Betreff
Neufassung der Entgeltordnung der Stadtbücherei
Vorlage
40/061/2024
Aktenzeichen
40
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Entgeltordnung der Stadtbücherei Haan wurde zuletzt im Jahr 2017 geändert. Dabei handelte es sich um eine geringfügige Anpassung der Säumnisgebühren sowie die Einführung der begünstigten Benutzergruppe „Ehrenamt“. Viel hat sich seither geändert. Nichtmaterielle Online-Dienste (u.a. Spiegel-Archiv, Brockhaus, Filmfriend etc.) wurden in den vergangenen Jahren konsequent ausgebaut, sodass Kundinnen und Kunden der Stadtbücherei z.B. Zugriff auf ein weitgefächertes Unterhaltungs- und Informationsangebot haben, das sie privat an geeigneten Endgeräten nutzen können. Auf der anderen Seite führen steigende Kosten sowohl bei den Sach-, Bewirtschaftungs- als auch Personalkosten zu einer deutlich höheren Belastung in einer haushalterisch ohnehin herausfordernden Lage.

 

Parallel dazu haben die Jusos Haan & Gruiten im August 2023 einen Bürgerantrag mit dem Titel „Freie Bildung in der Stadtbücherei Haan“ eingereicht. Darin wird der Wunsch geäußert, dass Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahrs sowie Menschen ab einem Grad der Behinderung von 80 von der Jahresgebühr der Stadtbücherei durch Ratsbeschluss befreit werden sollen. Eine solche Gebührenbefreiung ist nicht ohne Beispiel im Kreis Mettmann - so bieten eine generelle Befreiung von Kindern und Jugendlichen z.B. die Bibliotheken in Velbert und Wülfrath an. Auch die Entgeltbefreiung von gesundheitlich stark eingeschränkten Menschen ist vertretbar, da diese Personengruppe nicht selten mit geringeren Einkünften und erhöhten krankheitsbedingten Ausgaben belastet ist.

 

Die vorliegende Neufassung der Entgeltordnung stellt den Versuch dar, dem v.g. Bürgerantrag Rechnung zu tragen, ohne einen zusätzlichen Einnahmeverlust bei der Stadtbücherei einkalkulieren zu müssen. Dem Grundgedanken des Solidaritätsprinzips folgend wurde daher für den finanzkräftigeren Personenkreis der erwachsenen Kundinnen und Kunden ein gestaffeltes Gebührenmodell entworfen, das in seiner teuersten Stufe die kostenfreie Nutzung aller haptischen Medien der Stadtbücherei gestattet. Es fällt schwer, realistische Prognosen für die Akzeptanz dieses Gebührenmodells zu stellen. Im Zeitraum vom 01.07.2023 bis 30.06.2024 gab es 603 Vollzahler in der Stadtbücherei und ihrer Zweigstelle. Würden sich diese Vollzahler zu je einem Drittel auf die Modelle Standard, Plus und Premium verteilen, wäre mit einer zusätzlichen Einnahme von 3.417 € zu rechnen, was die nachstehende Übersicht veranschaulicht:

 

Normalzahler 01.07.2023 bis 30.06.2024

603

 

Einnahmen

 Alt

 

Neu

 

 

15,00 €

9.045,00 €

Standard

18,00 €

201

3.618,00 €

 

 

Plus

20,00 €

201

4.020,00 €

 

 

Premium

24,00 €

201

4.824,00 €

 

 

 

 

 

12.462,00 €

 

Im gleichen Zeitraum wurden für die Bibliotheksnutzung durch Kinder und Jugendliche Einnahmen in Höhe von 1.760,00 € erzielt. Nach dieser Rechnung dürften selbst bei einer ungünstigeren Verteilung auf das gestufte Modell keine zusätzlichen Kosten durch die Freistellung von Kindern- und Jugendlichen entstehen und damit zumindest noch auf eine neutrale Lösung gesetzt werden.

 

 

Weitere Änderungen:

 

1.    Der Familienausweis entfällt, da dieser bei der Gebührenbefreiung von Kindern keinen Sinn mehr ergibt.

 

2.    Die Gebühr für das Entleihen von Bestsellern entfällt, da ein gestaffelter Erwerb nur bei wenigen nachgefragten Titeln sinnvoll ist. In diesen Fällen reichen zwei Exemplare; Gebühren werden durch Vormerkungen immer noch generiert.

 

3.    Die Gebühr für die Einmalausleihe (Tageskarte) wird von 3,00 € auf 5,00 € erhöht.

 

4.    Die Gebühr für das Entleihen von Audio-CDs wird von 0,50 € auf 1,00 € erhöht.

 

5.    Die Gebühr für das Entleihen von Filmen wird von 1,00 € auf 2,00 € erhöht. Dieselbe Gebühr soll zukünftig auch für das Entleihen von Konsolenspielen erhoben werden. Im Sinne des Antrags „Freie Bildung in der Stadtbücherei Haan“ werden Gebühren für diese audiovisuellen Medien nach Maßgabe der Altersfreigabe für Kinder und Jugendliche nicht fällig.

 

6.    Die Nutzung des Internets im Schülercenter soll zukünftig in der ersten halben Stunde kostenfrei sein. Danach gilt die bekannte Regelung.

 

7.    Die Gebühr für das Vormerken von Medien wird von 0,50 € auf 1,00 € erhöht.

 

8.    Die Gebühr für die Fernleihe im kreisweiten Verbund wird von 1,50 € auf 2,00 € erhöht.

 

9.    Die Gebühr für die Ausstellung eines Ersatzausweises wird um 2,00 € auf 5,00 € erhöht.

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Entgeltordnung für die Stadtbücherei in Haan wird mit Wirkung vom 01.01.2025 entsprechend der Anlage 1 zu dieser Beratungsvorlage neu gefasst.

 

 

Finanz. Auswirkung:

 

s. Darstellung in der Vorlage.

 

 

Nachhaltigkeitseinschätzung:

 

Die Nachhaltigkeitsstrategie der Stadt Haan ist von dieser Vorlage nicht betroffen.