebührenbedarfsberechnung 2024 miteingeflossen ist.

Mit den Interessenvertretungen, dem Deutschen Schaustellerbund (DSB) und dem Bundesverband Deutscher Schausteller und Marktkaufleute (BSM), besteht die Vereinbarung, rechtzeitig über anstehende Kostensteigerungen auf Volksfesten zu informieren. Daher wurde dem DSB und dem BSM eine Ablichtung dieser Sitzungsvorlage zugeleitet. Sofern Stellungnahmen eingehen, werden diese zur Sitzung des Rates vorgelegt.

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Satzung zur 8. Änderung der Satzung der Stadt Haan über die Erhebung von Gebühren aus Anlass der Haaner Kirmes (Kirmesgebührensatzung) wird in der Fassung der Anlage 1 beschlossen.

 

Finanz. Auswirkung:

 

Refinanzierung durch Kirmesgebühren.

 

Nachhaltigkeitseinschätzung: