Sachverhalt:
Mit Antrag vom 06.02.2024 bittet die
GAL-Ratsfraktion in Vorbereitung der Neuausrichtung der Parkraumbewirtschaftung
um Darstellung des Status Quo der bestehenden Regelungen.
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Bewirtschaftung des Parkraumes im
Stadtgebiet findet auf den in der Anlage Lageplan zur Parkgebührenordnung der
Stadt Haan dargestellten oberirdischen Parkflächen durch Erhebung von
Parkgebühren (kurze Karenzzeit ohne Gebührenerhebung, anschließend moderate
Gebührenerhebung im 3-Minuten-Takt, maximale Parkzeit 2 Stunden) sowie in
weiteren Bereichen mit zeitlicher Begrenzung der Parkdauer auf 1, 2 oder 5
Stunden durch Parkscheibenpflicht statt.
Während die Erhebung von Parkgebühren montags
- freitags von 9- 18 Uhr bzw. samstags von 9 – 14 Uhr erfolgt, ist die
Parkscheibenpflicht in der Regel montags –freitags von 7:30 bis 18:30 Uhr und
samstags 7:30 – 14:30 Uhr angeordnet, kann jedoch bezüglich der Anfangs- und
Endzeiten je nach Örtlichkeit geringfügig variieren. (siehe Anlage Stellplätze
mit Parkscheibenpflicht)
Bewohnerparken wurde in 1992 auf einzelnen
Straßen eingeführt. Die Ausgabe von Ausweisen erfolgte im Verhältnis 3:1, d. h.
auf einen Stellplatz konnten drei Ausweise vergeben werden. Ein Anspruch auf
einen Stellplatz war daher nur im Rahmen der tatsächlichen Verfügbarkeit
gegeben. In2023 konnten auf der Alsenstraße 28 Ausweise, auf der Dieker Straße
56 Ausweise, auf der Ellscheider Straße 30 Ausweise auf der Friedrichstraße 28
Ausweise, auf der Kirchstraße 46 Ausweise und auf der Turnstraße 23 Ausweise
vergeben werden.
Mit Ausnahme der Alsenstraße wurden die
Parkausweis-Kontingente jedoch nicht ausgeschöpft, so dass auf jeder der
genannten Straßen jedem Neuantrag auf Bewohnerparkausweis bei Erfüllung der
Voraussetzungen entsprochen werden konnte.
Allgemeine und personengebundene
Schwerbehindertenparkplätze bieten an mehreren zentralen Stellen größere
Stellplätze mit kurzen Wegen für Menschen mit Behinderung.
Daneben bestehen für Inhaber von blauen bzw.
orangefarbenen Schwerbehindertenparkausweisen erleichterte Bedingungen bei der
Inanspruchnahme von Stellplätzen bzw. Parkmöglichkeiten.
Gleiches gilt für Pflegedienste und
Handwerker, denen auf Antrag - und bei Erfüllung der Voraussetzungen - eigene
Parkausweise zur Erleichterung der Berufsausübung erteilt werden können.
Die Errichtung von Radabstellanlagen befindet
sich derzeit in Planung. Die Einrichtung von Ladezonen an geeigneten Stellen
mit zeitlich befristeter Nutzung soll die Belieferung von Gewerbebetrieben
erleichtern und die Verkehrssicherheit erhöhen.
Auf eine Betrachtung der
Parkraumbewirtschaftung in Gruiten wurde vorliegend zunächst verzichtet, kann
jedoch in einer ergänzenden und detaillierteren Darstellung hinsichtlich der
Verhältnisse im Stadtgebiet Haan/Gruiten nachgereicht werden.
Bezüglich der Überlegungen zur Erweiterung des
Bewohnerparkens wird auf die Vorlagen zu TOP 3 und 4 des UMA vom 21.02.24
verwiesen. Eine Erweiterung ist demnach nur dann sinnvoll, wenn keine
Verlagerung des Parkdrucks auf andere, bereits ebenfalls belastete, Gebiete
erzielt wird und wenn eine Konkurrenz um knappen Parkraum zwischen
unterschiedlichen Nutzergruppen (z. B. Anwohnenden und Mitarbeitenden oder
Kunden) besteht. Im „Vogelviertel“ bestünde hier voraussichtlich lediglich eine
Konkurrenz von Besucher:innen und Anwohner:innen im Fall von
(Sport-)Veranstaltungen. Entgegen der allgemeinen Auffassung bietet das
Bewohnerparken keine Garantie auf einen sicheren Stellplatz in unmittelbarer
Wohnungsnähe.
Zu berücksichtigen wären zudem die Kosten der
Beschilderung und deren Unterhaltung sowie die durch die Bearbeitung von
Bewohnerparkausweisen und Kontrollen des ruhenden Verkehrs voraussichtlich
erhöhten Personalkosten.
Am 26.04.2022 wurde in einer
interfraktionellen Runde zu den Maßnahmenideen für den ersten
Umsetzungszeitraum des IKK (2022-2025) beraten. Die Maßnahmenidee zur
Konzeptionierung eines Parkraummanagements wurde nicht in die Auswahl
aufgenommen.
Auszug aus der Maßnahmenübersicht von April
2022:
„Konzeptionierung
Parkraummanagement
Ziel: Das Parkraummanagement analysiert
Parksuchverkehrsströme und ermittelt Parkplatzbedarfe und -ansprüche (auch der
Bewohner:innen) und daraus Maßnahmen abzuleiten, die den Parksuchverkehr
leiten, unterirdische Parkplätze attraktiver gestalten, insbesondere
innerstädtisches Straßenparken angemessen bepreisen und die Nutzung des ÖPNV
wie auch Fuß- und Fahrradverkehr fördern.
Koordination:
Mobilitätsmanagement/Umweltstab (bis zur Umsetzung 61/66)
Umsetzung mit: 32
(Unterhaltung/Bewirtschaftung), 61, 66 (Einrichtung von Parkflächen,
Straßenverkehrsbehörde), 70 (InHK); Stadtwerke (Tiefgaragen), externer
Dienstleister
Zusätzlicher Personalbedarf: Ja
Kostenschätzung: 50.000 Euro (je
nach Umfang)“
Die Fortschreibung des Integrierten Klimaschutzkonzepts
(erste Beteiligung wird im Winter 2024/2025 angestrebt) bietet die Möglichkeit,
solche Maßnahmenideen ggf. nochmals aufzugreifen, weiterzuentwickeln und für
den Zeitraum 2025-2028 in die Umsetzung zu bringen.
Beschlussvorschlag:
Nach Beratung im Ausschuss