Sachverhalt:

 

Mit Antrag vom 06.02.2024 bittet die GAL-Ratsfraktion in Vorbereitung der Neuausrichtung der Parkraumbewirtschaftung um Darstellung des Status Quo der bestehenden Regelungen.

 

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Die Bewirtschaftung des Parkraumes im Stadtgebiet findet auf den in der Anlage Lageplan zur Parkgebührenordnung der Stadt Haan dargestellten oberirdischen Parkflächen durch Erhebung von Parkgebühren (kurze Karenzzeit ohne Gebührenerhebung, anschließend moderate Gebührenerhebung im 3-Minuten-Takt, maximale Parkzeit 2 Stunden) sowie in weiteren Bereichen mit zeitlicher Begrenzung der Parkdauer auf 1, 2 oder 5 Stunden durch Parkscheibenpflicht statt.

 

Während die Erhebung von Parkgebühren montags - freitags von 9- 18 Uhr bzw. samstags von 9 – 14 Uhr erfolgt, ist die Parkscheibenpflicht in der Regel montags –freitags von 7:30 bis 18:30 Uhr und samstags 7:30 – 14:30 Uhr angeordnet, kann jedoch bezüglich der Anfangs- und Endzeiten je nach Örtlichkeit geringfügig variieren. (siehe Anlage Stellplätze mit Parkscheibenpflicht)

 

Bewohnerparken wurde in 1992 auf einzelnen Straßen eingeführt. Die Ausgabe von Ausweisen erfolgte im Verhältnis 3:1, d. h. auf einen Stellplatz konnten drei Ausweise vergeben werden. Ein Anspruch auf einen Stellplatz war daher nur im Rahmen der tatsächlichen Verfügbarkeit gegeben. In2023 konnten auf der Alsenstraße 28 Ausweise, auf der Dieker Straße 56 Ausweise, auf der Ellscheider Straße 30 Ausweise auf der Friedrichstraße 28 Ausweise, auf der Kirchstraße 46 Ausweise und auf der Turnstraße 23 Ausweise vergeben werden.

 

Mit Ausnahme der Alsenstraße wurden die Parkausweis-Kontingente jedoch nicht ausgeschöpft, so dass auf jeder der genannten Straßen jedem Neuantrag auf Bewohnerparkausweis bei Erfüllung der Voraussetzungen entsprochen werden konnte.

 

Allgemeine und personengebundene Schwerbehindertenparkplätze bieten an mehreren zentralen Stellen größere Stellplätze mit kurzen Wegen für Menschen mit Behinderung.

 

Daneben bestehen für Inhaber von blauen bzw. orangefarbenen Schwerbehindertenparkausweisen erleichterte Bedingungen bei der Inanspruchnahme von Stellplätzen bzw. Parkmöglichkeiten.

 

Gleiches gilt für Pflegedienste und Handwerker, denen auf Antrag - und bei Erfüllung der Voraussetzungen - eigene Parkausweise zur Erleichterung der Berufsausübung erteilt werden können.

 

Die Errichtung von Radabstellanlagen befindet sich derzeit in Planung. Die Einrichtung von Ladezonen an geeigneten Stellen mit zeitlich befristeter Nutzung soll die Belieferung von Gewerbebetrieben erleichtern und die Verkehrssicherheit erhöhen.

 

Auf eine Betrachtung der Parkraumbewirtschaftung in Gruiten wurde vorliegend zunächst verzichtet, kann jedoch in einer ergänzenden und detaillierteren Darstellung hinsichtlich der Verhältnisse im Stadtgebiet Haan/Gruiten nachgereicht werden.

 

Bezüglich der Überlegungen zur Erweiterung des Bewohnerparkens wird auf die Vorlagen zu TOP 3 und 4 des UMA vom 21.02.24 verwiesen. Eine Erweiterung ist demnach nur dann sinnvoll, wenn keine Verlagerung des Parkdrucks auf andere, bereits ebenfalls belastete, Gebiete erzielt wird und wenn eine Konkurrenz um knappen Parkraum zwischen unterschiedlichen Nutzergruppen (z. B. Anwohnenden und Mitarbeitenden oder Kunden) besteht. Im „Vogelviertel“ bestünde hier voraussichtlich lediglich eine Konkurrenz von Besucher:innen und Anwohner:innen im Fall von (Sport-)Veranstaltungen. Entgegen der allgemeinen Auffassung bietet das Bewohnerparken keine Garantie auf einen sicheren Stellplatz in unmittelbarer Wohnungsnähe.

 

Zu berücksichtigen wären zudem die Kosten der Beschilderung und deren Unterhaltung sowie die durch die Bearbeitung von Bewohnerparkausweisen und Kontrollen des ruhenden Verkehrs voraussichtlich erhöhten Personalkosten.

 

Am 26.04.2022 wurde in einer interfraktionellen Runde zu den Maßnahmenideen für den ersten Umsetzungszeitraum des IKK (2022-2025) beraten. Die Maßnahmenidee zur Konzeptionierung eines Parkraummanagements wurde nicht in die Auswahl aufgenommen.

 

Auszug aus der Maßnahmenübersicht von April 2022:

 

„Konzeptionierung Parkraummanagement

 

Ziel: Das Parkraummanagement analysiert Parksuchverkehrsströme und ermittelt Parkplatzbedarfe und -ansprüche (auch der Bewohner:innen) und daraus Maßnahmen abzuleiten, die den Parksuchverkehr leiten, unterirdische Parkplätze attraktiver gestalten, insbesondere innerstädtisches Straßenparken angemessen bepreisen und die Nutzung des ÖPNV wie auch Fuß- und Fahrradverkehr fördern.

 

Koordination: Mobilitätsmanagement/Umweltstab (bis zur Umsetzung 61/66)

 

Umsetzung mit: 32 (Unterhaltung/Bewirtschaftung), 61, 66 (Einrichtung von Parkflächen, Straßenverkehrsbehörde), 70 (InHK); Stadtwerke (Tiefgaragen), externer Dienstleister

 

Zusätzlicher Personalbedarf: Ja

 

Kostenschätzung: 50.000 Euro (je nach Umfang)“

 

Die Fortschreibung des Integrierten Klimaschutzkonzepts (erste Beteiligung wird im Winter 2024/2025 angestrebt) bietet die Möglichkeit, solche Maßnahmenideen ggf. nochmals aufzugreifen, weiterzuentwickeln und für den Zeitraum 2025-2028 in die Umsetzung zu bringen.

Beschlussvorschlag:

 

Nach Beratung im Ausschuss