Betreff
Erweiterung des Fußgängerbereichs in der Haaner Innenstadt, Aufhebung des Parkens im Bereich des westlichen Neuen Marktes
hier: Antrag der UWG-Fraktion vom11.01.2010,
Antrag der GAL-Fraktion vom 14.01.2010
Vorlage
61/018/2010
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Sachverhalt:

 

Mit Schreiben vom 11.01.2010 stellt die UWG-Fraktion  den Antrag, das Parken auf dem Neuen Markt und dem westlich gelegenen städtischen Grundstück nicht mehr zu erlauben.

Mit Schreiben vom 14.01.2010 stellt die GAL-Fraktion  den Antrag, den Fußgängerbereich

in der Haaner Innenstadt zu erweitern (siehe Anlagen zur Sitzungsvorlage).

Über beide Anträge berichtete die Verwaltung in der Sitzung des PlUA am 02.02.2010. Es wurde einvernehmlich beschlossen, die Anträge nach Sachverhaltsklärung durch die Verwaltung in der kommenden Sitzung des PlUA gemeinsam zu beraten, da sie vom Grundsatz her das gleiche Ziel verfolgen.

 

 

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

1./ Bisherige Entwicklung:

Der neue Markt wurde Anfang der 1990er Jahre mit erheblicher Förderung aus Landesmitteln nach den Plänen des Landschaftsarchitekturbüros Rose-Herzmann zu einem aufwändig gestalteten, verkehrsberuhigten Stadtplatz umgebaut. Wesentliches Ziel hierbei war die Herausnahme des Kfz.-Verkehrs, insbesondere des Durchgangsverkehrs aus dem Platzraum. Die Ausführungsplanung des beauftragten Büros setzt diese Vorgabe konsequent um und löst sich vollkommen von verkehrstechnisch beeinflussten Gestaltungselementen.

Im gleichen Zeitraum und als Ersatz für die Sperrung des Neuen Marktes wurde die Querspange „Böttinger Straße“ zwischen der Bundesstraße B 228 und der K 16 „Dieker Straße“ fertiggestellt. Durch diese beiden Maßnahmen konnte der Innenstadtbereich vom Durchgangsverkehr von Solingen zur Autobahnanschlussstelle Haan-West entlastet werden.

In der Folgezeit traten private Initiativen auf, die den Platz wieder für den Durchgangsverkehr öffnen wollten:

Ein Bürgerbegehren gegen die Unterbindung des Durchgangsverkehrs für Kraftfahrzeuge auf dem Neuen Markt und die Erweiterung der Fußgängerzone wurde vom Haaner Stadtrat am 17.12.1996 zurückgewiesen. Der anschließend durchgeführte Bürgerentscheid vom 16. März 1997, die Durchfahrt für Kraftfahrzeuge über den Neuen Markt zuzulassen, scheiterte klar.

Letztmalig hatte der Planungs-, Umwelt- und Verkehrsausschuss am 29.08.2006 über

drei Anschreiben zu entscheiden, die als Anregungen nach § 24 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) zum Inhalt hatten, die Sperrung für den Kraftfahrzeugverkehr aufzuheben und einen Durchgangsverkehr zu ermöglichen. Der Planungs-, Umwelt- und Verkehrsausschuss hat die o. g. Anregungen zurückgewiesen.

 

 

2./ Derzeitige Situation:

Seit 1991 ist die westliche Platzhälfte des Neuen Marktes einschließlich der beiden Straßen-äste als "verkehrsberuhigter Geschäftsbereich" gemäß StVO gewidmet (s. Anlage 3).

Zurzeit befinden sich auf der südwestlichen Platzseite, in Anlehnung an die Platzornamentik 

mit Pflanzkübeln abgegrenzt, bis zu 18 öffentliche Parkplätze. Im nördlichen Wendebereich Das Parken ist gebührenpflichtig und jeweils bis maximal 1 1/2  Stunden Dauer erlaubt.

Desweiteren besteht eine Durchfahrt vom westlichen Neuen Markt zu einer unbewirtschafteten städtischen Fläche südlich des Schillerparks, die derzeit als Parkplatz genutzt wird. 19 der dortigen Parkplätze (ca. die Hälfte) sind als „notwendige Stellplätze“ gem. BauO NW  für das Gebäude Neuer Markt Nr. 21 privat gebunden. Eine Lösung dieser Bindung ist vertraglich möglich. Die bestehende Verkehrsregelung ist der Anlage 4 zu entnehmen.

Außerdem besteht im Bereich des Übergangs vom westlichen Neuen Markt zum Schillerpark (Fläche aus den städtischen Flurstücken Nr. 443 und 766, Anlage 5) eine baulastrechtliche Sicherung für die Zuwegung und Erschließung diverser privater Grundstücke im Hinter-gelände der Kaiserstraße. (Diese Baulast wurde noch zu Zeiten der Rechtskraft des alten Bebauungsplans Nr. 41d eingetragen, welcher auf den rückwärtigen Flächen des Neuen Marktes eine Tiefgarage auswies, für die eine Zufahrt vom Neuen Markt aus vorgesehen war.)

Derzeit wird der zum Flurstück 766 gehörige Teil der Baulastfläche von Pflanzbeeten eingenommen, welche zur Gestaltung des Übergangs vom Neuen Markt in den Schillerpark angelegt wurden.

 

„Verkehr“ findet also derzeit in drei verschiedenen Weisen statt: „öffentliche, bewirtschaftete Parkflächen“ auf dem Markt, Stellplätze auf der städt. Fläche und Zuwegung für Hinterlieger der Kaiserstraße. Eine differenzierte Betrachtung und Vorgehensweise ist daher erforderlich.

 

 

3./ Empfohlene Vorgehensweise:

Eine stärkere fußläufige Nutzung des Neuen Marktes zur Erhöhung der Attraktivität der Haaner Innenstadt und des Einzelhandels wurde durch das Stadtmarketing in den letzten Jahren gezielt gefördert und voran getrieben (z.B. Haaner Sommer, Wettbewerbsteilnahme „Ab in die Mitte“ ); eine komplette Herausnahme des Kfz.-Verkehrs ist daher im Sinne dieser Bestrebungen konsequent und sinnvoll.

Dies gilt vor allem vor dem Hintergrund möglicher baulicher Entwicklungen im Bereich der westlichen Platzbegrenzung: Die mit der Errichtung einer Ladenpassage bzw. eines großen Textilkaufhauses im Rahmen der Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 143 zu erwartenden Fußgängerströme über die südwestliche Platzseite kollidieren hier zwangsläufig mit der Nutzung als Parkplatz und Zuwegungsfläche.

Dennoch wird zurzeit eine vollständige Sperrung des Neuen Marktes für den Kfz.-Verkehr nicht empfohlen, da für die privat gebundenen Stellplätze auf dem Parkplatz am Schillerpark kurzfristig Ersatz geschaffen werden müsste. Im Rahmen der Realisierung von Vorhaben im östlichen Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 143 "Windhövel", welche zu einer Beanspruchung der städtischen Parkplatzfläche führen, wird jedoch eine Verlegung dieser Parkplätze notwendig.

Die Verwaltung empfiehlt daher, den o. g. Anträgen zum jetzigen Zeitpunkt nicht statt zu geben und über die in den o. g. Anträgen formulierten Maßnahmen dann zu entscheiden, wenn eine Bebauung des fraglichen Bereichs sichergestellt ist. Erst danach sollte erneut beraten werden.

 

 

 

Anlagen:

1./   Antrag der GAL-Fraktion  vom 14.01.2010

2./   Antrag der UWG-Fraktion vom 11.01.2010

3./       Flächenwidmung auf dem Neuen Markt

4./       Verkehrsregelungen auf dem Neuen Markt

5./       Baulastfläche

 

Beschlussvorschlag:

 

„Den Anträgen, vorgetragen mit den Schreiben vom 11.01.2010 und vom 14.01.2010 wird zum jetzigen Zeitpunkt nicht gefolgt.“

 

Finanz. Auswirkung:

 

keine