Betreff
Satzung der Stadt Haan über die 7. Änderung der Gebührensatzung für den Rettungs- und Krankentransport der Stadt Haan
Vorlage
60/065/2024
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Sachdarstellung

Die Stadt Haan erhebt für die Einsätze des Rettungsdienstes Benutzungsgebühren auf der Grundlage der Gebührensatzung für den Rettungs- und Krankentransportdienst der Stadt Haan.

Mit der Änderung der Gebührensatzung zum 01.05.2024 werden die Gebührentarife an die voraussichtliche Kosten- und Einsatzentwicklung angepasst. werden. Aufgrund der im letzten Jahr noch ungewissen Situation, ob das Haaner Krankenhaus geschlossen wird oder nicht und der damit verbundenen Veränderung im gesamten Rettungstransportdienstes konnte die Kalkulation erst nach endgültiger Entscheidung über den Erhalt oder die Schließung des Haaner Krankenhauses erstellt werden.

1. Rettungsmittelvorhaltung

Änderung der Rettungsmittelvorhaltung ab 21.12.2023

 

 

Vorhaltung bis 31.08.2023

Vorhaltung ab 21.12.2023

Krankentransport

Montag-Freitag 10 Std./tägl.

 

Samstag, Sonntag: Durchführung durch Hilfsorganisationen

Montag-Freitag 10 Std./tägl.

 

Samstag, Sonntag Durchführung durch Hilfsorganisationen

Rettungstransport

RTW 1: Montag-Sonntag 24 Std./tägl.

RTW 2: Montag-Freitag 8 Std./ tägl.

 

 

2. Samstag im Monat von

8.00 Uhr bis Sonntag 8.00 Uhr

durch Hilfsorganisationen

RTW 1: Montag-Sonntag 24 Std./tägl.

RTW 2: Montag-Sonntag 24 Std/tägl.

RTW 3: Montag-Sonntag   8 Std./tägl. (ab 01.05.2024)

2. Samstag im Monat von

8.00 Uhr bis Sonntag 8.00 Uhr

durch Hilfsorganisationen

 

Mit der Erweiterung der Vorhaltung beim Rettungstransport erfolgt eine weitere Annäherung an die Vorgabe des Rettungsdienstbedarfsplans des Kreises Mettmann. Dieser sieht für die beiden Rettungstransportwagen eine Vorhaltezeit von täglich 24 Stunden vor.

 

2. Personalstellenfaktor

Beim Personalfaktor erfolgt eine Anpassung an die Vorgaben des aktuellen Rettungsdienstbedarfsplans des Kreis Mettmann.

Dieser sieht im 24 Stunden Rettungsdienst einen Personalbedarf von 5,0 Stellen je Funktionsstelle vor.

Bisher war ein Bedarf von 4,8 Stellen angesetzt.

Beim Montag bis Freitag täglich 10 Stunden vorgehaltenen Krankentransport wird neu ein Personalbedarf von 2,0 Stellen anstelle von 1,6 Stellen je Funktionsstelle zugrunde gelegt.

3. Rettungstransportgebühren

Die Gebührenbedarfsberechnung 2024 weist bei den Personalkosten des Rettungsdiensts einen Anstieg von rund 1,1 Mio € gegenüber der letzten Berechnung 2022 aus. Neben dem hohen Tarifabschluss wirkt sich die Erhöhung der Bereitschaftszeiten des zweiten Rettungstransportwagens und des Personalfaktors sowie die Bereitstellung eines dritten Rettungstransportwagens und der damit verbundenen zusätzlichen Bereitschaftszeiten und des Personalfaktors aus.

Die Kosten der Abschreibungen und Zinsen des Anlagevermögens steigen um rd. 74.000 €. Ursache ist die Erhöhung des Zinssatzes von 0,73% auf 3,026667% aufgrund der Änderung des § 6 KAG NRW und die erstmalige Berücksichtigung des neu in Betrieb gestellten Rettungsfahrzeugs.

Zudem entfällt durch die zusätzlichen Vorhaltezeiten beim Rettungstransport ein höherer Betriebskostenanteil auf den Kostenträger Rettungstransport.

Insgesamt steigen die auf die Rettungstransportgebühr umzulegenden Kosten um rund 1,2 Mio €.

Die Gebühr für den Rettungstransport erhöht sich von 506,00 € auf 749,00 €.

 

4. Krankentransportgebühren

Die durch die Krankentransportgebühren zu finanzierenden Kosten vermindern sich um rund 432.000 €.

Dem Anstieg der Personalkosten um rd. 74.000 € steht die Einrechnung der Überdeckung aus der Gebührenabrechnung 2020 von 198.000 € gegenüber. Im Vergleich zur letzten Gebührenbedarfsberechnung, in der eine Unterdeckung aus vorjährigen Gebührenabrechnungen von 302.000 € eingerechnet war; ist in der Berechnung 2024 keine Unterdeckung berücksichtigt.

Die Gebühr für den Krankentransport sinkt von 482,00 € auf 168,00 €

5. Gebührenabrechnungen aus Vorjahren

Die Gebührenabrechnungen werden für Rettungs- und Krankentransport getrennt ermittelt und entsprechend getrennt in Folgebedarfsberechnungen eingerechnet. Das Rechnungsprüfungsamt hat die Gebührenabrechnung 2020 geprüft. Als Ergebnis ergibt sich

 

                 beim Rettungstransport eine Unterdeckung von      -454.712,34 €,

                 beim Krankentransport eine Überdeckung von        +198.041,86 €.

 

Beide Ergebnisse sind wegen des Ablaufs der vierjährigen Ausgleichsfrist vollständig in die Gebührenbedarfsberechnung 2024 eingerechnet.

Die Gebührenabrechnung 2020 ist als Anlage 3 angefügt.


6. Sonstiges

Die Gebührenbedarfsberechnung 2024 muss dem Rechnungsprüfungsamt und den Verbänden der Krankenkassen noch vorgelegt werden. Somit steht der Beschlussentwurf unter dem Vorbehalt noch möglicher Änderungen. Sofern erforderlich, wird die Verwaltung diesbezüglich im Rat mündlich oder durch Tischvorlage berichten.

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Haan beschließt die Satzung über die 7. Änderung der Gebührensatzung für den Rettungs- und Krankentransportdienst der Stadt Haan.

 

Finanz. Auswirkung: