Sachverhalt:
Vgl. Anlagen
Beschlussvorschlag 1:
Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt HFA und
Rat, der vorgelegten Kindertagesstättenbedarfsplanung für das Kindergartenjahr
2024/2025 (1. August 2024 bis 31.Juli 2025, Anlage 1) als Ergebnis der
Jugendhilfeplanung nach § 80 SGB VIII, vorbehaltlich der Zustimmung des Landes
und der Zuschussgewährung nach § 24 und § 38 Kinderbildungsgesetz NRW,
zuzustimmen.
2.
Zur
Vermeidung einer möglichen Unterbelegung bzw. einer daraus folgenden
Finanzierungslücke wird weiterhin eine fortlaufende Berichterstattung zur
Belegungssituation in den Kindertagesstätten und Kindertagespflegestellen durch
die Verwaltung im JHA vorgenommen.
3.
Um
den Zugang zu den Kindertageseinrichtungen und zur Kindertagespflege für
geflüchtete Kinder zu erleichtern, erarbeitet die Jugendhilfeplanung Maßnahmen,
um relevante Informationen zu frühkindlichen Bildungseinrichtungen bedarfsgerecht
und niederschwellig bereitzustellen.
- Zur
Erfassung der Betreuungsbedarfe der Familien mit neugeborenen Kindern
prüft die Verwaltung, inwiefern eine Abfrage der Betreuungsbedarfe im
Rahmen der Babybegrüßungen umgesetzt werden kann.
Beschlussvorschlag 2:
Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt HFA und
Rat, der vorgelegten Detailaufschlüsselung Meldeplätze für das Kindergartenjahr
2024/2025 (1. August 2024 bis 31. Juli 2025, Anlage 2) als Ergebnis der
Jugendhilfeplanung nach § 80 SGB VIII, vorbehaltlich der Zustimmung des Landes
und der Zuschussgewährung nach § 24 und 38 Kinderbildungsgesetz NRW,
zuzustimmen.
1. Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Detailaufschlüsselung
(s. Anlage) der zu meldenden Kinderbetreuungsplätze zur Kenntnis und beschließt
die Meldung gegenüber dem LVR.
2.
Der
Jugendhilfeausschuss beschließt, dass die Verwaltung künftige geringe
Abweichungen (Umwandlung von Stundenumfängen sowie Umwandlungen von U3- und
Ü3-Plätzen) in der Kitabedarfsplanung eigenständig vornehmen und gegenüber dem
LVR melden darf.
Finanz. Auswirkung:
Produkte:
060 110 Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen (fremder
Träger)
060 125 Städt. Kindertageseinrichtungen
Im Haushalt 2024 werden
eingeplant:
Ertrag:
Landeszuweisung für Kindpauschalen, Familienzentren, plusKita,
Sprachförderung, Beitragsfreiheit für die letzten zwei Kindergartenjahre, u.a.
Produkt 060
110
7.580.000 Euro
Produkt 060 125 1.495.000
Euro
Aufwand:
Produkt 060 110 (fremde Träger)
Jugendamtszuschuss
(§ 36KiBiz) zum laufenden Betrieb,
Weiterleitung
Zuweisung Familienzentren,
plusKita,
Sprachförderung, u.a.
12.750.000 Euro
Städtischer Zuschuss (Übernahme Trägeranteil u.a.) 935.728 Euro
Nachhaltigkeitseinschätzung:
Bezugnehmend auf den Kriterienkatalog für die
Nachhaltigkeitseinschätzung der Haaner Nachhaltigkeitsstrategie liegen weder
fördernde noch hemmende Auswirkungen vor.