Betreff
Fortschreibung Gleichstellungsplan für die Jahre 2024 bis 2029
Vorlage
GSB/005/2024
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1 LGG NW hat jede Dienststelle mit mindestens 20 Beschäftigten jeweils für den Zeitraum von drei bis fünf Jahren einen Gleichstellungsplan zu erstellen und diesen nach Ablauf fortzuschreiben.

 

§ 5 Abs. 4 LGG NW sieht für die Gemeinden vor, dass der Gleichstellungsplan durch die Vertretung der kommunalen Körperschaft (Rat) zu beschließen ist.

 

Solange kein gültiger Gleichstellungsplan vorliegt, sind Einstellung, Beförderungen und die Übertragung höherwertiger Tätigkeiten bis zum Inkrafttreten des Gleichstellungsplanes auszusetzen. Ausgenommen sind Einstellungen, die aus zwingenden dienstlichen Gründen geboten sind (§ 5 Abs. 8 LGG NW).

 

Da die Fortschreibung des Gleichstellungsplanes 2019 – 2023 zum 31.12.2023 ausläuft, muss zum 01.01.2024 eine neue Fortschreibung des Gleichstellungsplanes vom Rat beschlossen sein. Liegt kein vom Rat beschlossener Gleichstellungsplan vor, greifen die personalwirtschaftlichen Einschränkungen nach § 5 Abs. 8 LGG NW.

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Haan stimmt dem Gleichstellungsplan der Stadt Haan 2024 bis 2029 zu.

 

Finanz. Auswirkung:

 

Derzeit nicht ermittelbar, da abhängig von der Realisierung der im Gleichstellungsplan aufgeführten Maßnahmen.

 

 

Anlage:

Gleichstellungsplan der Stadt Haan 2024 - 2029

Nachhaltigkeitseinschätzung: