hier: Sachstandsbericht Projekte
Sachverhalt:
Integriertes Handlungskonzept Innenstadt Haan (InHK)
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Friedrichstraße
ab Alter Markt bis Kreuzung Mittelstraße
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Diekerstraße
bis REWE inklusive Kreuzung
Mittelstraße
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Fußgängerzone
oberer Neuer Markt bis Apotheke Kante unterer Neuer Markt
Die Vorentwurfsplanung wurde im Rahmen einer Präsentation mit grundsätzlichen Gestaltungsleitlinien und vorangegangenen Analysen im SPUBA am 21. November 2023 vorgestellt. Im Anschluss an den Ausschuss wurden die Rückmeldungen aus dem Ausschuss analysiert.
Wichtige Rückschlüsse hieraus, in kostentechnischer und gestalterischer Sicht, sollen vor der Initiierung der Entwurfsphase im SPUBA am 14. März 2024 zur Abstimmung präsentiert werden.
Die Ergebnisse der folgenden Entwurfsplanung werden im SPUBA am 04. Juni 2024 präsentiert.
Termine
Wie bereits im
vorangegangenen Sachstandsbericht erläutert wurde, sind in dem Förderprojekt
neue signifikante Rahmenbedingungen entstanden: Zum 01.01.2024 tritt eine neue
Städtebauförderrichtlinie NRW 2023 in Kraft. Für bereits nach der alten
Richtlinie geförderten Gesamtmaßnahmen sind darin Übergangsregelungen
vorgesehen. Deren konkrete Umsetzungsmöglichkeiten für das Förderprojekt InHK
Haan haben sich erst in einem persönlichen Gespräch mit der Bewilligungsbehörde
am 23.10.2023 ergeben. Das Ergebnis des Gespräches war die Anregung der
Bewilligungsbehörde, entgegen der bisherigen Planungen bereits für das
Programmjahr 2024 einen Zuwendungsantrag für die letzte Teilmaßnahme
„Fußgängerzone“ einzureichen.
Dies erforderte, die vorliegenden Vorentwurfsplanung bereits am 31.10.2023 fristgerecht einzureichen, mit der Möglichkeit einer Nachqualifizierung der Unterlagen mit den Rückmeldungen aus dem Ausschuss für Stadtentwicklung, Planung und Bau.
Nach antragsgemäßer Bewilligung ist der Beginn der Baumaßnahme im 2. Quartal 2026 geplant.
Kosten
Die Kostenschätzung nach der LPH 2 liegt auf Grundlage der Beschlusslage vom 21.11.2023 bei 3,5 Mio. Euro. Der Eigenanteil liegt bei 1,4 Mio. Euro.
Die Kostenschätzung nach der LPH 2 am 14. März 2024 liegt – wenn die Zisternenlösung mit automatischer Bewässerung gemäß Verwaltungsvorschlag festgelegt wird - bei 3,4 Mio. Euro. Der Eigenanteil liegt bei 1,35 Mio. Euro.
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss nimmt den Sachstandsbericht zur Kenntnis.