Betreff
Hochwasserschutzkonzept für Gruiten
- hier: Zwischenbericht
Vorlage
66/098/2024
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Mit Beschluss vom 28.05.2024 beauftragte der Umwelt- und Mobilitätsausschuss die Verwaltung einen Vertreter der Bezirksregierung Düsseldorf einzuladen, um Fördermöglichkeiten zum Hochwasserschutz darzulegen. Trotz anfänglich signalisierter grundsätzlicher Bereitschaft seitens der Bezirksregierung, ließ sich weder für die HFA-Sitzung, noch für die Rats- oder auch dieser UMA-Sitzung ein Ansprechpartner finden. Die Bezirksregierung bietet daher an, die Fragen des Ausschusses schriftlich zu beantworten. Alternativ wäre aus Sicht der Verwalötung nach einem anderen Termin zu suchen. Die Verwaltung würde sich in diesem Fall um eine Koordinierung bemühen.

 

Unabhängig davon hat die Interessengemeinschaft Hochwasser Gruiten-Dorf die Verwaltung mit Schreiben vom 15.07.2024 gebeten nachfolgende Fragen zu beantworten:

 

1.    Wann hat die Verwaltung Stadt Haan das o. g. Defizit (keine Hochwasserrisiko – und Maßnahmenplanung Düssel) mit der Bez. Reg. Düsseldorf erörtert?

 

Dieses Defizit wurde mit der Bezirksregierung nicht erörtert, weil die Düssel nicht als Risikogewässer für die Hochwassermanagementplanung klassifiziert war. Die Ausweisung des Überschwemmungsgebiets im Einzugsgebiet der Düssel war insofern auch als Sonderfall einzuordnen und eher ungewöhnlich.

 

2.    Warum sind aus dem Hochwassergeschehen 2021 keine Konsequenzen für die Hochwassermanagementplanung getroffen worden?

 

Konsequenzen wurden sehr wohl gezogen. In dem nächsten Zyklus der Hochwassermanagementplanung ist der Abschnitt der Düssel von Erkrath bis Haan-Gruiten nunmehr mit aufgenommen worden.

 

3.    Sind der Verwaltung Argumente bekannt, warum in dem Hochwasserschutzgutachten dieses Defizit nicht erörtert worden ist?

 

In dem beauftragten Gutachten ging es um konkrete Handlungsmöglichkeiten zum örtlich begrenzten Schutz in Gruiten. Dabei sind die eher übergeordneten Hochwassermanagementplanungen für den Gutachter nicht so sehr von Belang.

 

Beschlussvorschlag:

 

1.)  Der Ausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

2.)  Nach Beratung im Ausschuss.