Betreff
Kindertagesstättenbedarfsplanung Fortschreibung für das Kindergartenjahr 2024/2025
Vorlage
51/092/2024
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Vgl. Anlagen

Beschlussvorschlag 1:

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt HFA und Rat, der vorgelegten Kindertagesstättenbedarfsplanung für das Kindergartenjahr 2024/2025 (1. August 2024 bis 31.Juli 2025, Anlage 1) als Ergebnis der Jugendhilfeplanung nach § 80 SGB VIII, vorbehaltlich der Zustimmung des Landes und der Zuschussgewährung nach § 24 und § 38 Kinderbildungsgesetz NRW, zuzustimmen.

1.    Um einen regelmäßigen Überblick zur aktuellen Personalsituation in den Kindertageseinrichtungen zu erhalten, beschließt der JHA die fortwährende Thematisierung von Personalthematiken der Kindertageseinrichtungen im Rahmen der AG 78.

 

2.    Zur Vermeidung einer möglichen Unterbelegung bzw. einer daraus folgenden Finanzierungslücke wird weiterhin eine fortlaufende Berichterstattung zur Belegungssituation in den Kindertagesstätten und Kindertagespflegestellen durch die Verwaltung im JHA vorgenommen.

 

3.    Um den Zugang zu den Kindertageseinrichtungen und zur Kindertagespflege für geflüchtete Kinder zu erleichtern, erarbeitet die Jugendhilfeplanung Maßnahmen, um relevante Informationen zu frühkindlichen Bildungseinrichtungen bedarfsgerecht und niederschwellig bereitzustellen.

 

  1. Zur Erfassung der Betreuungsbedarfe der Familien mit neugeborenen Kindern prüft die Verwaltung, inwiefern eine Abfrage der Betreuungsbedarfe im Rahmen der Babybegrüßungen umgesetzt werden kann.

 

 

Beschlussvorschlag 2:

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt HFA und Rat, der vorgelegten Detailaufschlüsselung Meldeplätze für das Kindergartenjahr 2024/2025 (1. August 2024 bis 31. Juli 2025, Anlage 2) als Ergebnis der Jugendhilfeplanung nach § 80 SGB VIII, vorbehaltlich der Zustimmung des Landes und der Zuschussgewährung nach § 24 und 38 Kinderbildungsgesetz NRW, zuzustimmen.

 

1.    Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Detailaufschlüsselung (s. Anlage) der zu meldenden Kinderbetreuungsplätze zur Kenntnis und beschließt die Meldung gegenüber dem LVR. 

 

2.    Der Jugendhilfeausschuss beschließt, dass die Verwaltung künftige geringe Abweichungen (Umwandlung von Stundenumfängen sowie Umwandlungen von U3- und Ü3-Plätzen) in der Kitabedarfsplanung eigenständig vornehmen und gegenüber dem LVR melden darf.

 

 

 

Finanz. Auswirkung:

 

Produkte:

060 110 Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen (fremder Träger)

060 125 Städt. Kindertageseinrichtungen

 

Im Haushalt 2024 werden eingeplant:

 

Ertrag:

Landeszuweisung für Kindpauschalen, Familienzentren, plusKita, Sprachförderung, Beitragsfreiheit für die letzten zwei Kindergartenjahre, u.a.

Produkt 060 110                                                                                   7.580.000 Euro                                                        

Produkt 060 125                                                                                   1.495.000 Euro                     

 

Aufwand:

Produkt 060 110 (fremde Träger)

Jugendamtszuschuss (§ 36KiBiz) zum laufenden Betrieb,

Weiterleitung Zuweisung Familienzentren,

plusKita, Sprachförderung, u.a.                                                         12.750.000 Euro                      

 

Städtischer Zuschuss (Übernahme Trägeranteil u.a.)                            935.728 Euro

 

 

 

Nachhaltigkeitseinschätzung:

Bezugnehmend auf den Kriterienkatalog für die Nachhaltigkeitseinschätzung der Haaner Nachhaltigkeitsstrategie liegen weder fördernde noch hemmende Auswirkungen vor.