Sachverhalt:
Die Entgeltordnung der Stadtbücherei Haan wurde zuletzt im
Jahr 2017 geändert. Dabei handelte es sich um eine geringfügige Anpassung der
Säumnisgebühren sowie die Einführung der begünstigten Benutzergruppe
„Ehrenamt“. Viel hat sich seither geändert. Nichtmaterielle Online-Dienste (u.a.
Spiegel-Archiv, Brockhaus, Filmfriend etc.) wurden in den vergangenen Jahren
konsequent ausgebaut, sodass Kundinnen und Kunden der Stadtbücherei z.B.
Zugriff auf ein weitgefächertes Unterhaltungs- und Informationsangebot haben,
das sie privat an geeigneten Endgeräten nutzen können. Auf der anderen Seite
führen steigende Kosten sowohl bei den Sach-, Bewirtschaftungs- als auch
Personalkosten zu einer deutlich höheren Belastung in einer haushalterisch
ohnehin herausfordernden Lage.
Parallel dazu haben die Jusos Haan & Gruiten im August
2023 einen Bürgerantrag mit dem Titel „Freie Bildung in
der Stadtbücherei Haan“ eingereicht. Darin wird der Wunsch geäußert, dass
Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahrs sowie Menschen ab
einem Grad der Behinderung von 80 von der Jahresgebühr der Stadtbücherei durch
Ratsbeschluss befreit werden sollen. Eine solche Gebührenbefreiung ist nicht
ohne Beispiel im Kreis Mettmann - so bieten eine generelle Befreiung von
Kindern und Jugendlichen z.B. die Bibliotheken in Velbert und Wülfrath an. Auch
die Entgeltbefreiung von gesundheitlich stark eingeschränkten Menschen ist
vertretbar, da diese Personengruppe nicht selten mit geringeren Einkünften und
erhöhten krankheitsbedingten Ausgaben belastet ist.
Die vorliegende Neufassung der Entgeltordnung stellt den
Versuch dar, dem v.g. Bürgerantrag Rechnung zu tragen, ohne einen zusätzlichen
Einnahmeverlust bei der Stadtbücherei einkalkulieren zu müssen. Dem
Grundgedanken des Solidaritätsprinzips folgend wurde daher für den
finanzkräftigeren Personenkreis der erwachsenen Kundinnen und Kunden ein
gestaffeltes Gebührenmodell entworfen, das in seiner teuersten Stufe die
kostenfreie Nutzung aller haptischen Medien der Stadtbücherei gestattet. Es fällt
schwer, realistische Prognosen für die Akzeptanz dieses Gebührenmodells zu
stellen. Im Zeitraum vom 01.07.2023 bis 30.06.2024 gab es 603 Vollzahler in der
Stadtbücherei und ihrer Zweigstelle. Würden sich diese Vollzahler zu je einem
Drittel auf die Modelle Standard, Plus und Premium verteilen, wäre mit einer
zusätzlichen Einnahme von 3.417 € zu rechnen, was die nachstehende Übersicht
veranschaulicht:
Normalzahler 01.07.2023 bis
30.06.2024 |
603 |
Einnahmen |
|||||
Alt |
|
Neu |
|
|
|
15,00 € |
9.045,00 € |
Standard |
18,00 € |
201 |
3.618,00 € |
|
|
Plus |
20,00 € |
201 |
4.020,00 € |
|
|
Premium |
24,00 € |
201 |
4.824,00 € |
|
|
|
|
|
12.462,00 € |
Im gleichen Zeitraum wurden für die Bibliotheksnutzung durch
Kinder und Jugendliche Einnahmen in Höhe von 1.760,00 € erzielt. Nach dieser
Rechnung dürften selbst bei einer ungünstigeren Verteilung auf das gestufte
Modell keine zusätzlichen Kosten durch die Freistellung von Kindern- und
Jugendlichen entstehen und damit zumindest noch auf eine neutrale Lösung
gesetzt werden.
Weitere Änderungen:
1.
Der Familienausweis entfällt, da dieser bei der Gebührenbefreiung
von Kindern keinen Sinn mehr ergibt.
2.
Die Gebühr für das Entleihen von Bestsellern entfällt, da ein gestaffelter
Erwerb nur bei wenigen nachgefragten Titeln sinnvoll ist. In diesen Fällen
reichen zwei Exemplare; Gebühren werden durch Vormerkungen immer noch
generiert.
3.
Die Gebühr für die Einmalausleihe (Tageskarte) wird von 3,00 € auf
5,00 € erhöht.
4.
Die Gebühr für das Entleihen von Audio-CDs wird von 0,50 € auf
1,00 € erhöht.
5.
Die Gebühr für das Entleihen von Filmen wird von 1,00 € auf 2,00 €
erhöht. Dieselbe Gebühr soll zukünftig auch für das Entleihen von
Konsolenspielen erhoben werden. Im Sinne des Antrags „Freie Bildung in der
Stadtbücherei Haan“ werden Gebühren für diese audiovisuellen Medien nach
Maßgabe der Altersfreigabe für Kinder und Jugendliche nicht fällig.
6.
Die Nutzung des Internets im Schülercenter soll zukünftig in der
ersten halben Stunde kostenfrei sein. Danach gilt die bekannte Regelung.
7.
Die Gebühr für das Vormerken von Medien wird von 0,50 € auf 1,00 €
erhöht.
8.
Die Gebühr für die Fernleihe im kreisweiten Verbund wird von 1,50
€ auf 2,00 € erhöht.
9.
Die Gebühr für die Ausstellung eines Ersatzausweises wird um 2,00
€ auf 5,00 € erhöht.
Beschlussvorschlag:
Die Entgeltordnung für die Stadtbücherei in Haan wird mit
Wirkung vom 01.01.2025 entsprechend der Anlage 1 zu dieser Beratungsvorlage neu
gefasst.
Finanz. Auswirkung:
s. Darstellung in
der Vorlage.
Nachhaltigkeitseinschätzung:
Die
Nachhaltigkeitsstrategie der Stadt Haan ist von dieser Vorlage nicht betroffen.