Sachverhalt:
Sachdarstellung
Die Stadt Haan erhebt für die Einsätze des
Rettungsdienstes Benutzungsgebühren auf der Grundlage der Gebührensatzung für
den Rettungs- und Krankentransportdienst der Stadt Haan.
Mit der Änderung der Gebührensatzung zum 01.05.2024
werden die Gebührentarife an die voraussichtliche Kosten- und Einsatzentwicklung
angepasst. werden. Aufgrund der im letzten Jahr noch ungewissen Situation, ob
das Haaner Krankenhaus geschlossen wird oder nicht und der damit verbundenen
Veränderung im gesamten Rettungstransportdienstes konnte die Kalkulation erst
nach endgültiger Entscheidung über den Erhalt oder die Schließung des Haaner
Krankenhauses erstellt werden.
1. Rettungsmittelvorhaltung
Änderung der
Rettungsmittelvorhaltung ab 21.12.2023
|
Vorhaltung bis
31.08.2023 |
Vorhaltung ab
21.12.2023 |
Krankentransport |
Montag-Freitag
10 Std./tägl. Samstag,
Sonntag: Durchführung durch Hilfsorganisationen |
Montag-Freitag
10 Std./tägl. Samstag,
Sonntag Durchführung durch Hilfsorganisationen |
Rettungstransport |
RTW 1: Montag-Sonntag 24 Std./tägl. RTW 2: Montag-Freitag 8 Std./ tägl. 2. Samstag im Monat von 8.00 Uhr bis Sonntag 8.00 Uhr durch Hilfsorganisationen |
RTW 1: Montag-Sonntag 24 Std./tägl. RTW 2: Montag-Sonntag 24 Std/tägl. RTW 3: Montag-Sonntag 8 Std./tägl. (ab 01.05.2024) 2.
Samstag im Monat von 8.00
Uhr bis Sonntag 8.00 Uhr durch
Hilfsorganisationen |
Mit der Erweiterung der
Vorhaltung beim Rettungstransport erfolgt eine weitere Annäherung an die
Vorgabe des Rettungsdienstbedarfsplans des Kreises Mettmann. Dieser sieht für
die beiden Rettungstransportwagen eine Vorhaltezeit von täglich 24 Stunden vor.
2. Personalstellenfaktor
Beim
Personalfaktor erfolgt eine Anpassung an die Vorgaben des aktuellen
Rettungsdienstbedarfsplans des Kreis Mettmann.
Dieser sieht im
24 Stunden Rettungsdienst einen Personalbedarf von 5,0 Stellen je
Funktionsstelle vor.
Bisher war ein
Bedarf von 4,8 Stellen angesetzt.
Beim Montag bis
Freitag täglich 10 Stunden vorgehaltenen Krankentransport wird neu ein
Personalbedarf von 2,0 Stellen anstelle von 1,6 Stellen je Funktionsstelle
zugrunde gelegt.
3. Rettungstransportgebühren
Die Gebührenbedarfsberechnung 2024 weist bei den Personalkosten
des Rettungsdiensts einen Anstieg von rund 1,1 Mio € gegenüber der letzten
Berechnung 2022 aus. Neben dem hohen Tarifabschluss wirkt sich die Erhöhung der
Bereitschaftszeiten des zweiten Rettungstransportwagens und des Personalfaktors
sowie die Bereitstellung eines dritten Rettungstransportwagens und der damit
verbundenen zusätzlichen Bereitschaftszeiten und des Personalfaktors aus.
Die Kosten der Abschreibungen und Zinsen des Anlagevermögens
steigen um rd. 74.000 €. Ursache
ist die Erhöhung des Zinssatzes von 0,73% auf
3,026667% aufgrund der Änderung des § 6 KAG NRW und die erstmalige Berücksichtigung
des neu in Betrieb gestellten Rettungsfahrzeugs.
Zudem
entfällt durch die zusätzlichen Vorhaltezeiten beim Rettungstransport ein
höherer Betriebskostenanteil auf den Kostenträger Rettungstransport.
Insgesamt steigen die auf die Rettungstransportgebühr umzulegenden
Kosten um rund 1,2 Mio €.
Die Gebühr für den Rettungstransport erhöht sich von 506,00 € auf 749,00
€.
4. Krankentransportgebühren
Die durch die Krankentransportgebühren zu finanzierenden Kosten
vermindern sich um rund 432.000 €.
Dem Anstieg der Personalkosten um rd. 74.000 € steht die
Einrechnung der Überdeckung aus der Gebührenabrechnung 2020 von 198.000 €
gegenüber. Im Vergleich zur letzten Gebührenbedarfsberechnung, in der eine
Unterdeckung aus vorjährigen Gebührenabrechnungen von 302.000 € eingerechnet
war; ist in der Berechnung 2024 keine Unterdeckung berücksichtigt.
Die Gebühr für den Krankentransport sinkt von 482,00 € auf 168,00
€
5. Gebührenabrechnungen aus
Vorjahren
Die Gebührenabrechnungen werden für Rettungs- und Krankentransport getrennt ermittelt und entsprechend getrennt in Folgebedarfsberechnungen eingerechnet. Das Rechnungsprüfungsamt hat die Gebührenabrechnung 2020 geprüft. Als Ergebnis ergibt sich
beim Rettungstransport eine Unterdeckung von -454.712,34 €,
beim Krankentransport eine Überdeckung von +198.041,86 €.
Beide Ergebnisse sind wegen des Ablaufs der
vierjährigen Ausgleichsfrist vollständig in die Gebührenbedarfsberechnung 2024
eingerechnet.
Die Gebührenabrechnung 2020 ist als Anlage 3
angefügt.
6. Sonstiges
Die Gebührenbedarfsberechnung 2024 muss dem Rechnungsprüfungsamt
und den Verbänden der Krankenkassen noch vorgelegt werden. Somit steht der Beschlussentwurf unter dem Vorbehalt noch
möglicher Änderungen. Sofern erforderlich, wird die Verwaltung diesbezüglich im
Rat mündlich oder durch Tischvorlage berichten.
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Haan beschließt die Satzung über die
7. Änderung der Gebührensatzung für den Rettungs- und Krankentransportdienst
der Stadt Haan.