Betreff
Nachhaltigkeitseinschätzung bei Beschlussvorlagen
Vorlage
WTK/061/2024
Art
Informationsvorlage

Sachverhalt:

 

  1. Beschluss:

Im HFA am 25.06.2024 wurde aufgrund eines Antrags der WLH-Fraktion folgender Beschluss gefasst:

„Die Verwaltung wird beauftragt, zur nächsten Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Mobilität eine aussagekräftige Darstellung zur Überprüfung der Nachhaltigkeitsstrategie in Sitzungsvorlagen des Rates und seiner Ausschüsse vorzustellen.“

 

Die Verwaltung hat den Beschluss des HFAs so aufgefasst, dass kein neues System der Haaner Nachhaltigkeitsprüfung erarbeitet werden soll, sondern das bestehende deutlicher und ausführlicher umgesetzt und die Ergebnisse in Diskussionen stärker einbezogen werden sollten.

 

Aufgrund dessen möchte die Verwaltung noch einmal ausführen, wie die Haaner Nachhaltigkeitsprüfung erfolgt und durch den Ratsbeschluss vom 25.03.2021 festgelegt wurde. Zudem berichtet die Verwaltung, welche internen Schritte aktuell erfolgen, damit die Prüfung bestmöglich durch die Verwaltung umgesetzt wird.

 

  1. Grundlage und Durchführung:

Grundlage für die Einführung der Nachhaltigkeitsprüfung bilden folgende Ratsbeschlüsse in Haan:

 

1. Ratsbeschluss vom 02.07.2019, 34. Sitzung, Beschluss zu TOP 3 „Klimaschutz“:

„Bei zukünftigen klimarelevanten Entscheidungen werden in den Verwaltungsvorlagen die Auswirkungen auf die drei Dimensionen der Nachhaltigkeit (ökonomisch, ökologisch und sozial) und der Generationengerechtigkeit verwiesen.“

 

2. Ratsbeschluss zur Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie am 25.03.2021: Maßnahme 3.2.2.3 - „Der Ratsbeschluss vom 02.07.19, Punkt 3 wird an der Haaner Nachhaltigkeitsstrategie ausgerichtet, sodass in jeder Vorlage die Auswirkungen auf die Ziele der Nachhaltigkeitsstrategie untersucht werden.“

(in Langfassung ist festgehalten, dass dies analog zu Solingen erfolgen soll)

 

Mit der Erarbeitung der Nachhaltigkeitsstrategie wurde auch die Nachhaltigkeitseinschätzung als Thema und der Ratsbeschluss von 02.07.2019 aufgegriffen. Festgelegt wurde, dass die Haaner Nachhaltigkeitsstrategie die Grundlage für die Nachhaltigkeitseinschätzung bilden soll.

Geprüft werden soll dabei, welche Auswirkungen das jeweilige Vorhaben / Projekt / Beschluss / Konzept auf die Ziele der kommunalen Nachhaltigkeitsstrategie hat. Im Fokus stehen dabei die strategischen (16 Ziele) und operativen Ziele (46 Ziele).

 

Das heißt, dass nicht alle Themen der Nachhaltigkeit oder der Sustainable Development Goals betrachtet werden müssen, sondern „nur“ der Teil, für den sich Haan im Zuge der Erarbeitung der Nachhaltigkeitsstrategie entschieden hat.

 

Beim Verfassen jeder Beschlussvorlage (außer die Ausnahmen – siehe unter Punkt 3) muss eine Prüfung erfolgen. Diese besteht aus zwei Teilen, dem tabellarischen Kurz-Check und der textlichen Gesamteinschätzung.

 

Das jeweilige Amt, welches auch für die Erstellung der Beschlussvorlage zuständig ist, stellt mit einer tabellarischen Übersicht dar, ob der Sachverhalt aus der Beschlussvorlage fördernde oder hemmende Auswirkungen auf die strategischen und operativen Ziele der Nachhaltigkeitsstrategie hat. Dabei müssen alle operativen und strategischen Ziele geprüft werden. Max. 10 Ziele können in einer Beschlussvorlage aufgegriffen werden. Bei diesem Kurz-Check ist erst einmal nur wichtig, ob es hemmende oder fördernde Auswirkungen / Effekte gibt, das Ausmaß spielt an dieser Stelle noch keine Rolle.

 

In der anschließenden textlichen Gesamteinschätzung müssen die Auswirkungen dann näher beschrieben werden. Beschrieben werden sollte hier, warum sich das Vorhaben/Projekt/Beschluss/Konzept auf ein oder mehrere Ziele der Nachhaltigkeitsstrategie auswirkt und wieso. Ebenfalls sollte darauf eingegangen werden, welche Schritte im Vorhinein berücksichtigt und mitgedacht wurden, die sich z.B. positiv auswirken. Auch die möglichen Optimierungsmöglichkeiten, die zusätzlich gemacht werden könnten und über die die Politik ggf. entscheiden müsste, sollten aufgeführt werden. An dieser Stelle sollen auch Zielkonflikte aufgegriffen werden, wenn das Vorhaben sich zwar auf ein Ziel der Nachhaltigkeitsstrategie positiv auswirkt, auf ein anderes Ziel jedoch negative Auswirkungen hat.

 

Wichtig ist zu betonen, dass der textliche Teil der Verwaltung eine grobe erste Einschätzung ist. Wenn eine tiefergreifende Beschreibung bei manchen Themen erwünscht ist, dann muss die Politik die Verwaltung an dieser Stelle damit beauftragen, Experten kostenpflichtig für eine Stellungnahme / Gutachten zu beauftragen.

 

Die Beschlussvorlage mit der zusätzlichen Nachhaltigkeitseinschätzung durchläuft wie gewohnt das verwaltungsinterne Abstimmungsverfahren sowie die Beratungsreihenfolge der politischen Gremien.

 

  1. Wann ist keine Nachhaltigkeitsprüfung erforderlich?

Eine Nachhaltigkeitseinschätzung muss allen Beschlussvorlagen hinzugefügt werden und ist verpflichtend. Optional kann diese auch bei Informationsvorlagen, Mitteilungen und Beantwortungen von Anfragen angewandt werden.

 

Es wurden jedoch Ausnahmen festgelegt, wann eine Nachhaltigkeitseinschätzung in einer Beschlussvorlage weggelassen werden kann:

 

1. Bei Beschlussverfahren, bei denen mehrfache Beschlüsse in verschiedenen zeitlichen Stadien notwendig sind, muss die Nachhaltigkeitseinschätzung nur für die Ausgangsbeschlüsse (z.B. Grundsatzbeschluss, Vorprojekt- bzw. Projektbeschluss) erstellt werden. Für die Folgebeschlüsse kann dann auf eine Einschätzung verzichtet werden, wenn keine grundlegenden inhaltlichen Veränderungen oder Ergänzungen erfolgt sind.

 

Bei weiteren Themen wurde festgelegt, dass auf eine Nachhaltigkeitseinschätzung verzichtet werden kann:

 

1. Beschlüsse über Arbeitsvergaben (Zuschlagsbeschlüsse)

 

2. Beschlüsse zum Grundstücksverkehr (An- und Verkauf, Erbbaurecht), denen ein Bebauungsplan oder ein Fachbeschluss zugrunde liegen und in diesem Zusammenhang eine Nachhaltigkeitseinschätzung durchgeführt wurde oder mit dem Grundstücksverkehr keine wesentlichen Inhalte der Nachhaltigkeitsstrategie betroffen sind.

 

3. Beschlüsse zu städtebaulichen Verträgen / Durchführungsverträgen, welche nur die Vorgaben aus einem Bebauungsplanaufstellungsverfahren umsetzen. Die Nachhaltigkeitsprüfung ist dann bereits im Rahmen der Beschlussfassung zu den aufzustellenden Bebauungsplänen erfolgt.

 

4. Beschlüsse von Veränderungssperren oder Vorkaufsrechtssatzungen, die auf dem Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan basieren oder zumindest auf einer sonstigen beschlossenen städtebaulichen Konzeption / Zielsetzung beruhen.

 

5. Personalvorlagen, da konkrete Personalentscheidungen nur schwer einer Nachhaltigkeitseinschätzung zu unterziehen sind.

 

6. Bekanntgaben von Dringlichkeitsentscheidungen.

 

7. finanzwirtschaftliche Beschlüsse, die sich auf Jahresrechnung, Nachvollzüge von Gesetzesänderungen und Gerichtsurteilen, Prüfungsfeststellungen des Rechnungsprüfungsamtes, jährliche Stellenplanbeschlüsse, jährliche Verabschiedung des Haushalts, Freigaben von Verpflichtungsermächtigungen, Beschlüsse nach § 83 GO NRW (überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen) und § 85 (Verpflichtungsermächtigungen), abschlusstechnische Entscheidungen, Kredite und kreditähnliche Rechtsgeschäfte gem. § 86 GO NRW beziehen.

 

8. Beschlussvorlagen im Rahmen des Beteiligungsmanagements, die sich auf die Gremienbesetzungen oder die Bestellung und Abberufung der Geschäftsführung beziehen, sowie Änderungen, die sich nicht auf den Unternehmenszweck beziehen, bzw. keine inhaltlichen Aussagen zum Unternehmen treffen.

 

  1. Vorlagen, die keine Auswirkungen auf die Haaner Nachhaltigkeitsziele haben

Es gibt Beschlussvorlagen, deren Inhalte keine Auswirkungen auf die Haaner Nachhaltigkeitsziele haben. In diesem Fall muss das Fachamt dies unter dem Reiter „Auswirkungen auf die Ziele der Nachhaltigkeitsstrategie“ kurz vermerken. Es muss klar sein, dass an dieser Stelle kein Kurz-Check abgebildet wird und der Text sich nur darauf beziehen kann, dass keine Ziele der Nachhaltigkeitsstrategie berührt werden.

 

 

 

 

  1. Aktuelle Kommunikation innerhalb der Verwaltung:

 

Die Verwaltung setzt nun seit Ende 2021 die Nachhaltigkeitsprüfung um. Hierzu gibt es viele Vorlagen, in denen eine ausführliche Nachhaltigkeitsprüfung erfolgt ist. An der ein oder anderen Stelle kann selbstkritisch festgestellt werden, dass eine Prüfung nicht erfolgt ist oder zumindest nicht beide Teile der Prüfung umgesetzt und eingefügt wurden.

Die Verwaltung wird in der Amtsleiterrunde im September das Thema noch einmal ausführlich vorstellen und beschreiben, wie die Nachhaltigkeitsprüfung umgesetzt werden muss. Die Verwaltung wird eine Handreichung zur Verfügung stellen, die die bisherigen Unterlagen ergänzt.

 

Beschlussvorschlag:

 

Der UMA nimmt die Ausführungen zur Umsetzung der Nachhaltigkeitseinschätzung bei allen Beschlussvorlagen des Rates und seiner Gremien zur Kenntnis. Die Verwaltung wird die Nachhaltigkeitsprüfung, wie mit dem Ratsbeschluss vom 25.03.2021 festgelegt, weiter umsetzen. 

 

Finanz. Auswirkung:

 

keine

Nachhaltigkeitseinschätzung:

 

 

 

Da in der Nachhaltigkeitsstrategie die Maßnahme formuliert wurde, die Nachhaltigkeitsprüfung umzusetzen, zahlt die Nachhaltigkeitsprüfung deshalb schon auf das Ziel aus der Nachhaltigkeitsstrategie ein (3.2.2.), dem die Maßnahme zugeordnet ist.

Mit der weiteren Umsetzung der Nachhaltigkeitsprüfung erfolgt eine Sensibilisierung, da die Verwaltungsmitarbeitenden sowie die Kommunalpolitik zunehmend mit den Nachhaltigkeitszielen konfrontiert werden. Diese sollen dadurch stärker in die kommunalen Handlungsaktivitäten integriert und Zielkonflikte verdeutlicht werden. Die Haaner Nachhaltigkeitsstrategie soll dadurch stärkere Anwendung finden und bei allen Entscheidungen als Zielrichtung mitgedacht werden. Dies kommt auch der Umsetzung der Strategie zugute.

Die Prüfung leistet einen Beitrag zur Optimierung von Vorhaben, da eine ganzheitliche Bewertung erfolgt und neben offensichtlichen Folgen auch indirekte Zusammenhänge und Synergien dargestellt werden.