Betreff
Betriebshof
hier: Sachstandsbericht Projekte
Vorlage
70/037/2024
Art
Informationsvorlage

Sachverhalt:

 

Integriertes Handlungskonzept Innenstadt Haan (InHK)

 

·         Friedrichstraße ab Alter Markt bis Kreuzung Mittelstraße

·         Diekerstraße bis REWE inklusive Kreuzung Mittelstraße

·         Fußgängerzone oberer Neuer Markt bis Apotheke Kante unterer Neuer Markt

 

Die Vorentwurfsplanung wurde im Rahmen einer Präsentation mit grundsätzlichen Gestaltungsleitlinien und vorangegangenen Analysen im SPUBA am 21. November 2023 vorgestellt. Im Anschluss an den Ausschuss wurden die Rückmeldungen aus dem Ausschuss analysiert.

 

Wichtige Rückschlüsse hieraus, in kostentechnischer und gestalterischer Sicht, sollen vor der Initiierung der Entwurfsphase im SPUBA am 14. März 2024 zur Abstimmung präsentiert werden.

 

Die Ergebnisse der folgenden Entwurfsplanung werden im SPUBA am 04. Juni 2024 präsentiert.

 

Termine

Wie bereits im vorangegangenen Sachstandsbericht erläutert wurde, sind in dem Förderprojekt neue signifikante Rahmenbedingungen entstanden: Zum 01.01.2024 tritt eine neue Städtebauförderrichtlinie NRW 2023 in Kraft. Für bereits nach der alten Richtlinie geförderten Gesamtmaßnahmen sind darin Übergangsregelungen vorgesehen. Deren konkrete Umsetzungsmöglichkeiten für das Förderprojekt InHK Haan haben sich erst in einem persönlichen Gespräch mit der Bewilligungsbehörde am 23.10.2023 ergeben. Das Ergebnis des Gespräches war die Anregung der Bewilligungsbehörde, entgegen der bisherigen Planungen bereits für das Programmjahr 2024 einen Zuwendungsantrag für die letzte Teilmaßnahme „Fußgängerzone“ einzureichen.

 

Dies erforderte, die vorliegenden Vorentwurfsplanung bereits am 31.10.2023 fristgerecht einzureichen, mit der Möglichkeit einer Nachqualifizierung der Unterlagen mit den Rückmeldungen aus dem Ausschuss für Stadtentwicklung, Planung und Bau.

 

Nach antragsgemäßer Bewilligung ist der Beginn der Baumaßnahme im 2. Quartal 2026 geplant. 

 

Kosten

Die Kostenschätzung nach der LPH 2 liegt auf Grundlage der Beschlusslage vom 21.11.2023 bei 3,5 Mio. Euro. Der Eigenanteil liegt bei 1,4 Mio. Euro.

 

Die Kostenschätzung nach der LPH 2 am 14. März 2024 liegt – wenn die Zisternenlösung mit automatischer Bewässerung gemäß Verwaltungsvorschlag festgelegt wird - bei 3,4 Mio. Euro. Der Eigenanteil liegt bei 1,35 Mio. Euro.

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss nimmt den Sachstandsbericht zur Kenntnis.